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HWK Koblenz | Januar 2026
HwK-Weiterbildungsstipendien 2026
Junghandwerker aus dem Kammerbezirk können sich bis Mitte Mai bei der HwK Koblenz um Stipendien für Fortbildungen bewerben.
Der digitale Führerschein soll bis Ende 2026 eingeführt werden. (Foto: © kzenon/123RF.com)
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Januar 2026
Die Bundesregierung will das Straßenverkehrsgesetz anpassen, um damit Leistungen im Straßenverkehr zu digitalisieren. Der ZDK begrüßt die Pläne.
Mit dem fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes will die Bundesregierung die Voraussetzungen schaffen, um verschiedene Leistungen im Straßenverkehr zu digitalisieren. Dazu gehört, dass der Führerschein künftig auch auf dem Smartphone statt als Karte mitgeführt werden kann, und Möglichkeiten für eine digitale Parkraumkontrolle durch Scanfahrzeuge.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt hin zu einem digitalen Straßenverkehrsrecht. Entscheidend sei aber, dass die geplanten Regelungen praxistauglich, verhältnismäßig und fair umgesetzt werden. Die Digitalisierung von Fahrerlaubnis- und Fahrzeugpapieren bietet erhebliche Chancen zur Entlastung von Bürgern, Betrieben und Verwaltung.
Der Gesetzentwurf schaffe eine umfassende rechtliche Grundlage, auf deren Basis Datensicherheit, Datenschutz und Rechtssicherheit gewährleistet sind. Beim digitalen Führerschein sei eine schrittweise Einführung erforderlich, da zentrale Fragen beispielsweise zur EU-weiten Kompatibilität, zur technischen Kontrolle sowie zur Integration in Flottensysteme bislang ungeklärt seien.
Der ZDK begrüßt auch den geplanten digitalen Zugang zu Übereinstimmungsbescheinigungen und Rückrufinformationen über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, weil er mehr Transparenz schaffe, den Verbraucherschutz stärke und die Arbeit des Kfz-Gewerbes erleichtert.
"Die Digitalisierung im Straßenverkehr darf kein Selbstzweck sein, sondern muss den Alltag für Autofahrerinnen und Autofahrer, Betriebe und Behörden spürbar erleichtern", sagt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. "Entscheidend ist, dass neue digitale Lösungen Vertrauen schaffen und nicht zusätzliche Bürokratie oder Rechtsunsicherheit erzeugen."
Die digitale Parkraumkontrolle stärke in erster Linie die Effizienz und Durchsetzung der Kontrolle. Positiv sei auch, dass der Gesetzentwurf bereits klare Schutzstandards wie Zweckbindung und Datenschutz festschreibt. Entscheidend werde sein, dass diese Standards vor Ort konsequent umgesetzt werden und die Maßnahmen verhältnismäßig bleiben, besonders auch bei digitalen Kontrollen gegen regelwidriges Halten und Parken.
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