"Eine zeitnahe Novelle schafft Rechtssicherheit, entlastet die Praxis und stärkt ohne neue Bürokratie die Kreislaufwirtschaft im Bau", erklärt der ZDB.

"Eine zeitnahe Novelle schafft Rechtssicherheit, entlastet die Praxis und stärkt ohne neue Bürokratie die Kreislaufwirtschaft im Bau", erklärt der ZDB. (Foto: © nordroden/123RF.com)

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Baugewerbe fordert schnelle Reform der Ersatzbaustoffverordnung

Handwerkspolitik

16 Verbände, darunter der ZDB, fordern in einem Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung im ersten Quartal des neuen Jahres. Damit könne Rechtssicherheit geschaffen und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat sich gemeinsam mit 15 weiteren Verbänden aus der Bau-, Baustoff- und Kreislaufwirtschaft mit einem Schreiben an den Umweltminister Carsten Schneider (SPD) gewandt. Darin fordern sie die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung im ersten Quartal 2026. Dabei sollen die im Zwischenbericht des Umweltbundesamts zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der Verordnung enthaltenen "konsensfähigen Maßnahmen" im Vordergrund stehen.

ZwischenberichtHier finden Sie den Bericht des Umweltbundesamts "Wissenschaftliches Monitoring zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung"."Als Bauwirtschaft möchten wir gerne mehr mit Recycling-Baustoffen bauen", sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. "Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ersatzbaustoffverordnung schnell und pragmatisch nachzujustieren. Eine zeitnahe Novelle schafft Rechtssicherheit, entlastet die Praxis und stärkt ohne neue Bürokratie die Kreislaufwirtschaft im Bau." Zu den Kernforderungen der Unterzeichnenden zählen die Vereinfachung der Analytik, Klarstellungen zur Bewertung der Grundwasserdeckschicht und für mobile Aufbereitungsanlagen sowie Vereinfachungen der Dokumentation.

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Das empfiehlt das Umweltbundesamt:

  • Säulenkurztest als einheitliches Analyseverfahren für werkseigene Produktionskontrolle und Fremdüberwachung,
  • Klarstellung der zulässigen Bodenart und der Mächtigkeit der Grundwasserdeckschicht,
  • Zulassung des Einsatzes von mineralischen Ersatzbaustoffen auf kiesigem Untergrund,
  • Klarstellung der Anforderungen an die Aktualisierung des Eignungsnachweises bei Wechsel einer Baumaßnahme,
  • Vereinfachung der Dokumentation durch Einführung eines Sammellieferscheins,
  • Vereinfachung der Dokumentation durch Einführung einer Kleinmengenregelung,
  • Ansatzes einer mobilen Aufbereitungsanlage,
  • Einführung einer Sanktionsmöglichkeit bei Nicht-Erfüllung der Anzeigepflicht, insbesondere der Abschlussanzeige,
  • bitumengebundene Gemische mit mineralischen Ersatzbaustoffen werden von den §§ 19, 20, 22 und 23 ausgenommen, bei Einbau nach TL Asphalt-StB 07/13.

Die Unterzeichnenden betonen, dass es sich hierbei um unkomplizierte Anpassungen in der Verordnung handelt. In dem Verbändeschreiben wird auf die Dringlichkeit einer Novellierung hingewiesen: "Auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung laut Artikel 5 Absatz 2 der Mantelverordnung bereits bis zum 1. August 2025 die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle überprüfen und Folgerungen gegebenenfalls durch Anpassungen der Verordnung umsetzen sollte, bitten wir Sie dringend, unverzüglich zu handeln." 

Das Schreiben haben unterzeichnet:

  • Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
  • Bundesgemeinschaft Recycling-Baustoffe,
  • Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden,
  • Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft,
  • Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie,
  • Bundesverband Mineralische Rohstoffe,
  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung,
  • Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen,
  • Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe,
  • Deutsche Abbruchverband,
  • Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft,
  • Gütegemeinschaft Metallhüttenschlacken,
  • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie,
  • Interessensgemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken,
  • Interessensgemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland,
  • FEhS – Institut für Baustoff-Forschung.

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Text: / handwerksblatt.de

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