Für 2026 stehen rund 1,3 Milliarden Euro für die GRW zur Verfügung.

Für 2026 stehen rund 1,3 Milliarden Euro für die GRW zur Verfügung. (Foto: © Marian Vejcik/123RF.com)

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Bund und Länder beschließen Neuausrichtung der regionalen Wirtschaftshilfen

Handwerkspolitik

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern die regionale Förderung neu aufgestellt. Wichtige Änderungen sind ein vereinfachter Förderzugang und stärkere Anreize für KMU und Fachkräftesicherung.

Bund und Länder haben die Neuaufstellung der regionalen Förderung "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zum 1. Januar dieses Jahres beschlossen. Die Regelungen haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium zusammen mit den Ländern systematisch überarbeitet. Für 2026 stehen rund 1,3 Milliarden Euro für die GRW zur Verfügung. Die Finanzierung teilen sich Bund und Länder jeweils hälftig. Für die Auswahl der GRW-Projekte und Durchführung der Förderung sind die Länder zuständig.

"Mit der Neuaufstellung der GRW machen wir regionale Förderung einfacher, wirksamer und zukunftsorientiert – für starke Kommunen, innovative Unternehmen und gute Arbeitsplätze in ganz Deutschland. Gemeinsam mit den Ländern sorgen wir dafür, dass strukturschwache Regionen bessere Entwicklungschancen erhalten, Kommunen mehr Handlungsspielräume gewinnen und Investitionen zielgerichtet dort ankommen, wo sie Wachstum und gute Arbeit schaffen", erklärt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

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Wichtige Neuerungen bei der gewerblichen Förderung:

  • Deutlich vereinfachter Förderzugang: Die grundsätzliche Förderfähigkeit wird künftig anhand einer klaren Branchenliste ("Liste nicht förderfähiger Wirtschaftszweige" auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige) geprüft. Der bislang differenzierte und für einzelne Branchen erschwerte Förderzugang wird vollständig abgeschafft.
  • Stärkere Anreize für KMU und Fachkräftesicherung: Die Anforderungen an neu zu schaffende Arbeitsplätze werden für kleinere und mittlere Unternehmen bis Ende 2028 deutlich vereinfacht. In Regionen mit starkem Bevölkerungsrückgang werden zudem Ausbildungsplätze bei der Berechnung der Arbeitsplatzvorgaben – ebenfalls zunächst befristet für drei Jahre – künftig doppelt angerechnet.
  • Neuer Fokus auf Produktivität: Erstmals können auch Unternehmen gefördert werden, die keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen, aber ihre Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent bei mindestens gleichbleibender Beschäftigung oder gleichbleibender Gesamtbruttolohnsumme steigern.
  • Mehr Handlungsspielraum für Kommunen: Bis Ende 2028 kann der Grunderwerb bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen erstmals anteilig gefördert werden – ein zentrales Anliegen aus der öffentlichen Konsultation des BMWE im Rahmen der GRW-Neuaufstellung.
  • Bündelung und Vereinfachung von Förderprogrammen: Der Bundeswettbewerb "Zukunft Region" geht in der GRW auf. Damit wird die Förderlandschaft auf Bundesebene konsolidiert und der Grundsatz "Planung vor Investition" weiter gestärkt.
  • Stärkung von Innovation und Erprobung: Ein neuer Fördertatbestand für Versuchs- und Erprobungsinfrastrukturen wird eingeführt, um Innovationsgrundlagen in strukturschwachen Regionen gezielt zu verbessern. Zusätzlich wird die maximale Förderhöchstsumme für Innovationscluster beihilfekonform von fünf auf zehn Millionen Euro verdoppelt.

GRW-RegelwerkEine ausführliche Darstellung der GRW-Neuaufstellung finden Sie hier:
Informationen zur Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Den neuen GRW-Koordinierungsrahmen finden Sie hier:
Koordinierungsrahmen der GRW ab 1. Januar 2026
Quelle: BMWE

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Text: / handwerksblatt.de

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