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HWK Münster | März 2026
Onboarding im Ehrenamt: Handwerk in der Emscher-Lippe-Region
Am Montag, 23. März, lädt die HWK Münster als Kooperationspartnerin zur digitalen Veranstaltung "Onboarding im Ehrenamt" ein.
Der ZDK nimmt die Pläne für das Pkw-Energielabel, das Recht auf Reparatur, die Cybersecurity für Fahrzeuge und die EU-Altfahrzeugverordnung in den Blick und bezieht dazu Stellung. (Foto: © welcomia/123RF.com)
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März 2026
Das Kfz-Gewerbe setzt sich für praxistaugliche, nachhaltige Rahmenbedingungen für seine Betriebe ein. Der ZDK nimmt dafür vier für die Mobilität wichtige Regulierungsvorhaben in den Blick.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bringt sich zu vier aktuellen Regulierungsvorhaben ein und fordert dabei praxistaugliche und verlässliche Rahmenbedingungen für die Betriebe, die "Fahrzeuge über viele Jahre fachgerecht instandhalten". Denn diese Betriebe seien wichtig für eine nachhaltige Mobilität. Der ZDK nimmt die Pläne für das Pkw-Energielabel, das Recht auf Reparatur, die Cybersecurity für Fahrzeuge und die EU-Altfahrzeugverordnung in den Blick und bezieht dazu Stellung.
Nachhaltige Mobilität beginne im Fahrzeugbestand – nicht allein im Verkaufsraum, so der ZDK. "Diese Themen sind richtungsweisend für eine nachhaltige Mobilität", betont ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. "Doch sie entscheiden sich nicht auf dem Papier, sondern im Alltag unserer Kfz-Betriebe. Es sind die Werkstätten und Autohäuser, die Fahrzeuge über Jahre fachgerecht betreuen, reparieren und warten – genau dort wird Mobilität nachhaltig gestaltet." Die vier Vorhaben zu Transparenz, digitale Sicherheit, Kreislaufwirtschaft und Gewährleistungsrecht drehen aus Sicht des ZDK um eine gemeinsame Kernfrage.
"Wer trägt Verantwortung für die immer älter werdenden Autos?" Pkw blieben länger im Bestand, wechselten oft den Besitzer und würden über viele Jahre hinweg technisch betreut. Nachhaltige Mobilität entscheide sich daher nicht allein beim Neuwagenkauf, sondern vor allem in den weiteren Lebenszyklen eines Fahrzeugs. "Je älter die Fahrzeuge werden, desto wichtiger ist die Rolle der Betriebe, die sie betreuen. Nur durch fachgerechte Wartung, Reparatur und technische Begleitung bleiben Autos sicher, zuverlässig und umweltfreundlich", erklärt Peckruhn.
Das Energielabel solle Transparenz für die Verbraucher schaffen. Im Gebrauchtwagenmarkt seien pauschale Kennzeichnungspflichten aber nicht immer sinnvoll, denn Typgenehmigungswerte aus der Neufahrzeugphase spiegeln nach mehreren Nutzungsjahren inklusive Umbauten oft nicht den tatsächlichen Zustand wider. "Transparenz darf nicht zur juristischen Falle für den Handel werden", mahnt Peckruhn. Kennzeichnungsvorgaben müssten informativ, praktikabel und rechtssicher sein. Vertrauen sei das Fundament jeder Kaufentscheidung, dafür brauche es realistische Regeln.
Fahrzeuge sind längst softwaredefiniert und sicherheitsrelevante Systeme hängen von Updates ab. Als "End of Cybersecurity-Support" bezeichnen die Fahrzeughersteller einen Vorschlag, nach dem sie ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch eine beobachtende Rolle beim digitalen Schutz der von ihnen produzierten Fahrzeuge übernehmen können. Wegen rasanter technischer Entwicklungen könnten einzelne Komponenten derart überholt sein, dass sie modernen digitalen Anforderungen nicht mehr genügen.
Dies dürfe nicht zu unvorhersehbaren Risiken für die Verbraucher führen und den Cybersupport für sicherheitsrelevante Komponenten betreffen. "Cybersicherheit ist ein zentraler Teil der Verkehrssicherheit. Sie kennt kein Ablaufdatum", betont Peckruhn. Verantwortung für die Fahrzeugsicherheit müsse bei den Fahrzeugherstellern verbleiben und nicht auf Handel oder Werkstätten verlagert werden. Zugleich benötigten Kfz-Betriebe Zugang zum Fahrzeugsystem, relevante Informationen sowie Transparenz über Supportumfang und mögliche Risiken entlang des gesamten Fahrzeuglebenszyklus.
Die EU-Altfahrzeugverordnung soll Recycling stärken und Rohstoffe im Kreislauf halten. Entscheidend sei aber die Abgrenzung: Altfahrzeug oder reparaturfähiger Gebrauchtwagen? Peckruhn: "Fahrzeuge dürfen nicht vorschnell als Verschrottungsobjekt eingestuft werden." Einstufungen müssten auf einer qualifizierten technischen Bewertung basieren. Betriebe verfügten über die notwendige Fachkompetenz, um zu entscheiden, ob ein Fahrzeug weiterbetrieben, instandgesetzt oder verwertet werden sollte. Das bewährte System der Anerkennung qualifizierter Kfz-Betriebe durch die Kfz-Innungen müsse auch im Rahmen der neuen Altfahrzeug-Verordnung bestehen bleiben.
Das Recht auf Reparatur zielt auf eine längere Nutzung von Produkten. "Unsere Kfz-Betriebe sorgen täglich dafür, dass Fahrzeuge fachgerecht instandgesetzt und zuverlässig und sicher auf unseren Straßen unterwegs sind", sagt Peckruhn. Geplante Änderungen im Gewährleistungsrecht seien aber riskant. "Haftung muss sich am konkreten Mangel orientieren – nicht am gesamten Fahrzeug." Pauschale Regelungen könnten dazu führen, dass Fahrzeuge vorzeitig aus dem Markt gedrängt und ihre Nutzungsdauer unnötig verkürzt werden.
Quelle: ZDK
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