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Aktivrente 2026: So funktioniert der steuerfreie Zuverdienst

Betriebsführung

2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen mit der Aktivrente. Das klingt für Rentner verlockend, wirft bei Arbeitgebern aber auch Fragen auf. Die Antworten darauf hat jetzt das Bundesfinanzministerium.

Wer das Rentenalter erreicht hat und trotzdem noch weiter arbeiten möchte, kann jetzt die neue Aktivrente nutzen und steuerfrei bis zu 2.000 Euro im Monat zur Rente dazuverdienen. Aufs Jahr gerechnet sind das 24.000 Euro. 

Jetzt, wo die ersten "Aktivrentner" starten, kommen insbesondere für deren Arbeitgeber Fragen auf: Zur lohnsteuerlichen Behandlung, zur Kombination mit weiteren Entgeltbestandteilen, zur Sozialversicherung sowie zu arbeits- und tarifrechtlichen Aspekten. Diese und weitere Fragen haben Wirtschaftsverbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gesammelt und an das Bundeswirtschaftsministerium (BMF) geschickt.

Die Antworten findet man nun auf den Internetseiten des Ministeriums als FAQ zur Aktivrente. Das BMF weist aber darauf hin, dass diese nur eine "Orientierungshilfe" sind. Knifflige Einzelfragen muss das zuständige Finanzamt klären.

Folgende Fragen sind aus Sicht des Handwerks besonders interessant:

Können Selbstständige die Aktivrente auch nutzen?

Nein, die Steuerbefreiung gilt nicht für Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten.

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Wenn ehemals Selbstständige die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und dann eine nichtselbständige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, dann können sie die Aktivrente in Anspruch nehmen. Das BMF schreibt: "Entscheidend für die Aktivrente ist nur die aktuell ausgeübte Tätigkeit."

Gibt es die Aktivrente für Minijobber?

Nein, da für Minijobber pauschale Sozialversicherungsbeträge gezahlt werden.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber es versäumt, den Arbeitslohn steuerfrei zu stellen?

Hat der Arbeitgeber die Steuerbefreiung im Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt, kann das in der Regel nachträglich korrigiert werden. Ist eine Korrektur nicht mehr möglich, kann die Aktivrente im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. 

Wie erfolgt die steuerliche Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren?

Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mindert der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Arbeitslohn monatlich um bis zu 2.000 Euro (§ 3 Nummer 21 EStG). Die Aktivrente darf im Lohnsteuerabzugsverfahren nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden.

Bei Steuerklasse VI ist deshalb eine Bestätigung des Arbeitnehmers erforderlich, dass die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Diese Erklärung kann per E-Mail erfolgen und muss zum Lohnkonto genommen werden.

Wie wird die Aktivrente in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen?

In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird die Summe der steuerfreien Aktivrentenbeträge in einem neuen Datenfeld angegeben.

Hinweis für 2026:

In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026 wird die Aktivrente in einer frei belegbaren Zeile mit der konkreten Zeilenbeschreibung "SteuerfreibetragAktivrente" (ohne Leerzeichen) eingetragen. Für die Nutzung dieses Zusatzfeldes ist die exakte Schreibweise zwingende Voraussetzung, um eine maschinelle Verwertbarkeit der Angabe sicherzustellen, betont das BMF.

In den Folgejahren ist eine entsprechende Anpassung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vorgesehen.

Welche Auswirkungen hat die Aktivrente auf die Sozialversicherungsbeiträge?

Keine, die Sozialversicherungspflicht bleibt unverändert bestehen. "Bei der Lohnsteuerberechnung und damit bei der Bemessung der Vorsorgepauschale bleiben Sozialversicherungsbeiträge auf die Aktivrente unberücksichtigt", so das BMF. In der Lohnsteuerbescheinigung werden die Sozialversicherungsbeiträge nach den allgemeinen Grundsätzen bescheinigt.

Wie ist es mit der Lohnsteuerberechnung?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohnsteuerabzug entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen, dazu gehört auch die Berücksichtigung des Freibetrags aus der Aktivrente im Lohnsteuerabzugsverfahren.

Eine Lohnsteuerberechnung ist nur für den steuerpflichtigen Arbeitslohn vorzunehmen, der den Höchstbetrag übersteigt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält einen Arbeitslohn von 2.500 Euro im Monat, für die er die Voraussetzungen der Aktivrente erfüllt. Der gezahlte monatliche Arbeitslohn ist bis zu jeweils 2.000 Euro steuerfrei. Der die 2.000 Euro-Grenze übersteigende Betrag von 500 Euro (2.500 Euro - 2.000 Euro) ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Noch nicht endgültig geklärt sind laut ZDH Fragen zu Sachbezüge und geldwerte Vorteilen sowie Haftungsfragen. Auch tarifrechtliche Fragen seien noch nicht beantwortet. Man sei hierzu mit dem Ministerium im Austausch, betont der Verband. Die FAQ werden regelmäßig angepasst. 

Quelle: ZDH; BMF

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Text: / handwerksblatt.de

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