Sächsischer Gründerinnenpreis startet
Ab sofort können sich Unternehmerinnen aus Sachsen für den Sächsischen Gründerinnenpreis bewerben. Bewerben können sich Frauen, die ihren Betrieb zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2024 gegründet oder übernommen haben.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special GründerNavi – für Gründer und junge Unternehmen
Seit dem 1. März können sich Unternehmerinnen mit einem Einzel-, kleinen oder mittelständischen Unternehmen im Bereich Umwelt, Kultur, Soziales, Industrie, Handel, Handwerk oder aus dem Dienstleistungssektor für den Sächsischen Gründerinnenpreis bewerben. Bewerben können sich Frauen, die ihren Betrieb zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2024 gegründet oder übernommen haben.
Der Preis wird seit 2008 von der Sächsischen Staatsregierung für unternehmerische Leistungen von Frauen im Freistaat verliehen, seit dem Jahr 2022 in zwei Kategorien: Jeweils 5.000 Euro gehen an eine Gründerin, deren Unternehmen kürzer als drei Jahre am Markt ist, und eine Gründerin, deren Unternehmen bereits länger als drei Jahre besteht.
Bekanntgabe am 25. November
Neben dem Preisgeld erhalten die Gewinnerinnen ein filmisches Kurzporträt über ihr Unternehmen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Eine Jury bewertet und gewichtet die Gründungskonzepte und Unternehmensstrategien der eingereichten Bewerbungen. Die Preisträgerinnen werden am 25. November 2026 in Leipzig bekannt gegeben.
Die Bewerbung kann bis zum 1. Juni über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingereicht werden.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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