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Unternehmen, die Subventionen erhalten, müssen als Gegenleistung Maßnahmen für ihre Klimaneutralität ergreifen.

Unternehmen, die Subventionen erhalten, müssen als Gegenleistung Maßnahmen für ihre Klimaneutralität ergreifen. (Foto: © Ratchanida Thippayos/123RF.com)

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"Ein Industriestrompreis hilft der Wirtschaft nicht"

Die EU-Kommission hat neue Beihilfevorschriften veröffentlicht. Damit macht sie den Weg für einen Industriestrompreis frei. Der ZDH hält das für einen Fehler. Die Wirtschaft in Deutschland und Europa würde davon nicht profitieren.

Die Europäische Kommission hat neue Beihilfevorschriften zur Förderung einer sauberen Industrie vorgelegt, die die Einführung eines Industriestrompreises zur Entlastung energieintensiver Unternehmen erlauben. Mit dem neuen Beihilferahmen legt sie fest, unter welchen Bedingungen die Mitgliedstaaten Unterstützung für bestimmte Investitionen und Ziele gewähren dürfen.

Demnach können die Mitgliedstaaten Betrieben, die in Sektoren tätig sind, die "besonders stark vom internationalen Handel und für die Produktion in hohem Maße von Strom abhängig sind" Förderungen für Stromkosten gewähren. Erlaubt ist ein Nachlass von bis zu 50 Prozent auf den Großhandelsstrompreis für maximal die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs. Der Strompreis darf durch die Subventionen nicht unter 50 Euro pro Megawattstunde sinken. 

Zeitlich befristeter Preisnachlass

Die Mitgliedstaaten dürfen die Unterstützung pro Betrieb höchstens drei Jahre aufrechterhalten. Spätestens 2030 müssen die Subventionen auslaufen. Als Gegenleistung müssen die Unternehmen Maßnahmen für ihre Klimaneutralität ergreifen. Der Beihilferahmen sei ein Instrument zur Förderung des Klimaschutzes und ermögliche es, sicherzustellen, dass die europäische Industrie weltweit wettbewerbsfähig bleibe, sagt Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.

Neue Regeln gibt es für diese Bereiche:

  1. Ausbau erneuerbarer Energien und verstärkte Nutzung kohlenstoffarmer Brennstoffe,
  2. befristete Strompreisentlastung für energieintensive Verbraucher, um den Übergang zu niedrigpreisigem sauberem Strom sicherzustellen,
  3. Dekarbonisierung bestehender Produktionsanlagen,
  4. Entwicklung von Fertigungskapazitäten für saubere Technologien in der EU und
  5. Verringerung der Risiken von Investitionen in saubere Energie, Dekarbonisierung, saubere Technologien, Energieinfrastrukturprojekte und Vorhaben zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft.

Die Organisationen des Handwerks sprechen sich schon lange gegen einen Industriestrompreis aus. Dieser sei kein geeignetes Instrument zur Stärkung der gesamten Wirtschaft in Deutschland und Europa. "Aus Sicht des Handwerks hätte sich die EU-Kommission besser darauf beschränkt, im neuen Beihilferahmen – wie angekündigt – zulässige Investitionsbeihilfen zu regeln, um die Ziele des Clean Industrial Deal zu erreichen", erklärt Holger Schwannecke.

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"Industriestrompreis verzerrt den Wettbewerb"

Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks betont, dass ein Industriestrompreis den Wettbewerb zulasten von kleinen und mittleren Handwerksbetrieben verzerre, die diese Entlastung mitfinanzieren müssten. "Was in Deutschland und Europa wirklich gebraucht wird, ist eine strukturelle Entlastung bei den Energiekosten nicht allein für die Industrie, sondern für alle Betriebe und Unternehmen, besonders auch die energieintensiven Betriebe im Handwerk."

Gefragt sei eine ganzheitliche Energiepolitik, die das Angebot stärkt, die Netz- sowie Speicherinfrastruktur voranbringt und den EU-Energiebinnenmarkt vollendet. Schwannecke: "Einseitige Privilegierungen helfen hingegen nicht weiter und sollten von der EU-Kommission nicht unterstützt werden."

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Text: / handwerksblatt.de

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