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HWK Koblenz | Juni 2025
Erfolgsrezepte für Social Media
In einem kostenlosen Webseminar zeigt die HwK Koblenz am Digitaltag, 27. Juni, die Chancen der Nutzung sozialer Netzwerke auf und gibt praktische Tipps.
Hintergrund für diese strenge Vorschrift für die Fotos ist das sogenannte Morphing. Mit dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. (Foto: © Patrick Daxenbichler/123RF.com)
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Juni 2025
Seit Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die Passfotos können direkt auf dem Amt oder bei einem Berufsfotografen gemacht werden. Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen verhindern.
Fotos für Pässe und Personalausweise werden seit dem 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert. Außerdem müssen sie mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt werden. Ausgedruckte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen, meldet das Bundesinnenministerium. Das digitale Passbild werde dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft.
Neu ist, dass es in den Behörden die Möglichkeit geben soll, das Passbild vor Ort machen zu lassen. Bürgerinnen und Bürgern können sich ab Mai 2025 also aussuchen, ob sie das Foto für ihr Ausweisdokument bei einem Fotografen im Fotostudio oder in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen.
Wird das Bild im Fotostudio gemacht, dann muss der Fotograf bzw. die Fotografin es über gesicherte elektronische Übermittlungswege an das Bürgeramt schicken. Das von einem registrierten Fotografen oder Dienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt.
#Nachdem das Foto gemacht wurde, wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.
Aufgrund der umfangreichen Änderungen erlaubt eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025 den Kommunen in Ausnahmefällen weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren.
Ursprünglich war in einem früheren Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Fotos ausschließlich auf dem Amt gemacht werden dürfen, aber dagegen hat der Centralverband deutscher Berufsfotografen erfolgreich protestiert. Daher haben die Bürgerinnen und Bürger künftig weiterhin die Wahl, ob das Bild ein Beschäftigter beim Amt mit einem Automaten macht oder ein Dienstleister.
Allerdings kann – falls es einen Verdacht auf einen Missbrauch gibt oder das Foto nicht den rechtlichen Anforderungen genügt – ein neues Bild unter Aufsicht der Behörde erstellt werden. Ein weiterer Termin im Bürgeramt sei dadurch nicht nötig, heißt es.
Hintergrund für diese strenge Vorschrift ist das sogenannte Morphing. Mit dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. "Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden", berichtet das Ministerium. Mit Hilfe der neuen Anforderungen an die Passfotos sollen zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte verhindert werden.
Das Bundesinnenministerium hat die entsprechende Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften im Oktober 2023 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Artikel von Oktober 2023, aktualisiert im April 2025.
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