Die EU-Kommission erreiche mit den Änderungen das genaue Gegenteil dessen, was beabsichtigt war.

Die EU-Kommission erreiche mit den Änderungen das genaue Gegenteil dessen, was beabsichtigt war. (Foto: © kalinavova/123RF.com)

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ZDH kritisiert erneut überarbeitete Entwaldungsverordnung

Die EU-Kommission hat die Entwaldungsverordnung korrigiert. Das Handwerk hatte mehr erwartet. Die überarbeitete Verordnung sei unzureichend und bleibe weit hinter dem zurück, was erforderlich gewesen wäre.

Nach der Kritik an der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten von verschiedenen Seiten, auch vom Handwerk, hatte die Europäische Kommission den Anwendungsstart der Verordnung, aufgeschoben, Verbesserungen vorgenommen und dann wieder aufgeschoben, um zusätzliche Korrekturen zu machen. Ziel der Entwaldungsverordnung ist es, sicherzustellen, dass inner- und außereuropäisch relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte zuvor immer wieder Erleichterungen für seine Mitgliedsbetriebe angemahnt und vor ausufernden Berichtspflichten und Rechtsunsicherheiten gewarnt. Die Kommission hat nun weitere Vereinfachungen für "eine reibungslose und wirksame Umsetzung" der schon überarbeiteten Verordnung vorgeschlagen. "Diese Maßnahmen werden den Wirtschaftsakteuren, Mitgliedstaaten, Drittländern und anderen Interessenträgern zusätzliche Klarheit verschaffen und gleichzeitig rechtliche Stabilität und Vorhersehbarkeit gewährleisten", so die Kommission.

Befolgungskosten sollen deutlich sinken

Zu den Maßnahmen gehören ein aktualisierter Leitfaden und häufig gestellte Fragen sowie ein Entwurf eines delegierten Rechtsakts zum Produktumfang der Verordnung. Die Kommission will den Mitgliedstaaten auch einen aktualisierten Durchführungsrechtsakt zum Informationssystem vorlegen.  Alle Maßnahmen sollen zu einer "erheblichen Verringerung des Verwaltungsaufwands" führen. Die Kommission spricht von einer Reduktion der anfallenden jährlichen Befolgungskosten für Unternehmen um rund 75 Prozent.

Zudem sollen Datenbanken für Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und Zertifizierungssysteme für Rohstoffe die Risikobewertung und die Sorgfaltspflicht vereinfachen und so den Handel erleichtern. Im neuen Leitfaden präzisiert die Kommission die Verpflichtungen für die Lieferkette und die spezifische Regelung für Kleinst- und kleine Betriebe. Der Entwurf eines delegierten Rechtsakts enthält Änderungen des Anwendungsbereichs der Produktrichtlinie. Sie aktualisiere den Entwurf des delegierten Rechtsakts des letzten Jahres und berücksichtige die Rückmeldungen der Interessenträger während der Konsultationsphase.

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Aktualisiertes Informationssystem

Gleichzeitig hat die Kommission Informationssystem aktualisiert, um die Benutzerfreundlichkeit des Systems zu verbessern. Der aktualisierte Entwurf eines Durchführungsrechtsakts über das Informationssystem soll den Mitgliedstaaten vor seiner Annahme vorgelegt werden. Zu den Neuerungen gehört ein vereinfachtes Anmeldeformular für Kleinst- und kleine Unternehmer, das an das bestehende Format der Sorgfaltserklärung angepasst sein soll. Die Entwaldungsverordnung soll Ende dieses Jahres in Kraft treten.

"Die Korrektur der Entwaldungsverordnung ist unzureichend und bleibt weit hinter dem zurück, was erforderlich gewesen wäre. Entgegen wiederholter Forderungen des Handwerks hat die EU-Kommission kein weiteres Änderungsgesetz vorgelegt", erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Der Ansatz, gesetzliche Widersprüche über Orientierungshilfen und untergesetzliche Anpassungen zu beheben, verfehle das Ziel und lässt wichtige Probleme ungelöst. Die erste Überarbeitung sei ein richtiger Schritt gewesen, doch sie hätte durch eine weitere Änderungsinitiative zwingend fortgeführt werden müssen. 

Neue Unsicherheiten statt praktikabler Vorgaben

"Dass dies ausbleibt, wiegt schwer", betont der Generalsekretär. "Im Ergebnis bleiben Regelungen bestehen, die für nachgelagerte Marktteilnehmer zu erheblichen Belastungen führen und faktisch eine umfassende Nachverfolgung nichtkonformer Erzeugnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette erzwingen." Damit erreiche die EU-Kommission das genaue Gegenteil dessen, was beabsichtigt war. Schwannecke: "Statt klarer und handhabbarer Vorgaben entstehen neue Unsicherheiten, zusätzliche Bürokratie und erhebliche Haftungsrisiken."

Betriebe würden in eine Rolle gedrängt, die sie weder leisten können noch leisten sollen, mit spürbaren Folgen für Abläufe, Kosten und Wettbewerbsfähigkeit. Diese strukturellen Mängel ließen sich durch unverbindliche Orientierungshilfen nicht beheben. Erforderlich wäre ein formelles Änderungsgesetz mit klaren gesetzlichen Korrekturen gewesen. "Die Kommission hatte die Möglichkeit, an dieser Stelle wirksam Bürokratie abzubauen, ohne die Zielerreichung zu gefährden. Diese Gelegenheit wurde nicht genutzt und die bestehenden Probleme werden weiter verschärft."

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Text: / handwerksblatt.de

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