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HWK Koblenz | März 2026
Buntes Treiben in den Töpfereien der Region
Auch im Bezirk der HwK Koblenz laden am 14. und 15. März wieder zahlreiche Keramikwerkstätten zum bundesweiten "Tag der offenen Töpferei" ein.
Der AOV NRW ist Auswertungs- und Aufsichtsstelle und hier laufen die Sehtest-Bescheinigungen zusammen. (Foto: © lightpoet/123RF.com)
Vorlesen:
Februar 2026
Wer in seinem Betrieb Führerschein-Sehtests für die Belegschaft durchführt, muss die Ergebnisse zum Jahresbeginn einreichen. Wie man es einfach und effizient erledigt.
Arbeitgeber müssen die Fahrtüchtigkeit ihrer Mitarbeiter, die Firmenwagen nutzen, sicherstellen. Das bedeutet, sie müssen regelmäßig den Führerschein und damit auch die Sehfähigkeit kontrollieren. Für normale PKW-Führerscheine (Klasse B) reicht ein Sehtest mit Überprüfung von Farb-, Kontrast- und räumlichem Sehvermögen.
Führen Sie in Ihrem Betrieb Führerschein-Sehtests bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch? Dann müssen Sie die Ergenisse zum Jahresbeginn verschicken. Welche amtlichen Durchschläge man nutzen sollte und wie man die Formalitäten bewältigt, erklärt praxisnah Optikernetz – exemplarisch an Nordrhein-Westfalen.
In NRW hat das Verkehrsministerium den Augenoptiker- und Optometristenverband NRW (AOV NRW) mit der Zulassung und Aufsicht von (Führerschein-)Sehteststellen bei Augenoptikbetrieben bevollmächtigt. Grundlage dafür ist § 67 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Der AOV NRW ist damit sogenannte Auswertungs- und Aufsichtsstelle und hier laufen die Sehtest-Bescheinigungen zusammen.
Die Sehtest-Bescheinigung ist als Dreifach-Durchschreibesatz aufgebaut. Damit es keine Verwechslungen gibt, hier die klare Zuordnung:
Die Einsendung der Sehtests erfolgt ausschließlich zu statistischen Zwecken. Die Einreichung ist jährlich wiederkehrend und betrifft immer das zurückliegende Kalenderjahr. Der Einsendezeitraum umfasst immer die die ersten zwei Monate eines Jahres. Die Bescheinigungen müssen jahrgangsweise getrennt und jeweils mit einem eigenen, vollständig ausgefüllten Meldeformular eingereicht werden. Der AOV NRW wertet die Bescheinigungen aus.
Keine Panik: Wer die Einsendung einmal versäumt, muss nicht sofort mit Konsequenzen rechnen. Dennoch ist der AOV NRW als aufsichtführende Stelle verpflichtet, die fristgerechte Einreichung durch die einzelnen Betriebe zu überprüfen. Praxistipp: Am besten einen festen jährlichen Reminder setzen, damit der Termin nicht untergeht.
Damit die statistische Auswertung reibungslos erfolgen kann, sollten folgende Punkte beachtet werden:
Weitere Informationen erhalten Betriebe bei den für ihre Region zuständigen Innungen oder auf: verwaltung.bund.de
Quellen: optikernetz.de, AOV NRW
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