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HWK Koblenz | September 2026
Zweite Karriere im Handwerk
Auch im späteren Leben sprechen viele Gründe für eine Ausbildung im Handwerk – so wie im Fall des ältesten "neuen" Lehrlings im Bezirk der HwK Koblenz.
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September 2026
Das Bundeskabinett hat die Reform der Einkommensteuer beschlossen. Was sich für Steuerzahler ändern soll und warum kleine und mittlere Betriebe eher belastet werden.
Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge, eine neue Superreichensteuer und etwas weniger Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Entlastet werden sollen vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern. "Arbeit und Leistung sollen sich stärker lohnen – vor allem für alle mit kleinen und mittleren Einkommen", so Bundesfinanzminister Lars Klingbeil.
Es gehe ihm um alle, die jeden Tag den Laden am Laufen halten: "Polizeibeamte, Erzieherinnen, Busfahrer, Krankenpflegerinnen, Handwerker – und viele andere, die anpacken und fleißig sind", so der Vizekanzler. Familien mit Kindern könnten ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr mehr in der Tasche haben als heute. Das Entlastungsvolumen liege bei insgesamt zehn Milliarden Euro.
Gleichzeitig und zur Gegenfinanzierung steigt die Steuer für Spitzenverdiener. Ab 280.000 Euro Jahreseinkommen soll künftig eine neue sogenannte Superreichensteuer von 47 Prozent gelten. Das ist der größte Kritikpunkt aus der Wirtschaft, denn für viele kleine und mittlere Betriebe ist die Einkommensteuer die Unternehmenssteuer.
✔️ Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028).
✔️ Die zweite Progressionszone wird bis 70.600 Euro abgeflacht. Davon sollen laut Bundesfinanzministerium prozentual am stärksten die mittleren Einkommen profitieren. Ab da soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greifen (statt ab 69.879 Euro).
✔️ Die Reichensteuer (45 Prozent) künftig bereits ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 500.000 Euro für Paare (bisher lag die Schwelle bei etwa 555.652 Euro beziehungsweise 277.826 Euro für Singles)
✔️ Ab 280.000 Euro Jahreseinkommen soll eine neue Superreichensteuer von 47 Prozent gelten (560.000 Euro für Paare).
✔️ Das Kindergeld steigt von heute 259 Euro zunächst auf 267 Euro (2027) und dann 272 Euro (2028) je Kind und Monat.
✔️ Die Freibeträge für Kinder steigen auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028).
✔️ Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (für Büromaterial oder Fahrtkosten in Zusammenhang mit der Berufstätigkeit) steigt von 1.230 auf 1.430 Euro.
✔️ Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro.
✔️ Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 Prozent auf 15 Prozent von 6.000 Euro reduziert. Also von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro Steuerentlastung pro Jahr (§ 35a Absatz 3 Satz 1 EStG).
✔️ Der einheitliche Pauschsteuersatz bei Minijobs wird von zwei Prozent auf fünf Prozent angehoben (§ 40a Absatz 2 EStG).
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), der rund eine Million Handwerksbetriebe in Deutschland vertritt, sagt, die Entlastungen würden deutlich hinter dem zurückbleiben, was Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten jetzt dringend brauchen würden. "Nötig wäre eine spürbare Entlastung, die Spielraum für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung schafft. Statt der nach dem Koalitionsausschuss in Aussicht gestellten zehn Milliarden Euro bleiben gerade einmal rund 1,5 Milliarden Euro Entlastung im Jahr 2027 und 5,6 Milliarden Euro im Jahr 2028."
Mit der Anhebung und Stufung des Höchststeuersatzes und kombiniert mit der Absenkung der unteren Tarifgrenze des Reichensteuersatzes belaste der Staat künftig ausgerechnet den Teil des Mittelstands stärker, "der erfolgreich wirtschaftet, investiert und damit potenziell Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft".
"Betriebe drohen damit künftig früher in die höchste Belastungsstufe zu rutschen, ohne dass dem eine reale Einkommenssteigerung oder eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegenübersteht. Das verschärft die Belastung derjenigen, die investieren und Verantwortung übernehmen."
Drei Viertel der Handwerksbetriebe sind Personenunternehmen. Für sie ist die Einkommensteuer die Unternehmenssteuer. Personen- und Kapitalgesellschaften würden nach wie vor unterschiedlich steuerlich belastet, kritisiert Schwannecke.
"Die Körperschaftsteuer wird ab 2028 für alle Kapitalgesellschaften gleichermaßen gesenkt, während dieser Entwurf zu einer höheren Steuerbelastung von Personenunternehmen führen kann. Das führt zu einer Verzerrung des Wettbewerbs."
Das Handwerk sei sich mit dem Wirtschaftsministerium einig, dass das vorgelegte Paket noch nicht reicht. Das Handwerk erwartet jetzt eine Reform der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen.
Ähnlich sieht es DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov: "Die geplante Einkommensteuerreform entlastet kleine und mittlere Einkommen, das ist richtig. Falsch ist jedoch, höhere Einkommen im Gegenzug stärker zu belasten. Denn das trifft in Deutschland vor allem den Mittelstand."
Statt die Steuerlast umzuverteilen, müsse die Bundesregierung ihre Ausgaben in den Griff bekommen und Wachstum ermöglichen. "Nur so werden echte Entlastungen möglich. Damit die Wirtschaft wieder wächst, brauchen unsere Unternehmen keine zusätzlichen Lasten, sondern Freiraum."
Auch bei den Minijobs geht der Entwurf aus Sicht der Wirtschaft in die falsche Richtung. Mit der geplanten Anhebung des Pauschalsteuersatzes von zwei auf fünf Prozent werde Arbeit für Arbeitgeber zusätzlich teuer. ZDH-Generalsekretär Schwannecke: "Dabei müssten Beschäftigungsmöglichkeiten angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs erleichtert und attraktiver werden, nicht teurer."
Erfreulich und richtig sei aber, dass die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen im Grundsatz erhalten bleibt. Er setzt Anreize für legale Beschäftigung, stabilisiert private Investitionen in Renovierung, Instandhaltung und Modernisierung und begünstigt kleinteilige energetisch relevante Verbesserungen im Gebäudebestand.
Schwannecke fordert die Bundesregierung auf, ein wirtschaftliches Klima und Raum für Wachstum und Investitionen zu schaffen. "Der wirksamste Hebel für neue Dynamik wäre eine Senkung der Belastungen. Dann entstehen Beschäftigung, Einkommen und Spielräume für Investitionen. Mit dieser geplanten Einkommensteuerreform wird das sicher nicht gelingen."
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