Bund fördert Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern: Auch für KMU
Mit 500 Millionen Euro fördert der Bund den Bau von Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern. Anträge von Eigentümern, KMU und Eigentümergemeinschaften sind ab dem 15. April 2026 digital möglich.
Das Bundesverkehrsministerium unterstützt mit einem neuen Förderprogramm den Bau von Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern. Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, zum Beispiel Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen seien förderfähig, so das Ministerium. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.
Eine Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Öffentliche Stellplätze sind nicht förderfähig.
Der Förderbetrag pro Stellplatz beträgt
🟢 maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
🟢 maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
🟢 maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der sogenanntes bidirektionales Laden unterstützt. Bidirektionales Laden ermöglicht es Elektroautos, Strom nicht nur aufzunehmen, sondern auch wieder abzugeben.
➡️ Anträge sollen ab dem 15. April 2026 über ein bis dann dafür eingerichtetes Portal komplett digital möglich sein.
"Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro", sagt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder.
Online-Seminar: Laden im Mehrparteienhaus Am 14. April ab 9.30 Uhr bis 11 Uhr wird es ein kostenfreies Online-Seminar zu der neuen Förderung geben. Hierzu kann man sich schon jetzt anmelden.
Eckdaten zur Förderung
✔️ Antragsberechtigte sind
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.
✔️ Insgesamt stehen 500 Millionen Euro bereit.
✔️ Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.
✔️ Interessierte können ihren Antrag auf Förderung ab dem 15. April 2026 einreichen.
✔️ Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.
✔️ Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand (dritte Gruppe) erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.
Quelle: Bundesverkehrsministerium
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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