Landesentwicklungsplan: Landesregierung bringt dritte Änderung ein
Die neue Fassung des nordrhein-westfälischen Landesentwicklungsplan soll Wirtschaftswachstum und Klimaschutz zusammenbringen. Die Landesregierung hat die Pläne nun an den Landtag übergeben, der darüber beraten soll.
Der Landesentwicklungsplan (LEP) für Nordrhein-Westfalen steuert die Flächenentwicklung und regelt die Bauleitplanung für die Gemeinden. Seit 2023 arbeitet die Landesregierung der dritten Fassung für den LEP mit dem Ziel, eine nachhaltigere Flächenentwicklung zu erreichen. nach zwei Runden Öffentlichkeitsbeteiligung mit mehr als 4.000 Rückmeldungen von Kommunen, Unternehmen, Verbänden und Bürgen hat die Landesregierung jetzt dritte Änderung des LEP in den Landtag eingebracht, der darüber beraten wird.
"Wir bringen wirtschaftliche Entwicklung, Perspektiven von Stadt und Land sowie Klimaschutz konsequent zusammen. So sichern wir wertvolle Natur- und Freiräume dauerhaft und geben Kommunen und Unternehmen gleichzeitig den Raum, den sie für Wachstum und Innovation brauchen. Gleichzeitig stärken wir den Industriestandort Nordrhein-Westfalen, damit wichtige Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden können, neue Standortoptionen in der Kreislaufwirtschaft entstehen und das Rheinische Revier mehr Spielraum bei der Gestaltung der Tagebaufolgelandschaften bekommt", sagt Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne).
Kernelemente der Planänderung:
- Mit einem modernen 5-Hektar-Grundsatz soll die Flächeninanspruchnahme zeitnah auf 5 Hektar pro Tag sinken und perspektivisch in Richtung Flächenkreislaufwirtschaft gehen. In den sechs Planungsregionen sollen dazu gemeinsam mit den Kommunen passgenaue Konzepte entwickelt werden.
- Kommunen erhalten mehr Entwicklungsspielraum durch Ausnahmen für Bauleitplanungen im Freiraum, Perspektiven für kleine Ortschaften, vereinfachte Standortplanung für Lebensmittelgeschäfte bis 1.200 Quadratmeter sowie bessere Chancen zur Brachflächenrevitalisierung. Im Rheinischen Revier bekommen sie zusätzliche Optionen zur Entwicklung der Tagebaufolgelandschaften.
- Beim Schutz von Natur und Wald werden neue Ausnahmen für wichtige Infrastrukturvorhaben sowie für die Landes- und Bündnisverteidigung zugelassen, ansonsten aber ihr strikter Schutz auf der obersten Planungsebene wiederhergestellt. Der Natur- und Artenschutz wird gestärkt, indem Ausgleichsmaßnahmen gezielt in geeignete Räume gelenkt werden sollen. Auch im Bereich Landwirtschaft wird das Schutzniveau erhöht: Künftig sollen besonders hochwertige Agrarflächen als „Landwirtschaftliche Kernräume“ stärker vor konkurrierenden Nutzungen geschützt werden.
- Für eine nachhaltige Rohstoffversorgung werden bei Abgrabungsbereichen für Kies und Sand künftige Einsparpotenziale berücksichtigt, um so Mensch und Natur vor allem am Niederrhein zu schonen. Die Rohstoffversorgung der Wirtschaft bleibt dabei sicher. Flankierend erhalten Recyclinganlagen neue Standortoptionen.
- Bei der Energieversorgung unterstützt ein neuer Mechanismus den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik, verhindert zugleich aber eine übermäßige Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen. Darüber hinaus sollen Kraftwerksstandorte künftig stärker für den Aufbau einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur mit Wasserstoff und Erneuerbaren Energien genutzt werden.
PlanverfahrenHier finden Sie alle Unterlagen zum Planungsverfahren. Hier finden Sie die Planänderung der Landesregierung.
Quelle: NRW-Wirtschaftsministerium
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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