Beschäftigte sollten bei eisigen Termperaturen regelmäßig Pausen zum Aufwärmen machen.

Bei eisigen Termperaturen sollte man regelmäßig Pausen zum Aufwärmen machen. (Foto: © ilker celik/123RF.com)

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Sicher arbeiten bei Eis und Schnee

Kälte, glatte Böden und schlechte Sicht: Wer im Winter draußen arbeitet, riskiert seine Gesundheit noch mehr als sonst. Die BG BAU erklärt, wie Beschäftigte auch bei Minusgraden sicher und gesund bleiben.

Handwerker wie Maurer, Dachdecker oder Straßenbauer kennen das Problem genau, denn auf Baustellen wird es im Winter besonders gefährlich. Eis auf dem Gerüst, Schnee auf dem Dach oder gefrorene Wege machen jede Bewegung riskant, und man kann leicht ausrutschen oder stürzen. Deshalb muss man draußen im Winter besonders aufpassen, um Verletzungen zu vermeiden. Besonders bei Frost und Nebel sieht man Werkzeuge oder Kollegen nicht gut, was zu Fehlern führt. 

"Sicherheit im Winter ist kein Zufall. Kälte, Schnee und Dunkelheit erschweren den Arbeitsalltag auf Baustellen, und sie können nicht nur zu mehr Unfällen führen, sondern auch die Gesundheit belasten", betont Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). "Niedrige Temperaturen beeinflussen zudem die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, was die Sicherheit der Beschäftigten zusätzlich gefährden kann. Wichtig ist, dass Unternehmen und Beschäftigte gemeinsam darauf achten, die Arbeitsbedingungen den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Schon kleine Maßnahmen, wie klare Abläufe, geeignete Schutzausrüstung und Aufwärmzeiten, verhindern Unfälle und reduzieren Gesundheitsrisiken." 

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Die BG BAU rät Unternehmen daher, Baustellen rechtzeitig auf den Winter vorzubereiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen Betriebe die Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten ermitteln und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen.  Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ausreichende Beleuchtung
    Laut der "Technischen Regel für Arbeitsstätten " ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung" benötigen Verkehrswege eine Helligkeit von mindestens 20 Lux und Arbeitsplätze je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux.

  • Sichere Verkehrswege und Arbeitsplätze
    Betriebe sollten die Wege auf die Baustelle und zum Arbeitsplatz regelmäßig prüfen und bei Bedarf von Schnee, Matsch und Schmutz befreien. Verkehrswege sollten entwässert und befestigt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Schotter oder rutschhemmende Matten. Auch auf Gerüsten sollte man für einen rutschfreien Untergrund sorgen. Ganz besonders sollte man auf die Sicherung von nicht durchtrittsicheren Lichtbändern auf Dächern achten. Diese sollten abgesperrt, abgedeckt oder mit Netzen gesichert werden, da sie bereits bei einer dünnen Schneedecke nicht mehr erkennbar sind und so zur Absturzfalle werden können. 

  • Warme Pausenräume und Toiletten
    Beheizte Aufenthaltsräume bieten die Möglichkeit, die Kleidung zu wechseln, zu trocknen und aufzubewahren und sich zwischendurch aufzuwärmen. Laut der "Technischen Regel für Arbeitsstätten " ASR A3.5 Raumtemperatur" sind für Pausenräume und Toiletten 21 Grad Celsius erforderlich.

  • Angepasst arbeiten
    An besonders kalten Tagen sollten bewegungsarme Tätigkeiten oder Arbeiten in Zwangshaltung vermieden werden. Wenn möglich, sollte man sich bei Arbeiten im Freien abwechseln oder Tätigkeiten in wärmere Bereiche, zum Beispiel ins Gebäudeinnere oder in eine beheizte Fahrerkabine, verlegen. Beschäftigte sollten regelmäßig Pausen zum Aufwärmen machen. 

  • Warme Kleidung
    Sie bietet Beschäftigten am Bau Schutz vor Kälte, Wind und Nässe. Neben Jacken, Hosen, Winterschuhen, Mützen und Handschuhen kann beim Arbeiten im Freien auch Thermounterwäsche sinnvoll sein. Für Kälte- und Wetterschutzkleidung ist laut "DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention" der Arbeitgeber zuständig.

  • Fahrzeuge winterfit machen
    Dazu gehören Winterreifen mit ausreichendem Profil, Frostschutzmittel im Scheibenwischwasser sowie Eiskratzer und Schneebesen im Fahrzeug. In bergigen Regionen ist zusätzlich der Einsatz von Schneeketten ratsam.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten "ASR A5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien" unterstützt Arbeitgeber dabei, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch Witterungseinflüsse systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Die zeitgleich vom Ausschuss für Arbeitsstätten dazu veröffentlichte Empfehlung zur Beurteilung der Gefährdungen durch Kälte enthält zahlreiche praktische Maßnahmen, mit denen Tätigkeiten unter freiem Himmel im Winter sicherer werden. Weitere Informationen: Themenseite der BG BAU

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Text: / handwerksblatt.de

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