Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das von der Vorgängerregierung beschlossene Gebäudeenergiegesetz ablösen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das von der Vorgängerregierung beschlossene Gebäudeenergiegesetz ablösen. (Foto: © nx123nx/123RF.com)

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Wärmewende: Taskforce Gebäudetechnik fordert verbindliche Regeln

Die Taskforce Gebäudetechnik bewertet die von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz. Sie fordert verbindliche und praxistaugliche Regeln. Offene Fragen müssten zügig im Sinne der Betriebe und Verbraucher geklärt werden.

Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz sollen Hauseigentümer wieder mehr Entscheidungsfreiheit bekommen. Ein Eckpunktepapier dafür liegt vor. Die gebäudetechnischen Klimagewerke der Taskforce Gebäudetechnik bewerten das Papier positiv und als wichtigen Schritt für mehr Planbarkeit und Klarheit in diesem Sektor. Gleichwohl komme es nun darauf an, mit einem Gesetz verbindliche Regeln zu formulieren. Offene Fragen müssten dabei zügig im Interesse der Betriebe und Verbraucher geklärt werden.

GebäudemodernisierungsgesetzLesen Sie hier mehr zum Gebäudemodernisierungsgesetz.Die Politik müsse das Handwerk als wichtigen Umsetzer der Wärmewende bei der Erarbeitung des Gesetzestextes einbeziehen. Die Taskforce sehe die Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie als "bedeutenden Fortschritt für das Handwerk". Bei der Novellierung des Gesetzes müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass die Vorgaben der Energy Performance of Buildings Directive fristgerecht umgesetzt werden. Andernfalls drohten Unsicherheiten für Betriebe und Verbraucher sowie Verzögerungen bei der Dekarbonisierung des Gebäudebestands.

Finanzielle Rahmenbedingungen entscheidend

PositionspapierHier finden Sie das vollständige Positionspapier der Taskforce Gebäudetechnik.Für die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben seien verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen entscheidend. Dazu zählten die Verstetigung der Bundesförderung für effiziente Gebäude und stärkere steuerliche Anreize. Die Verlängerung der Förderung bis 2029 sei eine gute Maßnahme, erfordere aber eine ausreichende Mittelausstattung. Besonders bei der Reduzierung ordnungsrechtlicher Vorgaben seien wirksame Investitionsanreize für erneuerbare Wärmelösungen nötig. Der Rechts- und Förderrahmen müsse schnell transparent und verständlich kommuniziert werden.

Die Taskforce warnt zudem, dass mit der Streichung des Paragrafen 72 des Gebäudeenergiegesetzes ein zentraler Anreiz zum Austausch veralteter Heizungstechnik entfalle. Investitionen in erneuerbare, dezentrale Wärmelösungen könnten dadurch weiter verzögert werden. Auch die geplante Grüngasquote ist aus Sicht der Taskforce riskant: Unsichere Preisentwicklungen und begrenzte Verfügbarkeiten von Grüngas, synthetischen Brennstoffen und Wasserstoff könnten zu steigenden Kosten führen. Fraglich bleibe, ob höhere Biogasanteile ausreichten, um die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2045 zu erreichen.

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Kapazitäten des Handwerks berücksichtigen

Nach Einschätzung der Taskforce erfordert die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie einen erheblichen Beratungs- und Umsetzungsbedarf bei Eigentümern und Mietern. Da die gebäudetechnischen Klimagewerke eine zentrale Rolle bei Energieberatung, Fassadensanierung und Installation moderner Heiztechnik spielen, appelliert die Taskforce an die Bundesregierung, die politischen Zielsetzungen realistisch an die Kapazitäten des Handwerks anzupassen. Nur so könne die Wärmewende auf einem soliden Fundament stehen.

Taskforce GebäudetechnikDie Taskforce Gebäudetechnik vereint sechs Verbände des gebäudetechnischen Klimahandwerks:
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke
Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
Zentralverband Sanitär Heizung Klima
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
Bundesverband Metall
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ist Koordinator der Taskforce Gebäudetechnik.
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Text: / handwerksblatt.de

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