Eckpunkte für das neue Heizungsgesetz stehen
Die Koalitionspartner der Bundesregierung haben sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verständigt. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz sollen Hauseigentümer wieder mehr Entscheidungsfreiheit bekommen.
Die Verhandlungen haben lange gedauert, aber nun haben Union und SPD die Eckpunkte für ein neues Heizungsgesetz vorgelegt. Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz soll das von der Vorgängerregierung beschlossene Gebäudeenergiegesetz ablösen. Hauseigentümer, die eine neue Heizung einbauen, sollen diese künftig nicht mehr mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betreiben müssen. Zudem dürfen sie neben Wärmepumpen, Fernwärme und hybriden Anlagen auch weiterhin Öl- oder Gasheizungen einbauen.
Die neuen Regeln sollen den Eigentümern ihre Freiheit zurückgeben. Sie sollen außerdem mehr Eigenverantwortung tragen. Neue Öl- oder Gasheizungen sollen mit einem steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Brennstoff betrieben werden. Ab Anfang 2029 soll dieser Anteil bei mindestens zehn Prozent liegen. Bis zum Jahr 2040 soll er in drei noch nicht näher definierten Schritten weiter steigen. Diesen Mechanismus nennen die Koalitionäre "Bio-Treppe".
Handwerk begrüßt die Pläne
Die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen und die energetische Sanierung von Gebäuden wollen CDU/CSU und SPD mit der Bundesförderung effiziente Gebäude mindestens bis 2029 fortführen. Der Ausbau der Fernwärme soll beschleunigt, verbraucherfreundlicher und die kommunale Wärmeplanung soll einfacher werden. Für alle möglichen Heizungsoptionen soll das neue Gesetz einen "technologieoffenen Katalog" enthalten. Im Frühjahr wollen die Koalitionspartner nun einen konkreten Gesetzentwurf erarbeiten, schon im Juli soll das Gesetz in Kraft treten.
Mit den Plänen der Regierungsparteien endet eine monatelange Hängepartie, so das Handwerk. "Damit gibt es endlich eine erste Orientierungsgrundlage für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher", sagt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Die Eckpunkte seien eine gute Grundlage, um ein praxistaugliches Gesetz zu formulieren. "Entscheidend wird sein, die zugesicherte Technologieoffenheit und Wahlfreiheit bei Heizsystemen mit einer verlässlichen Förderkulisse zu hinterlegen. Die Förderbedingungen müssen frühzeitig und klar kommuniziert werden", fordert Dittrich.
ZDH fordert Entbürokratisierung und Praxistauglichkeit
Er fordert auch den Verzicht auf Anschluss- und Benutzungszwänge bei Fernwärme. Nur so ließen sich verlässliche Planungsgrundlagen für Endverbraucher schaffen. "Ebenso unerlässlich ist Verlässlichkeit auf der Kostenseite. Nur sie ermöglicht belastbare Kalkulationen und schafft Investitionsbereitschaft. Die Möglichkeit, weiterhin Gasheizungen zu betreiben oder neu einzubauen, kann sonst zur Kostenfalle werden, etwa wenn Energieversorger die notwendige Nachfrage nach grünem Gas nicht decken und nicht ausreichend ins Netz einspeisen können."
Die von Union und SPD geplante Bio-Treppe könnte sonst erhebliche Mehrkosten für Verbraucher verursachen. Für den wichtigen Wärmepumpenmarkt brauche es zusätzliche Entlastung bei den Stromkosten und bessere Rahmenbedingungen für "netzdienliche dezentrale Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien". Die Wärmewende hänge zudem auch von energetischen Sanierungsmaßnahmen in der Gebäudesubstanz ab. Bei der jetzt anstehenden Umsetzung müsse der Dreiklang von "Verlässlichkeit, Entbürokratisierung und Praxistauglichkeit" im Mittelpunkt stehen, so Dittrich.
ZVSHK will Stabilität bei der Förderung
Das betont auch Daniel Föst. Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bewertet die Eckpunkte für das neue Gesetz als wichtigen Schritt hin zu mehr Praxisnähe, weniger Bürokratie und größerer Umsetzbarkeit in der Heizungsmodernisierung. Entscheidend sei nun die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren. Föst: "Positiv hervorzuheben sind insbesondere der Abbau bürokratischer Vorgaben, die stärkere Technologieoffenheit sowie die angekündigte Entkopplung einzelner Entscheidungen von der kommunalen Wärmeplanung."
