Rein statistisch pflegt jede zehnte Arbeitnehmerin und jeder dreizehnte Arbeitnehmer in Deutschland kranke Eltern, Schwiegereltern, Partner oder andere nahe Angehörige.

Rein statistisch pflegt jede zehnte Arbeitnehmerin und jeder dreizehnte Arbeitnehmer in Deutschland kranke Eltern, Schwiegereltern, Partner oder andere nahe Angehörige. (Foto: © melpomen/123RF.com)

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Beruf und Pflege: "Wir müssen reden!"

Immer mehr Berufstätige bewältigen den Spagat zwischen Job und Pflege. Pflegefreundliche Arbeitgeber punkten auf dem Fachkräftemarkt. Was können Betriebe tun, um ihre Beschäftigten zu unterstützen und welche Netzwerke helfen den Firmen?

"Wir müssen reden!" So beginnen oft die Gespräche, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin ein echtes Problem zu Hause hat: Die Mutter ist im Treppenhaus gestürzt, der Vater hat einen Schlaganfall oder das Kind muss ins Krankenhaus. Nicht nur, dass jetzt vieles schnell organisiert werden muss und die Nerven blank liegen. Häufig geht es dann – vor allem bei älteren Angehörigen – auch um das Thema Pflege. Rein statistisch pflegt jede zehnte Arbeitnehmerin und jeder dreizehnte Arbeitnehmer in Deutschland kranke Eltern, Schwiegereltern, Partner oder andere nahe Angehörige.

Rund 4,3 Millionen Menschen sind momentan pflegebedürftig, etwa 86 Prozent von ihnen werden zu Hause gepflegt – mit steigender Tendenz. Um die häusliche Pflege zu stärken, wurden zum 1. Januar das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent erhöht. Betriebe sollten dafür gewappnet sein, dass früher oder später auch einer ihrer Beschäftigten vor der Herausforderung steht, Pflege und Beruf zu vereinbaren, und dann auf offene Ohren, tolerante Chefs und Kollegen sowie flexible Arbeitszeiten angewiesen ist. Oder wie es beim Netzwerk "Beruf und Familie" heißt: "Wichtig ist eine Unternehmenskultur, in der pflegende Beschäftigte kein 'Störfaktor' sind." Denn sonst scheuen sich die Betroffenen, über ihre familiäre Situation zu sprechen.

Betriebe sollten auf den steigenden Bedarf vorbereitet sein

"Damit sich Betroffene überhaupt trauen, das Thema im Betrieb anzusprechen und nicht ohne Begründung die Arbeitszeit reduzieren oder ganz kündigen oder lange ausfallen, ist es sinnvoll, wenn Betriebe auf den steigenden Bedarf an Vereinbarkeitslösungen im Arbeitsleben vorbereitet sind", betont Solveig Giesecke, Sprecherin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA). Vorbereitet sein sollten die Betriebe auch deshalb, weil der zeitweise Ausfall eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin Folgen für die Abläufe und Produktion hat. Und nicht zuletzt, weil sie mit einer familien- und pflegefreundlichen Unternehmenskultur auf dem Fachkräftemarkt punkten können – auch bei jüngeren Menschen, die selbst noch nicht betroffen sind.

Weiterbildung zum Pflege-Guide

Führungskräfte können sich auf eine solche Situation einstellen. Sie können das Thema Pflege von sich aus in einem persönlichen Gespräch ansprechen und auf diesem Weg erfahren, wer schon betroffen ist oder es demnächst sein könnte, sie können Vertretungspläne ausarbeiten und/oder einen im Team zum betrieblichen "Pflege-Guide" weiterbilden lassen. Hierbei handelt es sich um zwei- bis dreitägige Schulungen, die in vielen Bundesländern kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr  beispielsweise von  Krankenkassen angeboten werden. Der "Pflege-Guide" oder "Pflegelotse" gibt seinen Kolleginnen und Kollegen erste Orientierung, welche Hilfen es gibt, und kennt Ansprechpartner.

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Der Gesetzgeber hat verschiedene Möglichkeiten für Berufstätige geschaffen, die mit einer Pflegesituation konfrontiert werden und deshalb eine Zeit lang ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen müssen beziehungsweise möchten. Beispielsweise die "Pflegezeit" oder die "Familienpflegezeit" (einen Überblick bieten wir am Ende dieses Artikels) Nachgefragt werden diese Modelle in der Praxis eher selten – sei es, weil sie nicht bekannt sind oder weil sie als zu bürokratisch empfunden werden.

