Preisgleitklauseln sollen verhindern, dass Unternehmen bei unerwarteten Preissprüngen von Bau- und Betriebsstoffen auf den Kosten sitzen bleiben.

Preisgleitklauseln sollen verhindern, dass Unternehmen bei unerwarteten Preissprüngen von Bau- und Betriebsstoffen auf den Kosten sitzen bleiben. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Preisgleitklauseln sollen zum Regelfall werden

Preisgleitklauseln sollten bei langfristigen öffentlichen Bauvorhaben zum Regelfall werden, fordert das Handwerk in Sachsen. Das schaffe Planungssicherheit für Auftraggeber und Unternehmen.

Seit dem Frühjahr 2022 gilt ein Erlass der damaligen Bundesregierung zur erleichterten Anwendung von Preisgleitklauseln. Ein Grund waren die großen Preissprünge bei vielen Rohstoffen, Produkten und Energie, die wegen des Kriegs in der Ukraine zustande kamen. Damit sollte verhindert werden, dass Unternehmen bei unerwarteten Preissprüngen von Bau- und Betriebsstoffen auf den Kosten sitzen bleiben.

Der Sächsischer Handwerkstag fordert jetzt die grundsätzliche Anwendung dieser Klauseln in Sachsen. Uwe Nostitz, Präsident des Sächsischen Handwerkstages, fordert einen Perspektivwechsel in den Vergabestellen. "Preisgleitklauseln sollten bei langfristigen Bauvorhaben grundsätzlich vorgesehen und im Freistaat einheitlich angewendet werden", sagt er.

Notwendige Risikoverteilung

Solche Klauseln seien kein bürokratischer Mehraufwand, sondern ein notwendiges Instrument der Risikoverteilung. Die sächsische Bauwirtschaft arbeite mit vergleichsweise langfristigen Verträgen. Zwischen Ausschreibung, Zuschlag und Fertigstellung könnten Monate oder sogar Jahre liegen. In dieser Zeit könnten sich Material-, Energie- und Lohnkosten erheblich verändern.

Aktuelles Beispiel ist die angespannte Situation im Nahen Osten. Sie sorge dafür, dass Baustoffe wie Bitumen, Dachlatten, Metalle und Flachglas nach wie vor teuer sind. Das mache es für die Bauunternehmen in Sachsen sehr schwer, kalkulierbare Angebote für neue Projekte abzugeben. "Zum Teil lehnen Betriebe Aufträge ab, weil sie Liefertermine und Preise von Baustoffen nicht garantieren können", so Nostitz.

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Planungssicherheit schaffen

"Die Vertragsstrafen sind hoch und wären für die Unternehmen eine große wirtschaftliche Gefahr." Mit Preisgleitklauseln ließen sich diese Risiken senken. "Das schafft Planungssicherheit für Auftraggeber und Unternehmen, fördert den Wettbewerb und verhindert unnötige Mehrkosten für die öffentliche Hand."

Die öffentlichen Auftraggeber hätten die Möglichkeit, auf bestimmte Preisentwicklungen bei Baustoffen zu reagieren. Nostitz: "Ich setze darauf, dass davon auch zunehmend Gebrauch gemacht wird. Die Unternehmen brauchen in diesen schwierigen Zeiten dringend Wachstumsimpulse, die das Baugeschehen in dem für den Freistaat so wichtigen Wirtschaftszweig wieder ankurbeln."

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Text: / handwerksblatt.de

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