Die wichtigsten Änderungen im Heizungsgesetz
Bau- und Wirtschaftsministerium haben die Neuerungen am Gebäudemodernisierungsgesetz – auch Heizungsgesetz genannt – in einem Entwurf veröffentlicht.
Beim Heizungstausch fällt die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien weg, womit der Einbau konventioneller Heizungen weiterhin möglich bleibt. Das ist einer der Kernpunkte im Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG), das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergänzt und abändert. Es soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Modernisierung von Gebäuden neu fassen.
Der Gesetzesentwurf soll am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen werden und zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Wichtige Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes :
- Beim Heizungstausch müssen Eigentümer nicht mehr zwingend auf 65 Prozent erneuerbare Energien setzen.
- Erlaubt sind Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse sowie Gas- oder Ölheizungen. Der Einbau von fossilen Heizungsanlagen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden, ist zulässig, sofern sie die Grüngasquote erfüllen: Es gilt ab 2029 eine steigende Pflicht zur Nutzung CO₂-neutraler Brennstoffe. Diese sieht einen gestaffelten Mindestanteil erneuerbarer Energien vor, insbesondere aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas sowie grünem, blauem, orangenem oder türkisfarbenem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate:
- ab 1. Januar 2029: 10 Prozent
- ab 1. Januar 2030: 15 Prozent
- ab 1. Januar 2035: 30 Prozent
- ab 1. Januar 2040: 60 Prozent
- Preisbestandteile für die Stufen 1 bis 3 werden zwischen Mietenden und Vermietenden je zur Hälfte geteilt.
- Ab 1. Januar 2028 werden CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte jeweils hälftig zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt.
- Die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) über die Gesamteffizienz von Gebäuden sollen mit dem Entwurf 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden.
- Weniger Bürokratie: Heizungsverbote und verpflichtende Beratungen beim Tausch werden gestrichen.
- Für den klimafreundlichen Anteil bei Gas/Öl soll der CO₂-Preis entfallen.
Erste Einschätzung des Handwerks
Positiv hervor hebt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dass die Bundesministerien nun zu einer Einigung gelangt sind und die lange Phase der Unsicherheit sich dem Ende nähert. Ebenfalls begrüßenswert sei die angestrebte 1:1-Umsetzung der EPBD.
Die politische Einigung zum Mietrecht werfe aber kritische Fragen auf und könne Investitionsentscheidungen von Gebäudeeigentümern negativ beeinflussen. Um dezentrale Lösungen insgesamt nicht zu benachteiligen, brauche es zudem für Eigentümer und Mieter neben dem Ausschluss eines Anschluss- und Benutzungszwangs zwingend auch klare Transparenzvorgaben und Kostenbremsen bei der Fernwärmeversorgung, erklärt der Handwerksverband.
Vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen stellt sich zudem die Frage, wie die langfristige Versorgung mit fossilen Energieträgern sichergestellt werden soll. Es gelte zu verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in eine Abhängigkeit von fossilen Technologien geraten, so der ZDH. Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sei es zudem entscheidend, eine Lenkungswirkung im Markt zu entfalten, die Investitionen in zukunftsfähige Lösungen fördere.
Gleichzeitig benötige das Fachhandwerk verlässliche Rahmenbedingungen, um rechtssicher beraten zu können. Dies erfordert eine zügige und präzise Ausarbeitung der entsprechenden Regelungen.
Quelle: ZDH
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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