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HWK des Saarlandes | Mai 2026
Anlaufstelle für zirkuläres Bauen
Das Wirtschaftsministerium fördert die Handwerkskammer des Saarlandes mit rund 155.000 Euro beim Aufbau einer Beratungs- und Servicestelle für zirkuläres Bauen.
Beim Heizungstausch fällt die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien weg, womit der Einbau konventioneller Heizungen weiterhin möglich bleibt. (Foto: © pixpack/123RF.com)
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Mai 2026
Bau- und Wirtschaftsministerium haben die Neuerungen am Gebäudemodernisierungsgesetz – auch Heizungsgesetz genannt – in einem Entwurf veröffentlicht.
Beim Heizungstausch fällt die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien weg, womit der Einbau konventioneller Heizungen weiterhin möglich bleibt. Das ist einer der Kernpunkte im Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG), das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergänzt und abändert. Es soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Modernisierung von Gebäuden neu fassen.
Weitere Änderungen: Es wird 2045 kein Verbot für alte Gas- und Ölheizungen geben. Neue Heizungen müssen mit immer mehr Bio-Anteil betrieben werden. An den Kosten für den Klimaschutz sollen Vermieter beteiligt werden. Der Gesetzesentwurf soll am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen werden und zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Wichtige Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes :
Positiv hervor hebt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dass die Bundesministerien nun zu einer Einigung gelangt sind und die lange Phase der Unsicherheit sich dem Ende nähert. Ebenfalls begrüßenswert sei die angestrebte 1:1-Umsetzung der EPBD.
Die politische Einigung zum Mietrecht werfe aber kritische Fragen auf und könne Investitionsentscheidungen von Gebäudeeigentümern negativ beeinflussen. Um dezentrale Lösungen insgesamt nicht zu benachteiligen, brauche es zudem für Eigentümer und Mieter neben dem Ausschluss eines Anschluss- und Benutzungszwangs zwingend auch klare Transparenzvorgaben und Kostenbremsen bei der Fernwärmeversorgung, erklärt der Handwerksverband.
Vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen stellt sich zudem die Frage, wie die langfristige Versorgung mit fossilen Energieträgern sichergestellt werden soll. Es gelte zu verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in eine Abhängigkeit von fossilen Technologien geraten, so der ZDH. Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sei es zudem entscheidend, eine Lenkungswirkung im Markt zu entfalten, die Investitionen in zukunftsfähige Lösungen fördere.
Gleichzeitig benötige das Fachhandwerk verlässliche Rahmenbedingungen, um rechtssicher beraten zu können. Dies erfordert eine zügige und präzise Ausarbeitung der entsprechenden Regelungen.
Quelle: ZDH
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