Die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht prüfen unter anderem die Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb.

Die Gewerbeaufsicht prüft unter anderem die Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb: Gibt es Ersthelfer und ist der Inhalt im Erste-Hilfe-Koffer vollständig? (Foto: © fokusiert/123RF.com)

Vorlesen:

Die Gewerbeaufsicht kommt – so bereiten sich Betriebe optimal vor

Betriebsführung

Eine Betriebsinspektion durch die Gewerbeaufsicht ist kein Grund zur Panik: Welche Informationen rund um den Arbeitsschutz abgefragt werden und wie die Kammern helfen, den Besuch vorzubereiten.

Mindestens fünf Prozent der Unternehmen in Deutschland sollen in diesem Jahr Besuch von der Gewerbeaufsicht bekommen. Die Inspektion kann anlassbezogen sein – zum Beispiel nach einem schweren Arbeitsunfall im Unternehmen –, in der Regel erfolgt sie aber zufällig, erklärt Dorothee Müller von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord.

"Der Termin ist kein Grund zur Sorge", versichert sie bei einer Online-Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz. Die Kontrollen können unangemeldet erfolgen. "In der Regel kündigen wir uns aber schriftlich an und die Kommunikation verläuft auf Augenhöhe. Wir versuchen immer, eine gemeinsame Lösung zu finden", betont Müller.

Trotzdem sind viele Unternehmer verunsichert, wenn die Inspektion durch die Gewerbeaufsicht ansteht. Die Handwerkskammern bieten daher an, die Betriebe auf den Termin vorzubereiten. "Ein Anruf genügt", betont Iris Schmidt-Jung, technische Beraterin bei der Handwerkskammer Koblenz. "Wir schauen uns die Situation auch gerne vor Ort an, machen eine Bestandsaufnahme und unterstützen bei der Umsetzung der Maßnahmen." Gemeinsam mit Max Becker, Betriebsberater bei der Handwerkskammer der Pfalz, hat sie kürzlich Online-Seminare dazu organisiert, die sehr gut nachgefragt waren. Das Thema beschäftigt die Unternehmen.

So läuft die Inspektion durch die Gewerbeaufsicht ab 

Was passiert konkret bei dem Termin vor Ort? Die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht möchten insbesondere wissen, ob die Vorschriften zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz eingehalten werden. Zunächst fragen sie aber ganz allgemeine Daten zum Unternehmen ab. Wer ist Inhaber oder Geschäftsführer, wie viele Mitarbeiter, Azubis und Aushilfen gibt es und welche Tätigkeitsbereiche haben sie?

Das könnte Sie auch interessieren:

Bei einem Rundgang schauen sie sich die Betriebsräume, Pausenräume, sanitäre Einrichtungen und Büros an. Wo darf geraucht werden, haben und tragen die Mitarbeiter je nach Gewerk Schutzbrillen und/oder Sicherheitsschuhe, sind die Schwerlastregale richtig gesichert? Das sind nur ein paar der Kriterien, die die Prüfer im Blick haben.

Die Inspekteure dürfen Werkzeuge, Maschinen, Anlagen und persönliche Schutzausrüstungen unter die Lupe nehmen und Messungen vorzunehmen. Außerdem dürfen sie Dokumente einsehen. Der Betriebsleiter oder ein Stellvertreter begleitet sie beim Rundgang.

Ein zentraler Teil der Prüfung ist zudem die betriebliche Arbeitsschutzorganisation. Also zum Beispiel, ob es eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 gibt. Iris Schmidt-Jung von der HwK Koblenz verweist in dem Zusammenhang auf das Unternehmermodell für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. Kernidee ist, dass der Unternehmer selbst die Organisation des Arbeitsschutzes übernimmt, indem er sich fortbildet und die Maßnahmen eigenverantwortlich gestaltet. Hierzu kann er ein kostenfreies Online-Seminar bei der zuständigen Berufsgenossenschaft buchen. Bei Bedarf kann er einen Betriebsarzt und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen.

Ferner wird abgefragt, ob es Beauftragte für den Arbeitsschutz gibt (Gefahrgut, Brandschutzhelfer und je nach Betriebsgröße Sicherheitsbeauftragte*). Das kann der Arbeitgeber an seine Beschäftigten delegieren. Ist einer davon bei der Freiwilligen Feuerwehr, dann könnte er unter Umständen der Brandschutzbeauftragte sein. Eine Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter muss ebenfalls regelmäßig erfolgen und dokumentiert werden.

Die Gewerbeaufsicht lässt sich außerdem die Gefährdungsbeurteilungen zeigen. "Die schauen wir uns ganz genau an", betont Dorothee Müller. Gewerkespezifische Vorlagen dafür gibt es bei den jeweiligen Berufsgenossenschaften. Ebenso die Betriebsanweisungen, die man bei der BG herunterladen, bearbeiten und in der Nähe der Maschinen platzieren kann.

"Wichtig ist die Dokumentation"

Überprüft werden auch die Erste-Hilfe-Organisation (gibt es Ersthelfer, ist der Inhalt im Erste-Hilfe-Koffer vollständig), die Brandschutzorganisation (Feuerlöscher, Flucht- und Rettungswege, Brandschutzhelfer), der Umgang mit Gefahrgut und der Umgang mit prüfpflichtigen Anlagen und Arbeitsmitteln. "Wichtig ist hier die Dokumentation", sagt Müller. "Im Falle eines Schadens kann es sonst bei der Schadensregulierung zu Problemen kommen." Diese Dokumentation sollte regelmäßig aktualisiert und mit einem Datum versehen werden.

Die Kosten der Ersthelfer-Ausbildung übernimmt übrigens die Berufsgenossenschaft. Wer daraus ein Teamevent machen möchte, der kann den Kurs für die gesamte Belegschaft buchen.

Wie geht es nach dem Besuch weiter?

Nach dem Besuch erhalten die Betriebe von der Behörde ein Inspektionsschreiben. Bei Mängeln wird ihnen eine Frist eingeräumt, um diese zu beheben. Die Gewerbeaufsicht entscheidet dann, ob es eine Nachbesichtigung gibt. Auch hier können die Beraterinnen und Berater der Handwerkskammern als Moderatoren eingebunden werden.

*Sicherheitsbeauftragte: Zahl soll reduziert werdenUnternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen mindestens einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) ernennen. Ein Konzept des Bundesarbeitsministeriums zum bürokratieärmeren Arbeitsschutz sieht vor, dass diese Schwelle auf mehr als 50 Beschäftigte angehoben wird. Laut dem Konzept soll auch der Druckluftbeauftragte abgeschafft werden.

Aktuell gibt es dazu noch keinen rechtskräftigen Beschluss oder eine Gesetzes‑/Verordnungsänderung. Die Bestellpflicht besteht aktuell (Stand 12. Februar 2026) unverändert ab 21 Beschäftigten, basierend auf § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1.

Online-Seminar am 26. Februar: Betriebsinspektion durch die Gewerbeaufsicht Was kommt bei einer Betriebsinspektion durch die Gewerbeaufsicht auf mich zu? Kostenloses Online-Seminar für das rheinland-pfälzische Handwerk am 26. Februar ab 17 Uhr. Anmeldung hier.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: