Das neue Scheckkartenformat ist EU-weit einheitlich.

Das neue Scheckkartenformat ist EU-weit einheitlich. (Foto: © kzenon/123RF.com)

Nächste Frist für Führerscheinumtausch läuft

Betriebsführung

Nachdem die erste Umtauschphase gerade abgelaufen ist, sollten nun die nächsten Autofahrer ihre Papiere erneuern lassen. Es geht um die Geburtsjahre 1965 bis 1970.

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten grauen oder rosa Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren aber seit Juli 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – und zwar abhängig vom Geburtsjahr. Die ersten Jahrgänge haben den neuen Führerschein im Scheckkartenformat mittlerweile schon in der Tasche, denn die Frist für den pflichtgemäßen Umtausch der alten Papierführerscheine für die Geburtsjahre 1959 bis 1964 ist gerade abgelaufen.

Bis zum 19. Januar 2024 müssen nun Inhaberinnen und Inhaber ihre Dokumente in das neue Scheckkarten-Format umtauschen, die zwischen 1965 bis 1970 geboren sind. Darauf weist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hin. Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre lang gültig. 

Fahrerlaubnis bleibt erhalten

Eine neue Prüfung oder ein Sehtest müssen nicht absolviert werden, denn die Fahrerlaubnis erlischt nicht, nur die Gültigkeit des bisherigen Dokuments. Zuständig für den Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein.  Die benötigten Informationen der ursprünglich ausstellenden Behörde werden intern auf dem Behördenweg zur Verfügung stehen, sodass sich die Autofahrer nicht selbst darum kümmern müssen. Wer möchte, darf den alten Führerschein als Andenken behalten, wenn dieser entwertet ist.

Ein freiwilliger früherer Umtausch vor dem jeweiligen Stichtag ist jederzeit möglich und empfehlenswert, denn je näher das Ende der jährlichen Umtauschfrist rückt, desto stärker ist der Andrang bei den Ausstellungsbehörden vor Ort. Führerscheininhaber mit dem Geburtsjahr vor 1953 müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen. 

Zehn Euro Verwarngeld

Wer nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro in Deutschland.

Nach Vorgaben der Europäischen Union müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Ziel ist es, die derzeit 110 verschiedenen Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen und die Fälschungssicherheit zu erhöhen.

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Text: / handwerksblatt.de

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