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HWK Koblenz | Januar 2026
Web-Seminar zur erfolgreiche Betriebsübergabe
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Für 2026 stehen rund 1,3 Milliarden Euro für die GRW zur Verfügung. (Foto: © Marian Vejcik/123RF.com)
Vorlesen:
Januar 2026
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern die regionale Förderung neu aufgestellt. Wichtige Änderungen sind ein vereinfachter Förderzugang und stärkere Anreize für KMU und Fachkräftesicherung.
Bund und Länder haben die Neuaufstellung der regionalen Förderung "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zum 1. Januar dieses Jahres beschlossen. Die Regelungen haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium zusammen mit den Ländern systematisch überarbeitet. Für 2026 stehen rund 1,3 Milliarden Euro für die GRW zur Verfügung. Die Finanzierung teilen sich Bund und Länder jeweils hälftig. Für die Auswahl der GRW-Projekte und Durchführung der Förderung sind die Länder zuständig.
"Mit der Neuaufstellung der GRW machen wir regionale Förderung einfacher, wirksamer und zukunftsorientiert – für starke Kommunen, innovative Unternehmen und gute Arbeitsplätze in ganz Deutschland. Gemeinsam mit den Ländern sorgen wir dafür, dass strukturschwache Regionen bessere Entwicklungschancen erhalten, Kommunen mehr Handlungsspielräume gewinnen und Investitionen zielgerichtet dort ankommen, wo sie Wachstum und gute Arbeit schaffen", erklärt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).
GRW-RegelwerkEine ausführliche Darstellung der GRW-Neuaufstellung finden Sie hier:
Informationen zur Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Den neuen GRW-Koordinierungsrahmen finden Sie hier:
Koordinierungsrahmen der GRW ab 1. Januar 2026Quelle: BMWE
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