Bund fördert Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern: Auch für KMU
Mit 500 Millionen Euro fördert der Bund den Bau von Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern. Anträge von Eigentümern, KMU und Eigentümergemeinschaften sind ab sofort digital möglich.
Das Bundesverkehrsministerium unterstützt mit einem neuen Förderprogramm den Bau von Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern. Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, zum Beispiel Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen seien förderfähig, so das Ministerium. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.
➡️ Anträge sind ab sofort (15. April 2026) über ein bis dahin dafür eingerichtetes Portal komplett digital möglich.
Eine Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Öffentliche Stellplätze sind nicht förderfähig.
Der Förderbetrag pro Stellplatz beträgt
🟢 maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
🟢 maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
🟢 maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der sogenanntes bidirektionales Laden unterstützt. Bidirektionales Laden ermöglicht es Elektroautos, Strom nicht nur aufzunehmen, sondern auch wieder abzugeben.
"Wir bringen die Elektromobilität entscheidend nach vorne und steigern ihre Nutzerfreundlichkeit. Zuhause Laden ist beliebt, bequem und praktisch, da hier das Auto ohnehin häufig über einen längeren Zeitraum steht. Mit unserer neuen Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro bringen wir die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in den Alltag der Menschen, die in Mehrparteienhäuser leben, denn dort verfügen Stellplätze oftmals noch nicht über eine ausreichende Ladeinfrastruktur. Ab heute können alle ihre Anträge auf Förderung einreichen.", sagt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder.
✔️ Antragsberechtigte sind
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.
✔️ Insgesamt stehen 500 Millionen Euro bereit.
✔️ Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.
✔️ Interessierte können ihren Antrag auf Förderung ab dem 15. April 2026 einreichen.
✔️ Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.
✔️ Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand (dritte Gruppe) erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.
Quelle: Bundesverkehrsministerium
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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