"Ein festes Ablaufdatum für Cybersicherheit wäre ein sicherheitspolitischer Rückschritt mit weitreichenden Folgen für Verkehrssicherheit und Verbraucherschutz", erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.

"Ein festes Ablaufdatum für Cybersicherheit wäre ein sicherheitspolitischer Rückschritt mit weitreichenden Folgen für Verkehrssicherheit und Verbraucherschutz", sagt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. (Foto: © ZDK/altrofoto.de)

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Kfz-Gewerbe warnt: Ende von Cybersicherheits-Updates droht

Deutsche Autohersteller planen, nach zehn Jahren keine Cybersicherheits-Updates für die Fahrzeuge mehr bereitzustellen. Das Kfz-Gewerbe warnt vor hohen Folgekosten für Autofahrer und Werkstätten.

Aktuell gibt es eine Debatte um die langfristige Cybersicherheit von Fahrzeugen. Deutsche Hersteller planen, nach zehn Jahren keine Updates für die Cybersecurity der Fahrzeuge mehr bereitzustellen. Dagegen wehren sich mehrere Verbände wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der ADAC. "Der Schutz vor Cyber-Angriffen im Auto darf kein Ablaufdatum haben", heißt es in einem gemeinsamen Statement. Die Hersteller müssten Cybersicherheit über die gesamte Nutzungsdauer von Fahrzeugen verbindlich als Teil der Betriebssicherheit  gewährleisten.

Hintergrund ist ein mögliches Ende der Wartung von Cyber-Sicherheitssystemen. Laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) lasse sich ein Cybersecurity-Support bis zum Ende der Lebensdauer der Fahrzeuge "faktisch nicht realisieren".

"Ein festes Ablaufdatum für Cybersicherheit wäre ein sicherheitspolitischer Rückschritt mit weitreichenden Folgen für Verkehrssicherheit und Verbraucherschutz", erklärt hingegen ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. "Fahrzeuge sind heute digital vernetzte Systeme – ihre Sicherheit endet nicht mit einem Stichtag. Wer Cybersecurity befristet, setzt Autofahrer vermeidbaren Risiken aus und untergräbt das Vertrauen in moderne Mobilität. Sicherheit darf kein Verfallsdatum haben!"

Ablehnung der Hersteller-Pläne für ein Support-Ende 

Der VDA schlägt ein verbindliches "EoCSS" (End-of-Support / End-of-Service) im Rahmen der UN-Regelung Nr. 155  vor: Ein regulatorisch akzeptiertes Ende aktiver Cybersecurity-Maßnahmen für Fahrzeuge, die weiter am Straßenverkehr teilnehmen. Eine Lösung bis zum Lebensende sei faktisch "eine nicht lösbare technische, organisatorische und wirtschaftliche Herausforderung", heißt es in einer Stellungnahme.

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➡️ Aktuell schreibt die Regelung Fahrzeugherstellern den Betrieb eines Cybersecurity-Managementsystems (CSMS) bis zum End of Life (EoL) eines Fahrzeugtyps vor.

Eine Änderung der aktuellen UN-Regelung hält das Branchenbündnis rund um den ZDK für nicht verantwortbar. "Ein Ende der Updates für Cybersicherheit in Kraftfahrzeugen würde Millionen Fahrzeuge über Nacht entwerten – nicht technisch, sondern per Definition", so Peckruhn. "Das trifft die Halter direkt im Geldbeutel, da kostspielige Aufrüstungen der digitalen Hardware erforderlich wären, um weiterhin angemessen geschützt zu sein. Dieses Vorgehen entzieht gerade Freien Werkstätten die Grundlage für Service und Reparatur." 

Cybersicherheit nicht befristen

Die praktischen Folgen für Verbraucher und Kfz-Werkstätten wären gravierend: Fahrzeuge könnten trotz technischer Fahrtauglichkeit ihre Betriebserlaubnis verlieren oder nur noch eingeschränkt nutzbar sein, heißt es. Sicherheitsrisiken würden zunehmen, während gleichzeitig Wartung und Instandsetzung erschwert würden. "Wenn Updates ausbleiben, wird aus einem sicheren Fahrzeug schleichend ein Risiko – für Fahrer, Betriebe und den gesamten Verkehr", warnt Peckruhn.

Die Verbände schlagen einen risikobasierten, lebensdauerorientierten Ansatz vor – als integraler Bestandteil von Typgenehmigung, Betriebserlaubnis und Verbraucherschutz: Cybersecurity müsse auch über das Produktionsende hinaus gewährleistet bleiben und die Realität eines alternden Fahrzeugbestands sowie eines starken Gebrauchtwagenmarkts abbilden. 

Gerade in Deutschland mit seinem großen Bestand älterer Fahrzeuge sei das entscheidend für Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und soziale Teilhabe an Mobilität. "Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass Fahrzeuge faktisch frühzeitig aus dem System gedrängt werden", so Peckruhn weiter. 

Neben dem ZDK und dem ADAC engagieren sich der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV), der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk), der Bundesverband Autoglaser sowie der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) für das Thema.  

Quelle: ZDK; VDA

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Text: / handwerksblatt.de

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