Die Unternehmen melden der gesetzlichen Unfallversicherung jedes Jahr rund 2.500 Arbeitsunfälle durch elektrischen Strom, einige davon mit tödlichem Ausgang.

Bei gering beanspruchten Geräten, etwa der Kaffeemaschine, sind längere Prüffristen gerechtfertigt, meint die BGETEM. (Foto: © iakovenko/123RF.com)

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Unfallversicherung überarbeitet Prüfpflicht für elektrische Anlagen

Die gesetzliche Unfallversicherung will mehr Praxisnähe und Risikoorientierung bei der Prüfung elektrischer Anlagen. Dafür überarbeitet sie ihre Vorgaben. Das Schutzniveau bleibe dabei erhalten, betont man.

Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel praxisnäher und risikoorientierter zu gestalten. Dabei bleibt der Schutz vor Stromunfällen oberstes Ziel. Darauf weist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), hin.

"Das betrifft unter anderem die DGUV Vorschriften 3 und 4, mit deren Überarbeitung wir bereits begonnen haben" sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Fasshauer. "Unser Ziel ist dabei ganz klar: einfache, gut umsetzbare Regeln, die optimalen Schutz ermöglichen und dabei ausdrücklich Raum lassen, die jeweilige betriebliche Praxis zu berücksichtigen."

Schutzniveau bleibt zentral

Arbeitgeber- und Versichertenvertreter achteten darauf, dass das hohe Schutzniveau erhalten bleibt, erklärt Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse. "Die Gefahren elektrischen Stroms sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen." Die Unternehmen melden der gesetzlichen Unfallversicherung jedes Jahr rund 2.500 Arbeitsunfälle durch elektrischen Strom, einige davon mit tödlichem Ausgang.

Die Unfallversicherung möchte mit der Überarbeitung der Vorschriften noch deutlicher machen, dass Betriebe bereits heute großen Gestaltungsspielraum in der Prävention besitzen. Botti betont: "Prüfintervalle von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln kann der Unternehmer bereits jetzt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und Faktoren wie der Fehlerquote bedarfsgerecht festlegen. Bei gering beanspruchten Geräten, etwa der Kaffeemaschine in der Kaffeeküche, sind längere Prüffristen gerechtfertigt."

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Regelmäßige, an den Einsatzbedingungen orientierte Prüfungen seien ein wichtiges Instrument für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit betont Fasshauer. Den daraus entstehenden Kosten stehe der Gewinn vermiedener Unfälle und Brände gegenüber.

Was sagen die DGUV Vorschrift 3 und 4?

Der Gesetzgeber hat den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Sozialgesetzbuch VII die Möglichkeit eingeräumt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Diese Vorschriften sind für alle bei den Unfallversicherungsträgern versicherten Unternehmen und Einrichtungen verbindlich. Ziel ist es, praxisnahe und zwischen den Sozialpartnern abgestimmte Regelungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu ermöglichen. Die DGUV Vorschriften 3 und 4 sind Teil dieses Regelwerks und betreffen die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Besonders bekannt sind sie durch die regelmäßigen Prüfungen, die mit einem Aufkleber dokumentiert werden.

Die Unterschiede im Überblick

DGUV Vorschrift 3 (für die Privatwirtschaft):
Richtet sich an alle gewerblichen Unternehmen und Betriebe der freien Wirtschaft (etwa Handwerksbetriebe, Produktionsfirmen, Einzelhandel) GWI mbH. Sie regelt den sicheren Betrieb, die Prüfung und die Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel DGUV Publikationen.

DGUV Vorschrift 4 (für den öffentlichen Dienst):
Richtet sich an öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Schulen, Universitäten, Kitas, Krankenhäuser und kommunale Verwaltungen HD Elektrotechnik.

Inhaltlich sind die technischen Anforderungen nahezu identisch, die DGUV 4 geht jedoch oft über den reinen Elektrobereich hinaus und umfasst auch mechanische Gefahren oder Maßnahmen wie die Kennzeichnung von Fluchtwegen HD Elektrotechnik.

Beide Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, elektrische Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Man unterscheidet dabei in der Regel zwischen zwei Kategorien:

  • Ortsveränderliche Betriebsmittel = Geräte, die sich leicht bewegen lassen, während sie an den Stromkreis angeschlossen sind (etwa PCs, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Bohrmaschinen).

  • Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel = Fest installierte Anlagen oder Geräte, die schwer sind und keinen Tragegriff haben (wie Schaltschränke, fest installierte Maschinen, Herde).

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Text: / handwerksblatt.de

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