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"Für die Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes ist das zentral, denn Unterauftragsvergaben sind für mittelständische und kleine Unternehmen wichtig, um Auftragsspitzen abzufedern", sagt der ZDB. (Foto: © Prudencio Alvarez/123RF.com)
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Februar 2026
Das EU-Parlament hat einen Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe angenommen. Unterauftragsvergaben sollen demnach nicht beschränkt werden. Das Baugewerbe begrüßt das.
Einem jetzt vom Europäischen Parlament beschlossenen Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe zufolge soll es keine Beschränkung der Unterauftragsvergabe und ebenfalls keine durchgängige Haftung des Generalunternehmers entlang der gesamten Auftragskette geben. Im Rahmen der Interessenvertretung hatte sich der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) dafür gemeinsam mit dem Europäischen Bauverband eingesetzt und gegen pauschale Beschränkungen Stellung bezogen.
Der Beschluss des EU-Parlaments ist deswegen für den ZDB eine positive Nachricht: "Das ist ein wichtiges Signal an die EU-Kommission: Es gibt keinen Bedarf für einschneidende Regulierungen", erklärt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. "Für die Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes ist das zentral, denn Unterauftragsvergaben sind für mittelständische und kleine Unternehmen wichtig, um Auftragsspitzen abzufedern. Wir setzen darauf, dass die EU-Kommission die Position des Parlaments respektiert und von überbordender Regulierung absieht."
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