Volvo Trucks baut elektrische Lkw seit 2019 und hat nach eigenen Angaben schon 5.700 elektrische Lkw ausgeliefert.

Volvo Trucks baut elektrische Lkw seit 2019 und hat nach eigenen Angaben schon 5.700 Fahrzeuge an Kunden in 50 Ländern ausgeliefert. Hier ein Foto aus den Niederlanden. (Foto: © Volvo Trucks Deutschland)

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Keine Maut für E-Lkw bis Mitte 2031

Betriebsführung

Emissionsfreie E-Lkw sollen länger als geplant von der Mautpflicht befreit werden. Das soll die Zahl elektrischer Nutzfahrzeuge auf Deutschlands Autobahnen und Baustellen steigern.

Seit Ende 2023 sind emissionsfreie E-Lkw von der Mautpflicht befreit. Jetzt hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Mautbefreiung verlängert werden soll: Bis Mitte 2031. "Wenn Speditionen jetzt in die Umrüstung ihrer Flotten investieren, profitieren sie nicht nur in den nächsten sechs Jahren, sondern auch darüber hinaus", sagt Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD).

Foto: © Volvo Trucks DeutschlandFoto: © Volvo Trucks Deutschland

Die Befreiung sollte ursprünglich nur bis zum 31. Dezember 2025 gelten.

Mit Blick auf die Mautkosten spare ein elektrischer 40-Tonner aktuell rund 35 Cent pro Kilometer gegenüber einem Diesel, rechnet das Ministerium vor. Die Möglichkeit der Verlängerung beruht auf einem Vorschlag der EU-Kommission. 

Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

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Wie viele elektrische Nutzfahrzeuge gibt es aktuell?In Deutschland sind etwa 100.000 Nutzfahrzeuge mit E-Antrieb zugelassen. Diese Fahrzeuge sind vor allem auf Kurz- und Mittelstrecken im regionalen Lieferverkehr im Einsatz. Die Zahl der elektrisch angetriebenen Lkw hat sich seit 2020 mehr als verdreifacht.  

Quelle: Bundesumweltministerium

Handwerkerausnahme 

Handwerker sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht ausgenommen. Sie können ihre Fahrzeuge auf freiwilliger Basis bei Toll Collect melden, um Kontrollen beziehungsweise bürokratischen Aufwand zu vermeiden.  

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH hat zusammengefasst, wie die Handwerkerausnahme funktioniert:

Die Handwerkerausnahme greift, wenn Mitarbeitende eines Handwerksbetriebs mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination über 3,5 bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) mautpflichtige Strecken nutzen und

➢ A: Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die notwendig sind, um die eigenen Dienst- und Werkleistungen auszuführen (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder

➢ B: handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Achtung: Als nicht handwerklich, sondern industriell hergestellt gelten laut Toll Collect zum Beispiel Teigrohlinge oder Backwaren, "die in arbeitsteiligen Prozessen durch einen hohen Grad an Mechanisierung und Automatisierung in großen Mengen produziert werden, um in Filialen aufgebacken oder verkauft zu werden". 

◼ Die Ausnahme kann im Grundsatz von jedem Handwerksbetrieb oder von vergleichbaren Berufen in Anspruch genommen werden, wenn eine der beiden im Gesetz genannten Voraussetzung in Hinblick auf die Fahrer/Fahrerinnen und auf das mitgeführte Material erfüllt ist: 

➢ A: Bei der ersten Möglichkeit der Ausnahme für die "Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen" zur Ausübung des Handwerks kann der Fahrer/die Fahrerin jede im Betrieb zur Ausübung des jeweiligen Handwerks beschäftigte Person sein. Also auch Hilfsarbeiter, Auszubildende und nicht nur Gesellinnen/Gesellen oder Meisterinnen/Meister.

➢ B: Beim zweiten Ausnahmetatbestand "Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern" ist nach Aussage des BMDV lediglich die Anstellung des Fahrers  im Betrieb Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Ausnahme. In jedem Fall muss hier das beförderte Gut im eigenen Betrieb handwerklich hergestellt, repariert oder bearbeitet worden sein. Der Fahrer muss jedoch nicht direkt daran beteiligt gewesen sein.

Quelle: ZDH

➢➢Mehr Informationen zur Handwerkerausnahme gibt es auf der Website von Toll Collect

Fahrzeuge melden Auf der Toll Collect-Website können Handwerker ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen tzGm melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind. Die Meldung ist freiwillig. Mit diesen Informationen können aber Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden, berichtet das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

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Text: / handwerksblatt.de

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