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Neue Homeoffice-Regelung für Pendler zwischen D und NL

Betriebsführung

Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler zwischen Deutschland und den Niederlanden: Sie können jetzt bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Ziel ist die Ausweitung auf ein, zwei Tage in der Woche.

Flexiblere Arbeitswelten erfordern neue Regelungen: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden wurde zum 1. Januar 2026 angepasst. Dadurch können Berufstätige, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten – oder umgekehrt – bis zu 34 Tage im Jahr (Bagatellgrenze) im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. "Für viele Beschäftigte und ihre Arbeitgeber bedeutet das mehr Klarheit, weniger Bürokratie und zusätzliche Planungssicherheit im grenzüberschreitenden Arbeitsalltag", so das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen. Gerade in Grenzregionen wie Aachen, Heinsberg, Kleve oder dem Kreis Viersen hätten die bisherigen Regelungen zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Unsicherheit geführt, da Einkünfte häufig zwischen beiden Staaten aufgeteilt werden mussten.

Eine ähnliche Regelung gibt es unter anderem bereits seit 2024 zwischen Deutschland und Luxemburg. Auch hier sind bis zu 34 Tage im Homeoffice für Grenzpendler unschädlich. 

NRW und die Niederlande wollen sich jetzt dafür einsetzen, dass die Regelung weiter ausgebaut wird, damit Grenzpendler künftig regelmäßig ein oder zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten können, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk sagt: "Dass die neue Homeoffice-Regelung nun gilt, ist ein wichtiges Signal für die Menschen in der Grenzregion. Sie schafft Rechtssicherheit und berücksichtigt endlich die Realität moderner Arbeitsformen. Nordrhein-Westfalen setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Grenzpendler nicht durch steuerliche Hürden ausgebremst werden. Dieser Schritt zeigt, dass sich dieser Einsatz gelohnt hat", so der Minister.

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Quelle: Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

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Text: / handwerksblatt.de

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