Investitionen von Unternehmen in die E-Ladeinfrastruktur können über die neue Landesförderung im Saarland mitfinanziert werden.

Investitionen von Unternehmen in die E-Ladeinfrastruktur können über die neue Landesförderung im Saarland mitfinanziert werden. (Foto: © sopotniccy/123RF.com)

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Neue Landesförderung im Saarland

Das Saarland startet mit der neuen Klima-Förderrichtlinie ein dreiteiliges Förderpaket, das auch kleine und mittlere Handwerksbetriebe direkt anspricht.

Klimaanpassung im Betrieb, Ladeinfrastruktur und (ab 2027) generationengerechtes Wohnen als Beratungschance für Ihre Kundinnen und Kunden – das sind die drei Teile der neuen Landesförderung im Saarland. 

Klimaanpassung im Betrieb:

Gefördert werden Investitionen, mit denen sich Unternehmen besser auf die Folgen des Klimawandels einstellen können, etwa Maßnahmen zur Begrünung und Verschattung, zur Rückhaltung und Versickerung von Regenwasser oder zum Schutz von Betriebsgebäuden gegen Überflutung. Bei Freiraum-Maßnahmen (Betriebsgelände) beträgt der Zuschuss 30 Prozent und Maßnahmen an Gebäuden können – je nach Art der Maßnahme – mit 30 bis 40 Prozent gefördert werden; die maximale Fördersumme beträgt jeweils 15.000 Euro.

Ladeinfrastruktur:

Hier wird die Beschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten sowie deren Netzanschluss als Pauschalförderung unterstützt

  • 1.000 Euro bei AC/DC bis 22 kW
  • 5.000 Euro bei DC über 22 bis 49 kW bzw.
  • 20.000 Euro bei DC über 49 bis 80 kW

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu errichten; je Ladepunkt gibt es:

  • 1.000 Euro (AC/DC bis 22 kW) bzw.
  • 20.000 Euro (DC 22 bis 50 kW)

Für jeden barrierefrei errichteten Ladepunkt können bis zu 750 Euro zusätzlich gezahlt werden. Die Förderung ist jeweils auf maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Es gelten zudem diverse Voraussetzungen, die vor Antragstellung zu prüfen sind.

Generationengerechtes Wohnen:

Auch dieser Förderbereich ist für das Handwerk interessant – allerdings nicht als direkte Unternehmensförderung. Die Richtlinie fördert ab 2027 Projekte zum Umbau von Altbau-Eigenheimen in altersgerechten Wohnraum. Für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind 30 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten vorgesehen; Maßnahmen zum Mehrgenerationenwohnen werden mit 60 Prozent gefördert. Für Handwerksbetriebe bietet sich hier insbesondere die Möglichkeit, Kundinnen und Kunden frühzeitig auf die Fördermöglichkeit hinzuweisen und entsprechende Umbauvorhaben in die Beratung einzubeziehen.

Tipp: Betriebe sollten geplante Investitionen zur Klimaanpassung frühzeitig prüfen und den Förderantrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme stellen. Die konkreten Fördervoraussetzungen und förderfähigen Maßnahmen sind in der Richtlinie festgelegt. Der Antrag für die Zuwendung ist ebenfalls hier zu finden.

 

Hintergrund: Landesförderung Beratung Bei Unklarheiten zum Förderprogramm und allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise, steht der HWK-Fachbereich "Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsberatung" mit Rat und Tat zur Seite.
Ansprechpartner Marcel Quinten, Tel. 0681 5809264, E-Mail: m.quinten@hwk-saarland.de
Hintergrund Hier geht es zur Richtlinie.  
Antrag Hier können Interessierte den Antrag stellen. 

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Text: / handwerksblatt.de

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