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HWK Trier | Dezember 2025
Onlineveranstaltung der Gründerplattform zu Datenschutz & Co
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"Eine zeitnahe Novelle schafft Rechtssicherheit, entlastet die Praxis und stärkt ohne neue Bürokratie die Kreislaufwirtschaft im Bau", erklärt der ZDB. (Foto: © nordroden/123RF.com)
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Dezember 2025
16 Verbände, darunter der ZDB, fordern in einem Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung im ersten Quartal des neuen Jahres. Damit könne Rechtssicherheit geschaffen und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat sich gemeinsam mit 15 weiteren Verbänden aus der Bau-, Baustoff- und Kreislaufwirtschaft mit einem Schreiben an den Umweltminister Carsten Schneider (SPD) gewandt. Darin fordern sie die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung im ersten Quartal 2026. Dabei sollen die im Zwischenbericht des Umweltbundesamts zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der Verordnung enthaltenen "konsensfähigen Maßnahmen" im Vordergrund stehen.
ZwischenberichtHier finden Sie den Bericht des Umweltbundesamts "Wissenschaftliches Monitoring zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung"."Als Bauwirtschaft möchten wir gerne mehr mit Recycling-Baustoffen bauen", sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. "Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ersatzbaustoffverordnung schnell und pragmatisch nachzujustieren. Eine zeitnahe Novelle schafft Rechtssicherheit, entlastet die Praxis und stärkt ohne neue Bürokratie die Kreislaufwirtschaft im Bau." Zu den Kernforderungen der Unterzeichnenden zählen die Vereinfachung der Analytik, Klarstellungen zur Bewertung der Grundwasserdeckschicht und für mobile Aufbereitungsanlagen sowie Vereinfachungen der Dokumentation.
Die Unterzeichnenden betonen, dass es sich hierbei um unkomplizierte Anpassungen in der Verordnung handelt. In dem Verbändeschreiben wird auf die Dringlichkeit einer Novellierung hingewiesen: "Auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung laut Artikel 5 Absatz 2 der Mantelverordnung bereits bis zum 1. August 2025 die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle überprüfen und Folgerungen gegebenenfalls durch Anpassungen der Verordnung umsetzen sollte, bitten wir Sie dringend, unverzüglich zu handeln."
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