Gerade in familiär geprägten Handwerksbetrieben regeln es die Inhaber mit ihren – teils langjährigen – Beschäftigten oft individuell und pragmatisch, wenn ein Notfall oder eine längere Pflegesituation eintritt. Etwa durch Sonderurlaub, flexible Arbeitszeitregelungen, Teilzeitmodelle, Arbeitszeitkonten oder – wo es möglich ist – Homeoffice. Auch individuell vereinbarte Anfangs- und Endzeiten, eine längere Mittagspause oder (je nach Branche) der Verzicht auf Schicht- und Wochenendarbeit können zur Entlastung beitragen. 

Kluge Konzepte entwickeln, Mitarbeiter binden

"Angesichts des Fachkräftemangels halten wir es für sehr unterstützenswert, wenn Arbeitgeber Wege finden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz dieser Herausforderung im Betrieb zu halten", sagt Dr. Anne Dohle, Referatsleiterin im Bereich Soziale Sicherung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin. "Wenn Arbeitgeber es schaffen, kluge Konzepte zu entwickeln, um Angestellte ein Stück weit zu entlasten, dann können sie sie an den Betrieb binden und so verhindern, dass sie ihre Berufstätigkeit womöglich ganz aufgeben und den Betrieb verlassen." 

Was alles machbar sein kann, darüber können sich die Betriebe bei den Betriebsberaterinnen und -beratern ihrer Handwerkskammer oder bei ihrem Fachverband informieren. Auch auf der Internetseite des Unternehmensnetzwerks "Erfolgsfaktor Familie" gibt es viele Informationen und Beispiele.  

Eine kleine Betriebsgröße sei nicht unbedingt ein Hindernis, die Beschäftigten auch bei diesem Themenfeld zu unterstützen. "Viele kleine Betriebe schaffen es, vorbildliche Lösungen anzubieten. Oft sogar schneller und unproblematischer als Großunternehmen wegen der engen persönlichen Bindung." Einige von ihnen – zum Beispiel die Malerwerkstätte Leisenheimer oder das Metallbauunternehmen Simonmetall – wurden hierfür mit dem "Otto Heinemann Preis zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" ausgezeichnet, der auch in diesem Jahr wieder verliehen wird. "Wir als ZDH haben uns von Anfang an bei diesem Preis engagiert, weil wir sehen, dass das ein sehr wichtiges Thema ist, das zudem immer mehr an Bedeutung gewinnt", betont Dohle.

Preis für Pflege und Beruf Der "Otto Heinemann Preis zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" zeichnet Betriebe, Unternehmen und Institutionen aus, die ihre Mitarbeitenden durch eine gute Balance von Beruf und Pflege entlasten. Der Preis wird von der spectrumK GmbH, dem BKK Dachverband und IKK e.V. seit 2015 jährlich im Rahmen der Berliner Pflegekonferenz vergeben. Der ZDH unterstützt  den Wettbewerb von Anfang an und ist auch in der Jury vertreten. Die kommende Bewerbungsphase startet im zweiten Halbjahr 2024. Interessierte Betriebe können sich bereits jetzt vormerken lassen mit einer E-Mail an: info@berliner-pflegekonferenz.de.

Digitaler Pflege-Koffer

Thomas Bischzur, Geschäftsführer der Bäckerei Evertzberg, bei der Übergabe der Charta mit Staatssekretär Edmund Heller. Foto: © Bäckerei EvertzbergThomas Bischzur, Geschäftsführer der Bäckerei Evertzberg, bei der Übergabe der Charta mit Staatssekretär Edmund Heller. Foto: © Bäckerei Evertzberg

Genau aus diesem Grund engagiert sich das Handwerk in Nordrhein-Westfalen beim Landesprogramm "Vereinbarkeit von Beruf &  Pflege NRW", das vor genau zwei Jahren als Baustein der Fachkräfteoffensive des Landes ins Leben gerufen wurde. Inzwischen haben mehr als 300 Betriebe, Unternehmen, Behörden, Organisationen  und Handwerkskammern die "Charta für Vereinbarkeit von Beruf & Pflege" unterzeichnet und können das Angebot des Programms nutzen. Beispielsweise den "Digitalen betrieblichen Pflegekoffer NRW", eine Online-Plattform, die teilnehmenden Arbeitgebern viele Informationen bereitstellt, die diese dann an ihre Beschäftigten weitergeben können. Außerdem gibt es eine Weiterbildung zum "Pflege-Guide" und Netzwerktreffen.

