Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 jährlich 77.400 Euro.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 jährlich 77.400 Euro. (Foto: © nateemee/123RF.com)

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Kranken- und Rentenversicherung: Neue Grenzwerte 2026

Betriebsführung

Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Grund dafür sind die gestiegenen Löhne und Gehälter.

Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober 2025 die neuen Grenzwerte in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 beschlossen. Beschäftigte mit höherem Einkommen müssen ab Januar 2026 mehr Beiträge zahlen. Für Normalverdiener, also die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie für ihre Arbeitgeber bleibt dagegen alles wie bisher. 

Die Bundesregierung ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung jährlich neu zu bestimmen und sie an die Entwicklung der Einkommen anzupassen. Die zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 betrug deutschlandweit 5,16 Prozent. 

Neue Grenzwerte in der Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf jährlich 69.750 Euro (5.812,50 Euro monatlich) erhöhen. 2025 waren es noch 66.150 Euro im Jahr und 5.512,50 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf jährlich 77.400 Euro (monatlich 6.450 Euro). 2025 waren es noch 73.800 Euro und 6.150 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

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Änderungen in der Rentenversicherung

Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll auf 8.450 Euro im Monat steigen. 2025 belief sich die Grenze auf 8.050 Euro im Monat.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sich diese Einkommensgrenze von 9.900 Euro im Monat auf 10.400 Euro im Monat erhöhen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert. 

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2026 vorläufig 51.944 Euro im Jahr betragen. 2025 waren es 50.493 Euro. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen während ihres Berufslebens Beiträge in die Rentenversicherung ein, die in Entgeltpunkte umgerechnet werden. Entgeltpunkte dienen der Berechnung der Rente und werden auf Grundlage des durchschnittlichen Verdienstes berechnet, der ins Verhältnis zum individuellen Verdienst gesetzt wird.

Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

8.450 Euro im Monat / 101.400 im Jahr
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung

10.400 Euro im Monat / 124.800 im Jahr
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung

77.400 Euro im Jahr / 6.450 Euro im Monat
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung

69.750 Euro im Jahr / 5.812,50 Euro im Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2026 in der Rentenversicherung

51.944 Euro im Jahr

Quelle: Bundesregierung

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Text: / handwerksblatt.de

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