(Foto: © kabvisio/123RF.com)

Vorlesen:

Sachbezugswerte 2026 für Verpflegung und Unterkunft

Betriebsführung

Die Werte für die Sachbezüge an Arbeitnehmer für die kostenlose oder verbilligte Überlassung von Mahlzeiten, Unterkunft oder Wohnung sollen zum 1. Januar 2026 voraussichtlich wieder leicht steigen.

Die Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Zu den Sachbezügen zählen vor allem die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten kostenfreien oder vergünstigten Mahlzeiten sowie Unterkunft und Wohnung. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat die voraussichtlichen Werte für 2026 veröffentlicht. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung sind geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, wenn sie beispielsweise kostenlos oder vergünstigt wohnen oder essen können.

Das könnte Sie auch interessieren:

Das sind die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2026:

Der Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt 2026 bundesweit voraussichtlich 345 Euro monatlich (statt 333 Euro im Jahr 2025). Dieser Wert gilt auch für Jugendliche und Auszubildende. Dieser Betrag ist der steuer- und beitragspflichtige geldwerte Vorteil pro Monat. Bei einer Vollverpflegung mit Frühstück, Mittag- und Abendessen werden die Mahlzeiten mit dem Wert von 11,51 Euro täglich angesetzt.

Sachbezugs­werte 2026 Früh­stück Mittag­essen Abend­essen Gesamt
monatlich 71,00 € 137,00 € 137,00 € 345,00 €
kalendertäglich 2,37 € 4,57 € 4,57 € 11,51 €

 

Die Regelung gilt seit 1. Januar 2014 auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer Dienstreise oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder - auf dessen Veranlassung - von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, sofern der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt. 

Unterkunft und Miete

Der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft liegt 2026 voraussichtlich

  • bei 285 Euro monatlich.
  • Pro Kalendertag sind das 9,50 Euro.

Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Wert im Einzelfall unbillig wäre. 

Für Arbeitgeber ist es wichtig, die gewährten Sachbezüge ordnungsgemäß zu dokumentieren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, welche Leistungen erbracht wurden.

Die neuen Werte werden am 1. Januar 2026 in Kraft treten, wenn der Bundesrat der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zugestimmt hat.

 DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: