Rund 7,2 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten überwiegend im Freien. Sie sollten auf ausreichenden UV-Schutz achten.

Rund 7,2 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten überwiegend im Freien. Sie sollten auf ausreichenden UV-Schutz achten. (Foto: © Lightkeeper/123RF.com)

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UV-Schutz: Neue Regelung nimmt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Pflicht

Maßnahmen zum Sonnenschutz sind ab einem UV-Index von 3 verbindlich. Hier gibt es weitere Infos rund um das wichtige Gesundheitsthema.

Die im August 2025 veröffentlichte Technische Regel für Arbeitsstätten A5.1 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) legt fest, dass Maßnahmen zum Sonnenschutz ab einem UV‑Index von 3 ergriffen werden müssen. Die Regel konkretisiert damit die Anforderungen an den Arbeitsschutz im Freien und bei offenen Arbeitsstätten und hat Folgen für Arbeitgeber und Beschäftigte – insbesondere in handwerklichen und baupraktischen Berufen. Die neue Vorschrift macht den UV‑Index erstmals verbindlich für die Gefährdungsbeurteilung. Der UV‑Index ist ein Orientierungswert für die schädigende Wirkung natürlicher UV‑Strahlung und wird durch Stellen wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) oder den Deutschen Wetterdienst (DWD) tagesaktuell ausgewiesen.

Nach Angaben der BAuA müssen Arbeitgeber ab einem Wert von 3 dafür sorgen, dass geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Praktisch bedeutet das: Zuerst sind technische Maßnahmen zu prüfen, danach organisatorische und zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen – das sogenannte TOP‑Prinzip. Technische und organisatorische Maßnahmen können etwa geeignete Schutzzonen, Sonnensegel, Unterstände oder die Anpassung von Arbeitszeiten sein. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehört gemäß ASR A5.1 ausdrücklich die Verwendung von Sonnenschutzmitteln für Körperstellen, die nicht durch Kleidung oder Kopfbedeckung abgedeckt sind. Empfohlen werden wasserfeste Produkte mit hohem Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30, besser 50+) und ausreichendem UV‑A‑Schutz.

Strahlung nimmt bereits im Frühjahr zu

Sonnenschutz ist wichtig – vor allem für Gewerke, die viel im Freien arbeiten. Foto: © PGP PhysiodermSonnenschutz ist wichtig – vor allem für Gewerke, die viel im Freien arbeiten. Foto: © PGP Physioderm

Für Betriebe im Handwerk ist das relevant: Rund 7,2 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten überwiegend im Freien. Die Ultraviolettstrahlung nimmt bereits im Frühjahr zu; auf die Monate April und Mai entfällt ein erheblicher Anteil der jährlichen Strahlungsbelastung. Fachleute raten daher dazu, Schutzmaßnahmen über die Saison von etwa Ostern bis Oktober in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Hersteller und Dienstleister für Hautschutz bieten neben Produkten auch Beratungsleistungen an. Der Euskirchener Anbieter Peter Greven Physioderm (PGP) weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass er verschiedene Sonnenschutzprodukte (Cremes, Lotionen, Sprays) und Begleitmaterialien wie Unterweisungen, Poster und digitale Tools anbiete, um Betriebe beim Umsetzen der Vorgaben zu unterstützen.

Nach Einschätzung von PGP‑Expertin Dr. Susanne Kemme rücken durch die verschärften Regeln auch die Berufsgenossenschaften stärker in den Blickpunkt, was Kontrollen und Durchsetzung angeht. Zugleich betont die ASR die Mitwirkungspflicht der Beschäftigten bei der Umsetzung persönlicher Schutzmaßnahmen.

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Was Handwerksbetriebe jetzt tun sollten

  • Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und den UV‑Index einbeziehen.
  • Organisatorische Maßnahmen prüfen (Arbeitszeiten, Pausenplätze, Schattenlösungen).
  • Geeignete persönliche Schutzmittel bereitstellen und deren Anwendung in Unterweisungen vermitteln.
  • Dokumentation von Maßnahmen und Ausgabe von Schutzmitteln sicherstellen.
  • Beschäftigte über Risiken und richtige Anwendung von Sonnenschutz informieren.

 

Hintergrund: UV-Index Hintergrund Weiterführende Informationen zum UV‑Index stellen das Bundesamt für Strahlenschutz  und der Deutsche Wetterdienst bereit. Arbeitgeber können außerdem die ASR A5.1 der BAuA zurate ziehen, um konkrete Pflichten und Umsetzungsschritte zu klären.

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Text: / handwerksblatt.de

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