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Längere Steuerbefreiung für E-Autos

Betriebsführung

Die Steuerbefreiung für reine E-Autos verlängert sich um fünf Jahre bis Ende 2035. Halter von Elektrofahrzeugen, die vor 2026 zugelassen wurden, bekommen einen neuen Steuerbescheid.

Die Steuerbefreiung für reine E-Autos nach Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz verlängert sich um fünf Jahre. Dies wird durch die für die Kfz-Steuer zuständigen Hauptzollämter automatisch berücksichtigt – es ist kein Antrag auf Verlängerung erforderlich, darauf weist die Generalzolldirektion (GZD) hin.  

Für seit 1. Januar 2026 zugelassene reine Elektrofahrzeuge werde die verlängerte Steuerbefreiung bereits berücksichtigt. Für davor zugelassene E-Autos ist der Versand der ersten geänderten Steuerbescheide Ende Februar gestartet. 

Aufgrund der hohen Anzahl von bis zu zwei Millionen betroffenen Fahrzeugen erfolge der Versand der Bescheide sukzessive im Laufe des Jahres 2026, so die GZD.

Die wesentlichen Änderungen im Detail:

Verlängerung der zeitlichen Befristung der Steuerbefreiung für Bestandsfahrzeuge:

Die Steuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene oder umgerüstete reine Elektrofahrzeuge wird verlängert. Sie bis maximal zum 31. Dezember 2035 gewährt (statt bisher 31. Dezember 2030) gewährt.

Halterinnen und Halter von E-Autos profitieren somit volle zehn Jahre und erhalten automatisch einen geänderten Steuerbescheid. 

Verlängerung des Zeitraums für Erstzulassungen und Umrüstungen:

Bisher war es so, dass die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auf Fahrzeuge beschränkt war, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet wurden. Diese Frist wurde nun bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Das bedeutet, dass auch bei reinen Elektrofahrzeugen, die seit 1. Januar 2026 erstmals zugelassen oder nach einem Halterwechsel umgemeldet oder wieder zugelassen werden, die verlängerte Steuerbefreiung entsprechend der bis zum Auslaufen der Befreiung noch verbleibenden Zeitspanne automatisch berücksichtigt wird.

Quelle: GZD

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Text: / handwerksblatt.de