Besonders positiv bewertet der ZDK die Ablehnung einer verpflichtenden jährlichen Hauptuntersuchung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Fahrzeugalter von zehn Jahren.

Besonders positiv bewertet der ZDK die Ablehnung einer verpflichtenden jährlichen Hauptuntersuchung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Fahrzeugalter von zehn Jahren. (Foto: © kurhan/123RF.com)

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Fahrzeugüberwachung: ZDK begrüßt EU-Parlamentsbeschluss

Der ZDK begrüßt die Entscheidungen des EU-Parlaments zur Überarbeitung der EU-Regeln für die regelmäßige Fahrzeugüberwachung und technische Straßenkontrollen. Damit sendeten die Abgeordneten wichtige Signale für mehr Praxisnähe, Technologieneutralität und Verbraucherfreundlichkeit.

Der Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament hat sich zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Regeln für die regelmäßige Fahrzeugüberwachung und technische Straßenkontrollen positioniert. Die Abgeordneten lehnten den Vorschlag, die Prüfintervalle für Pkw und Transporter, die älter als zehn Jahre sind, von zweijährlich auf jährlich zu verkürzen, als unverhältnismäßig ab. Es sei auch nicht belegt, dass sie die Unfallzahlen senken würde.

Um die Mobilität innerhalb der EU zu erleichtern, soll die technische Prüfung eines Pkw oder Transporters vorübergehend in einem anderen EU-Land als dem Zulassungsland möglich sein. Nach einer erfolgreichen Prüfung soll eine vorläufige EU-Hauptuntersuchungsbescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten ausgestellt werden. Bei der Emissionsprüfung sollen zusätzliche Messungen von Feinstaub und Stickoxiden in die regelmäßigen Hauptuntersuchungen aufgenommen werden. Das soll allerdings auf freiwilliger Basis passieren – die Mitgliedstaaten dürfen selbst über den Umfang dieser Messungen entscheiden.

Signale für mehr Praxisnähe

Um Tachobetrug und Manipulationen auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu bekämpfen, unterstützen die Abgeordneten des EU-Parlaments eine neue Verpflichtung für Kfz-Werkstätten, die Kilometerstände von Pkw und Transportern zu erfassen, und für Hersteller, die Daten vernetzter Fahrzeuge in eine nationale Datenbank einzugeben. Um jedoch den kleinen und mittleren Unternehmen zusätzlichen Aufwand zu ersparen, soll diese Verpflichtung erst dann greifen, wenn die Reparatur länger als eine Stunde dauert.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die Entscheidungen des Verkehrsausschusses. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes setze das Parlament damit wichtige Signale für mehr Praxisnähe, Technologieneutralität und Verbraucherfreundlichkeit. Besonders positiv bewertet der ZDK die Ablehnung einer verpflichtenden jährlichen Hauptuntersuchung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Fahrzeugalter von zehn Jahren. "Eine generelle Verkürzung der Prüfintervalle wäre weder verhältnismäßig noch fachlich ausreichend begründet gewesen", erklärt der ZDK.

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ZDK unterstützt Technologieoffenheit

Die geplante Möglichkeit, Hauptuntersuchungen künftig auch vorübergehend in anderen EU-Mitgliedstaaten durchführen zu können sei ebenfalls ein richtiger Schritt. Dies erleichtere Berufspendlern, Langzeitreisenden und im Ausland tätigen Fahrzeughaltern die Mobilität innerhalb Europas. Mit Blick auf die Emissionsprüfung unterstützt der ZDK technologieoffene und praktikable Lösungen. Die Entscheidung des Verkehrsausschusses, zusätzliche Messungen von Stickoxiden und Partikelanzahl den Mitgliedstaaten freiwillig zu überlassen, trage den unterschiedlichen technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen in Europa Rechnung.

Der ZDK hatte sich gegen eine verpflichtende Messung von Stickoxiden bei Pkw und Nutzfahrzeugen ausgesprochen. "Es gibt schlichtweg kein praktikables Prüfverfahren – insbesondere die Konditionierung des Fahrzeugs ist nicht umsetzbar. Des Weiteren wären Kfz-Betriebe hohe Investitionskosten aufgebürdet worden. Das haben wir im ersten Schritt abgewendet, sagt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Die Bundesregierung dürfe die Regeln nicht verschärfen.

Kfz-Gewerbe gegen Dokumentationspflichten

Auch begrüßt der ZDK die geplante Modernisierung der Prüfkataloge. Die Einbeziehung moderner Fahrerassistenzsysteme wie Notbremsassistenten oder Airbags in die regelmäßige technische Überwachung sei ein notwendiger Schritt, um die tatsächliche Funktionsfähigkeit sicherheitsrelevanter Systeme dauerhaft sicherzustellen. Auch die vorgesehenen zusätzlichen Prüfpunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge entsprechen nach Auffassung des ZDK der technologischen Entwicklung des Fahrzeugbestands.

Kritisch sieht der ZDK hingegen die zusätzlichen Dokumentationspflichten für Werkstätten im Zusammenhang mit der Erfassung von Kilometerständen. Zwar sei die Bekämpfung von Tachomanipulationen ein wichtiges Ziel, jedoch müsse zusätzlicher bürokratischer Aufwand für kleine und mittlere Kfz-Betriebe auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben. Vor diesem Hintergrund bewertet der ZDK die vorgesehene Bagatellgrenze für Reparaturen unter einer Stunde als wichtigen Schritt.

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Text: / handwerksblatt.de

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