Die arbeitsrechtlichen Vorhaben der Regierung könnten den Unternehmensalltag spürbar verändern.

Die arbeitsrechtlichen Vorhaben der Regierung könnten den Unternehmensalltag spürbar verändern. (Foto: © kzenon/123RF.com)

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Reform des Arbeitsrechts geplant: Das soll sich ändern

Die Bundesregierung will flexiblere Befristungen, steuerliche Vorteile bei Abfindungen und strengere Krankschreibungsregeln. Wir erklären die wichtigsten Punkte der geplanten Arbeitsrechts-Reform.

Die Bundesregierung hat das Reformprogramm "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" vorgestellt. Es umfasst arbeitsrechtliche Vorhaben, die den Unternehmensalltag spürbar verändern könnten. Zwar ist das noch kein geltendes Recht, viele Punkte sollen aber in konkrete Gesetze münden. Rechtsanwalt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Bedeutung für Betriebe.

Das ist geplant

Sachgrundlose Befristung soll erleichtert werden

Für Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2030 eingestellt werden, soll künftig eine sachgrundlose Befristung bis zu achtundvierzig Monate möglich sein. Auch bis zu sechs Verlängerungen werden angestrebt. Zudem sollen erneute sachgrundlose Einstellungen beim selben Arbeitgeber leichter möglich sein.

Görzel: "Arbeitgeber könnten befristete Beschäftigung deutlich flexibler nutzen. Gleichzeitig steigt der Bedarf an sauberer Vertragsgestaltung, Fristenkontrolle und klarer Dokumentation."

Hochverdiener: Beendigung mit Abfindungsoption

Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung können künftig eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption wählen.

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Görzel: "Sollte dieses Modell umgesetzt werden, könnte es die Trennung von sehr gut verdienenden Arbeitnehmern erheblich verändern. Entscheidend wird die konkrete gesetzliche Ausgestaltung

Steuerliche Anreize für schnelle Jobwechsel

Abfindungen sollen steuerlich begünstigt werden, wenn Arbeitnehmer zeitnah eine neue Beschäftigung antreten. Der steuerliche Vorteil steigt, je schneller ein Jobwechsel erfolgt.

Görzel: "Das kann Vergleichsverhandlungen, Aufhebungsverträge und Sozialplanverhandlungen beeinflussen. Abfindungsmodelle sollten künftig noch stärker mit Übergangs- und Beschäftigungsperspektiven zusammengedacht werden.

Strengere Krankschreibungsregeln

Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) soll entfallen. Künftig muss die Bescheinigung bei Krankheit bereits ab dem ersten Tag vorliegen. Sanktionen bei missbräuchlicher Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden verschärft.

Görzel: "Arbeitgeber sollten ihre internen Prozesse zur Krankmeldung, Vorlagepflicht und Kommunikation prüfen. Arbeitnehmer müssen sich auf strengere Nachweisanforderungen einstellen."

Höhere steuerliche Freigrenzen bei Zuschlägen

Für Sonn- und Feiertagszuschläge wird die steuerfreie Obergrenze nach § 3b Einkommensteuergesetz auf bis zu 75 Euro Stundenlohn erhöht. Steuerfreie Zuschläge im tarifvertraglichen Regelungsbereich sollen vollständig beitragsfrei gestellt werden.

Görzel: "Besonders relevant ist dies für Unternehmen mit Schichtarbeit, Wochenendarbeit und tarifvertraglichen Zuschlagsregelungen."

Mehr tarifliche Gestaltungsspielräume

Die Bundesregierung prüft gemeinsam mit den Tarifparteien, wo mit Tarifverträgen von gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden kann. Dazu zählen Befristungsrecht und Arbeitsschutz.

Görzel: "Tarifgebundene Unternehmen könnten künftig zusätzliche Gestaltungsspielräume erhalten. Für Betriebsräte und Gewerkschaften stellt sich die Frage, wie solche Öffnungsklauseln ausgestaltet werden.

Beschleunigte Einführung von KI im Betrieb

Unternehmen sollen bei der Einführung künstlicher Intelligenz unterstützt werden. Software und technische Einrichtungen sollen einfacher und schneller unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte eingeführt werden können.

Görzel: "KI bleibt eines der zentralen Themen der betrieblichen Mitbestimmung. Unternehmen sollten bereits jetzt prüfen, welche KI-Systeme eingesetzt werden, welche Daten verarbeitet werden und welche Beteiligungsrechte des Betriebsrats berührt sind."

Mitbestimmung in europäischen Gesellschaftsformen sichern

Die Umgehung des deutschen Mitbestimmungsrechts durch Vorrats-SE-Gesellschaften soll verhindert werden. Dies soll auch für neue europäische Rechtsformen gelten.

Görzel: "Relevanz besteht vor allem für größere Unternehmen, Umstrukturierungen und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen mit Mitbestimmungsbezug.

Praxistipps

Fachanwalt Görzel rät: "Unternehmen sollten ihre Muster für befristete Verträge und Vertragsprozesse prüfen. Krankmeldungs- und Arbeitsunfähigkeitsregelungen in Arbeitsverträgen, Richtlinien und Betriebsvereinbarungen sollten angepasst werden. Auch Abfindungs- sowie Aufhebungs- und Sozialplanstrategien müssen neu bewertet werden. KI-Projekte sollten frühzeitig arbeits- und betriebsverfassungsrechtlich begleitet werden. Tarifliche Optionen und mögliche Öffnungsklauseln verdienen besondere Aufmerksamkeit."

Hinweis: Die beschriebenen Vorhaben sind noch kein geltendes Recht. Entscheidend ist die Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren.

Quelle: vdaa.de

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Text: / handwerksblatt.de

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