"Das Landesprogramm ist ein starker Partner für Betriebe und auch für Fragen der Arbeitnehmer. Es geht um mehr als um Arbeitszeiten und Schichtpläne. Es geht auch um schnelle Beratung und Unterstützungsangebote durch Dritte", sagt KDA-Sprecherin Solveig Giesecke, in dem das Servicezentrum des Landesprogramms angesiedelt ist. "Auch in Hessen wird ein solches Landesprogramm umgesetzt." Die beiden Landesprogramme seien Vorbilder für andere Bundesländer.

Nicht nur die Pflege, auch die Rückkehr in den Job ist für die Betroffenen oft eine große Herausforderung. "Wenn jemand sich entschließt, diese Pflegezeit zu nehmen, sollten die Betriebe das unbedingt begleiten", betont Dr. Anne Dohle. "Etwa indem sie Kontakt zu den Betroffenen halten, Rückkehrergespräche führen und vielleicht hinterher eine abgestufte Teilzeitlösung anbieten zum schrittweisen Wiedereinstieg."

Pflegesensible Unternehmenskultur: Wie Betriebe helfen können

  • Ein familienfreundliches, pflegesensibles Leitbild entwickeln
  • Betriebsvereinbarung(en) schließen
  • Das Thema kommunizieren
  • Ansprechperson(en) schulen (zum Beispiel Pflege-Guides)
  • Beschäftigte befragen, ob sie Angehörige pflegen oder ob das in naher Zukunft womöglich auf sie zukommt
  • Führungskräfte sensibilisieren
  • Passende Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements BGM nutzen (über die Krankenkassen)
  • Ein Vertretungsmanagement etablieren
  • Informieren und beraten (Informationen / Flyer bereithalten / Gespräche anbieten / Gegebenenfalls einen Pflegestammtisch vorschlagen
  • Externe Pflegeberatungen oder Einrichtungen einbinden
  • Checklisten bereitstellen, wo es Hilfe gibt (z. B. Ärzte, Kliniken,  Kranken- oder Pflegekasse, Pflegestützpunkte, unabhängige Patientenberatung, Sozialstationen von Krankenhäusern, ­Pflegediensten, Reha-Einrichtungen)
  • Infos zu externen Hilfenetzen zur Verfügung stellen
  • Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums erreichen Betroffene und Angehörige unter Telefon 030 20179131
  • Infos beim Bundesfamilienministerium unter wege-zur-pflege.de  

Beispiel Malerwerkstätte Leisenheimer: Nah an den Mitarbeitern

Foto: © Leisenheimer Die MalerwerktstätteFoto: © Leisenheimer Die Malerwerktstätte

Iris Leisenheimer von der Malerwerkstätte Leisenheimer weiß fast immer, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Herzen haben und geht darauf ein. "Ich vereinbare sogar Arzttermine. Inzwischen kenne ich mich mit jeder Krankheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus", erzählt Leisenheimer (Foto 5. v. l.). Pflegt ein Kollege ein Elternteil, dann hilft sie beim Ausfüllen von Anträgen, bei der Suche nach Betreuungsangeboten und begleitet auch im Trauerfall.  

"Wir wollen, dass es allen im Team gut geht. Teilzeitbeschäftigung, familiengerechte Urlaubsplanung, gemeinsame Aktivitäten und morgendliche Teambesprechungen sind eine Selbstverständlichkeit." 2021 ist der Malerbetrieb aus Windesheim in Rheinland-Pfalz mit dem "Otto Heinemann Preis" der Berliner Pflegekonferenz ausgezeichnet worden. Einer von vielen Preisen für eine familienfreundliche Unternehmenskultur, die der Betrieb vorzeigen kann.

Was auch für die Zukunftssicherung ein entscheidender Punkt gewesen sein dürfte: 2023 hat mit Daniel Roos (6. v. l.) ein langjähriger Mitarbeiter die Malerwerkstätte von Holger Leisenheimer in fünfter Generation übernommen. Er leitet sie jetzt mit Unterstützung seiner früheren Chefin im Team. 

Beispiel Simonmetall: Beistand auch im Todesfall

Foto: © SpektrumKFoto: © SpektrumK

Das Familienunternehmen Simonmetall GmbH & Co. KG bietet ein umfangreiches Paket an Unterstützungsmaßnahmen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Pflegeverantwortung . Dazu ­zählen flexible Arbeitszeitmodelle, Tipps in einer Notfallmappe oder Unterstützung für Mitarbeiter während einer "Pflegezeit" sowie beim Wiedereinstieg. Betriebliche "Pflegelotsen" helfen den rund 30 Beschäftigten zum Beispiel bei der Suche nach Betreuungs­plätzen.

