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HWK Münster | Dezember 2025
Junghandwerker siegten auf Bundesebene
Die Handwerkskammer Münster freut sich über einen besonderen Wettbewerbserfolg des Berufsnachwuchses aus dem Kammerbezirk.
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen stärke weder Handwerk und Mittelstand noch helfe sie dabei, die Schwarzarbeit einzudämmen, sagt der Bundesrechnungshof. (Foto: © Sergii Moskaliuk/123RF.com)
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Dezember 2025
In seinen "Bemerkungen 2025" kritisiert der Bundesrechnungshof die Bundesregierung. Sie verschwende Steuergelder und setze Fehlanreize. Er empfiehlt dabei auch die Abschaffung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Sie sei eine unwirksame Subvention.
Der Bund setze in vielen Bereichen Steuermittel nicht wirksam ein und setze in der Förderpolitik oft falsche Anreize. Zu diesem Urteil kommt der Bundesrechnungshof in seinen "Bemerkungen 2025". "Politik und Verwaltung nehmen immer mehr Geld in die Hand, um strukturelle Probleme zu kompensieren, unliebsame Reformen zu vermeiden und auf externe Schocks zu reagieren", sagt Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. Die Folge sei eine nie dagewesene Verschuldung Deutschlands.
In wenigen Jahren sei der Schuldenstand auch wegen notwendiger Kredite zur Bewältigung der Corona-Pandemie und der Energiekrise "enorm gestiegen". Aktuell gebe es keine Aussicht auf einer Verbesserung der Finanzlage – auch weil ab dem Jahr 2028 die Tilgung der Krisenkredite startet. Mit dem Finanzplan der Bundesregierung steige die Verschuldung bis 2029 voraussichtlich auf 2,7 Billionen Euro. Laut Rechnungshof verdoppeln sich bis dahin die Zinsausgaben.
Scheller wirft der Politik eine "unzureichende Haushaltsvorsorge" vor. Zudem gebe es an vielen Stellen ineffiziente Strukturen. "Viele Versäumnisse bestehen seit Langem und sind grundlegender Natur. Politik und Verwaltung nehmen immer mehr Geld in die Hand, um strukturelle Probleme zu kompensieren, unliebsame Reformen zu vermeiden und auf externe Schocks zu reagieren." Er fordert eine langfristige Strategie und einen Konsolidierungsplan zur Stabilisierung der Bundesfinanzen, um politischen Gestaltungsspielraum zu gewinnen und künftige Generationen zu entlasten.
Es sei wichtig, das Geld bestmöglich einzusetzen. Scheller: "Erfolg wird durch wirkungsvolles Handeln bestimmt, nicht allein durch zusätzliche Haushaltsmittel." Mehr Wirkung für das eingesetzte Geld schaffe Spielraum im Haushalt für weitere dringliche Aufgaben. Auf 176 Seiten benennt der Rechnungshof Beispiele für Misswirtschaft, Fehlplanungen und nicht wirksame Programme in Bereichen wie Verkehr, Bundeswehr, Bürgergeld, Steuern, Zollverwaltung oder Wirtschaftsförderung. Außerdem enthalten die Bemerkungen Empfehlungen, wie das Geld besser einzusetzen sei.
Dabei lässt ein Vorschlag das Handwerk besonders aufhorchen. Der Bundesrechnungshof ist der Meinung, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht die gewünschte Wirkung entfalte. Sie stärke weder Handwerk und Mittelstand noch helfe sie dabei, die Schwarzarbeit einzudämmen. Sie gehe mit unvertretbaren Mitnahmeeffekten und Defiziten im Gesetzesvollzug einher. "Es handelt sich damit um eine unwirksame Subvention, deren Fortführung nicht mehr vertretbar ist", erklärt Scheller.
Nehmen Steuerpflichtige Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt in Anspruch, können sie ihre Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten ermäßigen. Dabei beträgt die Steuerermäßigung maximal 1.200 Euro. Die Steuerermäßigung gehört laut Rechnungshof zu den größten deutschen Steuersubventionen. "Allein im Jahr 2024 verzichtete der Fiskus auf Einnahmen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro." Ein "Weiter-so" sei nicht vertretbar. Die Steuerermäßigung müsse daher "endlich abgeschafft" werden.
Handwerkspräsident Jörg Dittrich kritisiert gegenüber "Die Welt" den Vorschlag des Bundesrechnungshofs scharf: "Wer aktuell über die Abschaffung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nachdenkt, verkennt ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung. Dieses Instrument ist keine Subvention, vielmehr ein Investitionsbonus für Verbraucher, der qualifizierte Aufträge an legale Handwerksbetriebe lenkt und Schwarzarbeit wirksam eindämmt." Es stärke vor allem kleine und mittelständische Betriebe. Sie seien das Rückgrat der deutschen Wirtschaft.
Eine Streichung wäre ein fatales Signal an die Verbraucher. Die Steuerermäßigung stabilisiert gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten private Investitionen, weil notwendige Renovierungen und Modernisierungen nicht aufgeschoben werden. "Zugleich leistet sie einen wichtigen Beitrag zur energetischen Transformation: Sie setzt niedrigschwellige Anreize für Sanierungen im Gebäudebestand und ermöglicht schrittweise Verbesserungen dort, wo große Förderprogramme nicht greifen."
Die Ermäßigung sei kein Kostenfaktor, sondern vielmehr eine Einnahmequelle für den Staat, weil legalisierte Aufträge zu mehr Steuereinnahmen und Sozialabgaben führen und hohe Qualitätsstandards sichern, statt riskante Eigenleistungen oder Schwarzarbeit zu fördern. "Natürlich gibt es Reformbedarf, etwa beim Bürokratieabbau, einer digitalen Abwicklung oder einer zielgenaueren Ausgestaltung. Doch all das spricht für eine Weiterentwicklung statt für eine Abschaffung, die zudem dem Koalitionsvertrag und dem politischen Ziel, Schwarzarbeit zu bekämpfen, widerspräche."
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