Allgemeinverbindlich: Tarifvertrag für Tischler in Rheinland-Pfalz
Der Einstiegslohn für Gesellen im Tischlerhandwerk, Bestattungs- und Montagegewerbe in Rheinland-Pfalz und Hessen ist seit 1. Juli 2025 allgemeinverbindlich. Auch der Tarifvertrag für Azubis gilt nun für alle Betriebe.
Die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Dörte Schall hat den einheitlichen Einstiegslohn für Gesellen sowie den Tarifvertrag für Auszubildende im Tischlerhandwerk, Bestattungs- und Montagegewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Auch in Hessen gilt jetzt die Allgemeinverbindlichkeit. Die Löhne gelten daher für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und ihre Beschäftigten - unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Innung oder Gewerkschaft.
Die Tarifvertragsparteien hatten die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Die Regelung gilt seit dem 1. Juli 2025. "Faire Entgeltbedingungen sind eine wichtige Grundlage für Fachkräftegewinnung und -sicherung", erklärte Ministerin Schall in Mainz. "Es braucht gut ausgebildete und motivierte Nachwuchskräfte, um einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken."
Zum ersten Mal würden durch die Allgemeinverbindlicherklärung deutlich mehr Beschäftigte im rheinland-pfälzischen Tischlerhandwerk von dem tariflich vereinbarten Einstiegsgehalt in der entsprechenden Lohngruppe 4 sowie alle Auszubildende von den Ausbildungsvergütungen profitieren, so das Ministerium.
Die Ausbildungsvergütungen im Tischlerhandwerk betragen monatlich
- im ersten Ausbildungsjahr 800 Euro,
- im zweiten Ausbildungsjahr 900 und
- im dritten Ausbildungsjahr 1.000 Euro.
Der Einstiegslohn für Tischlergesellen (Lohngruppe 4)
beträgt aktuell in Rheinland-Pfalz 16,89 Euro und steigt zum 1. Februar 2026 auf 17,53 Euro. Der aktuelle Einstiegslohn liegt in Hessen bei 17,52 Euro. Er steigt steigt auf 18,16 Euro.
"Die nun allgemeinverbindlichen Vergütungen schaffen gleichwertige und angemessene soziale Rahmenbedingungen für die Ausbildung junger Menschen und den Berufseinstieg ausgebildeter Gesellen", betonte die Ministerin.
Der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Leben Raum Gestaltung, Hermann Hubing, begrüßt die Entscheidung: "Die Allgemeinverbindlichkeit ist wichtig, um Fachkräfte im Tischlerhandwerk zu halten." Zugleich ruft er alle Betriebe auf, die neuen Vorgaben umzusetzen: "Unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit müssen die festgelegten Vergütungen eingehalten werden. Wer dem nicht nachkommt, riskiert bei Prüfungen durch Sozialversicherungsträger oder im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen ernsthafte Konsequenzen."
Mit dieser Entscheidung unterstreiche das Tischlerhandwerk in Hessen und Rheinland-Pfalz seine Rolle als attraktiver Ausbildungsberuf mit klaren Perspektiven und fairen Arbeitsbedingungen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz; Fachverband Leben Raum Gestaltung
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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