Brandenburg: Vereinfachte Förderung von Weiterbildung
Bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) können ab sofort Fördermittel aus der neu aufgelegten Weiterbildungsrichtlinie beantragt werden.
Die neue Weiterbildungsrichtlinie war notwendig geworden, weil der Vorläufer dieser Verordnung bei den verschiedenen Nutzern wegen eingeschränkter Praxistauglichkeit auf Kritik gestoßen war und diesbezügliche Förderanträge zurückgegangen waren. Die neue Richtlinie sieht vor, sowohl individuelle Weiterbildungen als auch betriebliche Weiterbildungen in Unternehmen und Vereinen zu unterstützen. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) übernimmt dabei bis zu maximal 60 Prozent der Weiterbildungskosten.
Förderprogramm verbessert Weiterbildungschancen erheblich
Die Neuauflage des Förderprogrammes bringt wesentliche Verbesserungen mit sich. Bei den individuellen Weiterbildungen (Bildungsscheck) gibt es beispielsweise keine Begrenzung der Zuschusshöhe mehr. Bislang war der Zuschuss hier auf 3.000 Euro pro Vorhaben beschränkt. Zudem besteht nun beim Bildungsscheck die Möglichkeit, mehrere Weiterbildungsmaßnahmen in einem einzigen Antrag zu bündeln, was Arbeitsaufwände auf beiden Seiten reduziert. Außerdem können künftig sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte fortlaufend Anträge stellen, statt wie bislang nur zweimal pro Jahr.
Zuwendungsempfangende können ab sofort auch Beschäftigte im Land Brandenburg sein, die keinen Erstwohnsitz in Brandenburg haben. Es ist zudem eine Förderung auch im Rahmen einer Nachqualifizierung möglich, durch die zum Beispiel die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses erreicht werden kann. Unternehmen können mit der neuen Richtlinie auf schnellere Bearbeitungszeiten von Weiterbildungsanträgen hoffen. Weiterbildungsmaßnahmen mit kürzeren Durchführungszeiten können separat beantragt und somit schneller abgerechnet werden, so dass die Betriebe dann auch schneller die Auszahlung erhalten. Bei mehr als 20 geplanten Weiterbildungsmaßnahmen muss ein Unternehmen die ILB im Vorfeld kontaktieren, um sich hinsichtlich des Antrags beraten zu lassen.
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Text:
Karsten Hintzmann /
handwerksblatt.de
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