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SEPA-Überweisung: Nur mit korrektem Empfängernamen

Betriebsführung

Ab Oktober muss bei SEPA-Überweisungen unbedingt der korrekte Name ins Empfängerfeld eingetragen werden. Sonst verzögern sich Zahlungen. Hintergrund ist eine EU-Regelung.

Ab 5. Oktober gilt eine wichtige Neuerung bei SEPA-Überweisungen: Banken müssen prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt, bevor eine Überweisung freigegeben wird. Das "Verification of Payee"-Verfahren (VoP) ist in der EU verpflichtend, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. 

Nur wenn Name und IBAN zusammenpassen, können Zahlungen reibungslos und pünktlich ausgeführt werden. Rechnungsstellung und Stammdatenpflege werden also noch wichtiger. Bei einer leichten Abweichung, etwa einem Tippfehler, geht die Überweisung wahrscheinlich noch durch. Banken sprechen von einem Close-Match (leichte Abweichung) oder einem No-Match (starke Abweichung).

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Einen Hinweis auf der Rechnung aufnehmen

Für Handwerker kann es sich anbieten, ihre Kunden mit einem Hinweis auf der Rechnung darüber zu informieren, dass sie immer exakt den Namen als Zahlungsempfänger angeben, der für das Unternehmen - den Kontoinhaber - bei der Bank hinterlegt ist. Ob da Tischlerei Müller GmbH steht oder Tischler Max Müller macht einen Unterschied. 

Umgekehrt müssen Unternehmen und Selbstständige bei Überweisungen, etwa an Lieferanten oder das Finanzamt, auf den korrekten Empfängernamen achten. In Rheinland-Pfalz ist es zum Beispiel so, dass für alle Steuerzahlungen als Empfänger das "Finanzamt Idar-Oberstein" angegeben werden muss. Schreibt man "Finanzamt Koblenz" oder "Finanzamt Mainz" in die Empfängerzeile, geht die Überweisung nicht durch. 

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Text: / handwerksblatt.de

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