Wichtig sei daneben die Stabilität der Förderkulisse. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz dürfe nicht zu neuen Unsicherheiten führen oder Investitionen in wenig zukunftsfähige Lösungen begünstigen. Für das SHK-Handwerk seien verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, damit Betriebe qualifizieren, investieren und Verbraucher fundiert beraten können. "Entscheidend ist, dass am Ende ein Regelwerk steht, das Modernisierung beschleunigt, Klimaziele erreichbar macht und im Alltag von Betrieben und Verbrauchern funktioniert", erklärt Föst.
ZDB rät von verschärften Effizienzanforderungen ab
Auch das Baugewerbe bewertet die Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz positiv. "Dass nun Klarheit über die geplanten Leitlinien besteht, ist ein wichtiger Schritt, um den Attentismus zu beenden. Auf dieser Grundlage kann die notwendige Diskussion endlich sachlich und mit Augenmaß geführt werden", kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa. Er rät von zusätzlichen Verschärfungen bei den Effizienzanforderungen ab.
"Die energetische Qualität der Gebäudehülle leistet bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Emissionsminderung. Umso wichtiger ist der angekündigte Ansatz, die europäische Gebäuderichtlinie eins zu eins und möglichst unbürokratisch umzusetzen und dabei die vorhandenen Spielräume auszuschöpfen. Die Marktentwicklung zeigt, dass die Anforderungen längst Realität sind", sagt Pakleppa. Bereits heute würden fast alle neu genehmigten Wohngebäude als Nullemissionsgebäude errichtet. Das europäische Zielniveau sei damit im Wohnungsbau weitgehend erreicht.
Mittelstandsgerechte Lösungen finden
Richtig sei auch, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude dauerhaft verstetigt werden soll. Pakleppa: "Verlässliche Förderbedingungen schaffen Planungssicherheit und sind eine wesentliche Voraussetzung für Investitionen in Neubau und Bestand. Hier brauchen wir schnell Klarheit, damit Hausbesitzer und Bauwillige in die Sanierung oder den Neubau investieren können. Beim angekündigten Wärmepaket für die Fernwärme wird es darauf ankommen, praktikable und mittelstandsgerechte Lösungen zu finden."
Das Elektrohandwerk dagegen sieht in der geplanten Abschaffung der 65-Prozent-Regelung eine Verunsicherung bei Gebäudeeigentümern, Handwerkern, Herstellern, Energieversorgern und Kommunen. "Dabei haben sich klimaneutrale Technologien längst bewährt und die steigenden Installationszahlen bei den Wärmepumpen zeigen, dass die Akzeptanz bei den Verbrauchern enorm gewachsen ist. Diesen erfolgreichen Hochlauf macht man mit der jetzigen Entscheidung zunichte", betont Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).
ZVEH fordert Planungssicherheit
Deutschland verpasse damit die Chance, die Energiewende weiter erfolgreich umzusetzen. Neuhäuser: "Damit werden Investitionen in die Energiewende, in erneuerbare Energien und Zukunftstechnologien gebremst, der Investitionsstau wächst. Welche Folgen es hat, wenn Investitionen immer wieder in die Zukunft verschoben werden, zeigt sich am Zustand unserer Schulen und unserer Straßen." Bei der Ausgestaltung des Gesetzes müsse Planungssicherheit für Verbraucher und Wirtschaft im Vordergrund stehen. Dabei müsse der Gesetzgeber auf etablierte klimaneutrale Technologien statt auf unsichere Pfeiler wie eine Grüngas-Quote setzen.
"Investitionen müssen jetzt getätigt und dürfen nicht in die Zukunft verschoben werden. Wenn wir die Wärmewende jetzt nicht engagiert vorantreiben, bürden wir zukünftigen Generationen immer größere Lasten auf", fordert Neuhäuser. Positiv bewertet der Verband, dass die Politik zumindest bis 2029 an der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude festhalten will, über die die Installation von Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizungstechnologien maßgeblich gefördert wird.
BDSH sieht Risiken
Auch der Bundesverband des Solarhandwerks (BDSH) sieht in der Abschaffung der 65-Prozent-Pflicht ein Risiko: Ohne klare Leitplanken und gezielte Aufklärung drohten Fehlinvestitionen in fossile Heizungen. Mit Folgekosten für Eigentümer und einem gebremsten Wärmepumpenhochlauf. "Wer heute eine Öl- oder Gasheizung für 20 bis 25 Jahre einbaut, betreibt sie bis 2050, also fünf Jahre nach dem gesetzlichen Ziel der Klimaneutralität. Und die Kosten tragen am Ende die Eigentümer: über, teure Nachrüstungen oder wertgeminderte Immobilien", sagt der BDSH-Vorsitzende Peter Knuth. Die Beibehaltung der bestehenden Förderung sei zu begrüßen.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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