Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz soll das von der Vorgängerregierung beschlossene Gebäudeenergiegesetz ablösen.

Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz soll das von der Vorgängerregierung beschlossene Gebäudeenergiegesetz ablösen. (Foto: © danymages/123RF.com)

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Eckpunkte für das neue Heizungsgesetz stehen

Handwerkspolitik

Die Koalitionspartner der Bundesregierung haben sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verständigt. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz sollen Hauseigentümer wieder mehr Entscheidungsfreiheit bekommen.

Die Verhandlungen haben lange gedauert, aber nun haben Union und SPD die Eckpunkte für ein neues Heizungsgesetz vorgelegt. Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz soll das von der Vorgängerregierung beschlossene Gebäudeenergiegesetz ablösen. Hauseigentümer, die eine neue Heizung einbauen sollen diese künftig nicht mehr mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betreiben müssen. Zudem dürfen sie neben Wärmepumpen, Fernwärme und hybriden Anlagen auch weiterhin Öl- oder Gasheizungen einbauen.

Die neuen Regeln sollen den Eigentümern ihre Freiheit zurückgeben. Sie sollen außerdem mehr Eigenverantwortung tragen. Neue Öl- oder Gasheizungen sollen mit einem steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Brennstoff betrieben werden. Ab Anfang 2029 soll dieser Anteil bei mindestens zehn Prozent liegen. Bis zum Jahr 2040 soll er in drei noch nicht näher definierten Schritten weiter steigen. Diesen Mechanismus nennen die Koalitionäre "Bio-Treppe".

Handwerk begrüßt die Pläne

Die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen und die energetische Sanierung von Gebäuden wollen CDU/CSU und SPD mit der Bundesförderung effiziente Gebäude mindestens bis 2029 fortführen. Der Ausbau der Fernwärme soll beschleunigt und verbraucherfreundlicher und die kommunale Wärmeplanung soll einfacher werden. Für alle möglichen Heizungsoptionen soll das neue Gesetz einen "technologieoffenen Katalog" enthalten. Im Frühjahr wollen die Koalitionspartner nun einen konkreten Gesetzentwurf erarbeiten.

Mit den Plänen der Regierungsparteien end eine monatelange Hängepartie, so das Handwerk. "Damit gibt es endlich eine erste Orientierungsgrundlage für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher", sagt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Die Eckpunkte seien eine gute Grundlage, um ein praxistaugliches Gesetz zu formulieren. "Entscheidend wird sein, die zugesicherte Technologieoffenheit und Wahlfreiheit bei Heizsystemen mit einer verlässlichen Förderkulisse zu hinterlegen. Die Förderbedingungen müssen frühzeitig und klar kommuniziert werden", fordert Dittrich.

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ZDH fordert Entbürokratisierung und Praxistauglichkeit

Er fordert auch den Verzicht auf Anschluss- und Benutzungszwänge bei Fernwärme. Nur so ließen sich verlässliche Planungsgrundlagen für Endverbraucher schaffen. "Ebenso unerlässlich ist Verlässlichkeit auf der Kostenseite. Nur sie ermöglicht belastbare Kalkulationen und schafft Investitionsbereitschaft. Die Möglichkeit, weiterhin Gasheizungen zu betreiben oder neu einzubauen, kann sonst zur Kostenfalle werden, etwa wenn Energieversorger die notwendige Nachfrage nach grünem Gas nicht decken und nicht ausreichend ins Netz einspeisen können."

Die von Union und SPD geplante Bio-Treppe könnte sonst erhebliche Mehrkosten für Verbraucher verursachen. Für den wichtigen Wärmepumpenmarkt brauche es zusätzliche Entlastung bei den Stromkosten und bessere Rahmenbedingungen für "netzdienliche dezentrale Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien". Die Wärmewende hänge zudem auch von energetischen Sanierungsmaßnahmen in der Gebäudesubstanz ab. Bei der jetzt anstehenden Umsetzung müsse der Dreiklang von "Verlässlichkeit, Entbürokratisierung und Praxistauglichkeit" im Mittelpunkt stehen, so Dittrich.

ZVSHK will Stabilität bei der Förderung

Das betont auch Daniel Föst. Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bewertet die Eckpunkte für das neue Gesetz als wichtigen Schritt hin zu mehr Praxisnähe, weniger Bürokratie und größerer Umsetzbarkeit in der Heizungsmodernisierung. Entscheidend sei nun die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren. Föst: "Positiv hervorzuheben sind insbesondere der Abbau bürokratischer Vorgaben, die stärkere Technologieoffenheit sowie die angekündigte Entkopplung einzelner Entscheidungen von der kommunalen Wärmeplanung."

Wichtig sei daneben die Stabilität der Förderkulisse. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz dürfe nicht zu neuen Unsicherheiten führen oder Investitionen in wenig zukunftsfähige Lösungen begünstigen. Für das SHK-Handwerk seien verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, damit Betriebe qualifizieren, investieren und Verbraucher fundiert beraten können. "Entscheidend ist, dass am Ende ein Regelwerk steht, das Modernisierung beschleunigt, Klimaziele erreichbar macht und im Alltag von Betrieben und Verbrauchern funktioniert", erklärt Föst.

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Text: / handwerksblatt.de

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