2019 wurde das Unternehmen für sein Engagement mit dem "Otto Heinemann Preis" ausgezeichnet. Beeindruckt hat die Jury ­unter anderem, dass Seniorchefin Ursula Simon (3. v. l.) durch eine Ausbildung zur ehrenamtlichen Hospizbegleitung Mitarbeitern auch Beistand bei Todesfällen innerhalb der Familie leisten kann. 

Auszeiten für die Pflege: Das ist möglich

Neu: Zehn Tage pro Jahr

Bei einem akuten Notfall in der Familie dürfen sie seit 1. Januar 2024 jedes Jahr bis zu zehn Tage kurzfristig frei nehmen, um die Pflege zu übernehmen oder diese zu organisieren – und das pro zu pflegender Person. Bislang waren es insgesamt zehn Tage für jede zu pflegende Person. Diese Tage müssen die Beschäftigten nicht notwendigerweise am Stück nehmen. Geld für den Verdienstausfall können sie über die Pflegekasse des zu pflegenden Angehörigen beantragen ("Pflegeunterstützungsgeld"). Das gilt für Beschäftigten aller Betriebsgrößen und muss auch nicht vorher ange­kündigt werden, da es ja um eine Notsituationen geht. Sie müssen ihren Betrieb aber umgehend informieren.

Bis zu sechs Monate "Pflegezeit"

Beschäftigte, die länger pflegen möchten, dürfen bis zu sechs Monate "Pflegezeit" nehmen. Der Arbeitgeber kann sie hierzu ganz oder teilweise freistellen, wenn sie dies mindestens zehn Tage vorher ankündigen. Anspruch auf diese Pflegezeit gibt es in Betrieben ab 15 Beschäftigten. Zur Finanzierung werden den Betroffenen zinslose Darlehen angeboten. Diese können sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, kurz BAFzA, beantragen. Wird ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin auf freiwilliger Basis für eine gewisse Zeit freigestellt, gibt es den Anspruch auf die Förderung durch das zinslose Darlehen ebenfalls.

Bis zu zwei Jahre "Familienpflegezeit"

Beschäftigte haben zudem die Möglichkeit einer sogenannten »Familienpflegezeit«, wenn die sechs Monate »Pflegezeit« nicht ausreichen. Die Familienpflegezeit kann bis zu zwei Jahre dauern, wenn man mindestens 15 Stunden in der Woche weiterarbeitet und einen ­nahen Angehörigen mit Pflegegrad im »häuslichen Umfeld« betreut. Das sollen Betriebe ab 25 Beschäftigten ermöglichen, wobei Auszubildende nicht mit­gezählt werden. Die Arbeitgeber müssen hier mehrere Wochen vorher informiert werden.  

Drei Monate für die letzte Lebensphase

Für bis zu drei ­Monate kann man zudem aus dem Job aus­steigen, wenn ein Angehöriger im Sterben liegt (zu Hause oder in einem Hospiz).  

Kleinbetriebe

In Kleinbetrieben gibt es zwar weiterhin keinen Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Auch in kleinen Firmen können Beschäftigte aber einen Antrag stellen, um auf diesem Wege mit dem Arbeitgeber eine Pflege- oder Familienpflegzeit zu vereinbaren. Dann gelten auch in Kleinbetrieben die damit verbundenen Rechte. Vor allem genießen die Betroffenen ebenfalls einen Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Zeit. Auch Arbeitgeber in Kleinbetrieben müssen auf den Antrag innerhalb von vier Wochen reagieren und eine Ablehnung begründen.

Tipp: Für kleine Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bietet es sich an, das Landesprogramm "Vereinbarkeit Beruf & Pflege" zu nutzen. Über das Programm und die Netzwerk-Treffen bekommen sie viele Informationen rund um das Thema (zum Beispiel einen "Digitalen Pflege-Koffer"), die sie an ihre Beschäftigten weiterreichen können. 

Netzwerk "Erfolgsfaktor Familie"Handwerksbetriebe können kostenfrei Mitglied im Netzwerk "Erfolgsfaktor Familie" werden. Dies ist eine bundesweite Plattform des Bundesfamilienministeriums zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB für Unternehmen aller Größenklassen, die sich für familienbewusste Personalpolitik interessieren oder bereits ­engagieren. Die Betriebe können so von anderen guten ­Beispielen im Netzwerk profitieren und gleichzeitig nach außen ein ­Zeichen setzen, dass sie sich mit dem Thema auseinandersetzen. Momentan sind knapp 9.000 Unternehmen im Netzwerk engagiert. Wer mitmachen möchte, muss eine Erklärung unterzeichnen, worin man sich zu einer familienfreundlichen Personal­politik bekennt. Teilnehmende Betriebe und Unter­nehmen ­dürfen zudem Werbematerialien nutzen.  

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Text: / handwerksblatt.de

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