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Allgemeinverbindlich: Tarifvertrag für Tischler in Rheinland-Pfalz

Der Tarifvertrag für Gesellen im Tischlerhandwerk, Bestattungs- und Montagegewerbe in Rheinland-Pfalz ist ab 1. Juli 2025 allgemeinverbindlich. Auch der Tarifvertrag für Azubis gilt dann für alle Betriebe.

Arbeitsministerin Dörte Schall hat den aktuellen Lohn- und Gehaltstarifvertrag sowie den Tarifvertrag für Auszubildende im Tischlerhandwerk, Bestattungs- und Montagegewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Die Löhne gelten auch für bisher nicht tarifvertraglich gebundene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und ihre Beschäftigten. 

Die Tarifvertragsparteien hatten die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2025. "Faire Entgeltbedingungen sind eine wichtige Grundlage für Fachkräftegewinnung und -sicherung", erklärte Ministerin Schall in Mainz. "Es braucht gut ausgebildete und motivierte Nachwuchskräfte, um einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken." 

Zum ersten Mal würden durch die Allgemeinverbindlicherklärung deutlich mehr Beschäftigte im rheinland-pfälzischen Tischlerhandwerk von dem tariflich vereinbarten Einstiegsgehalt in der entsprechenden Lohngruppe 4 sowie alle Auszubildende von den Ausbildungsvergütungen profitieren, so das Ministerium

Die Ausbildungsvergütungen im Tischlerhandwerk betragen monatlich

  • im ersten Ausbildungsjahr 800 Euro,
  • im zweiten Ausbildungsjahr 900 und
  • im dritten Ausbildungsjahr 1.000 Euro. 

Der Stundenlohn für Tischlergesellen (Lohngruppe 4)

beträgt aktuell in Rheinland-Pfalz 16,89 Euro und steigt zum 1. Februar 2026 auf 17,53 Euro. 

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"Die nun allgemeinverbindlichen Vergütungen schaffen gleichwertige und angemessene soziale Rahmenbedingungen für die Ausbildung junger Menschen und den Berufseinstieg ausgebildeter Gesellen", betonte die Ministerin.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz

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Text: / handwerksblatt.de

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