Der ZVEH empfiehlt, den Rollout an den Installations- und Inbetriebnahmeprozessen im Fachhandwerk auszurichten.

Der ZVEH empfiehlt, den Rollout an den Installations- und Inbetriebnahmeprozessen im Fachhandwerk auszurichten. (Foto: © Piotr Adamowicz/123RF.com)

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Smart-Meter-Rollout soll schneller gehen

Die Bundesregierung will den Smart-Meter-Rollout in Deutschland beschleunigen und zwei Jahre früher als bisher geplant umzusetzen. Der ZVEH begrüßt das, warnt aber davor, Verpflichtungen von den Messstellenbetreibern auf die Kunden zu verlagern.

Die Bundesregierung will den Stromnetzausbau beschleunigen, bestehende Netze besser auslasten und die Digitalisierung voranbringen. Letzteres soll auch durch die Vorverlegung des Smart-Meter-Rollouts bis Ende 2030 statt wie ursprünglich geplant 2032 geschehen. "Bis Ende 2030 soll der Rollout für alle relevanten Messstellen zu über 90 Prozent abgeschlossen sein", so die Regierung

"Alle wichtigen Daten zu Netzausbau, Netzauslastung und Netzanschlusskapazitäten werden wir standardisiert auf einer zentralen Datenplattform verfügbar machen. Wir wollen die Kooperation zwischen Netzbetreibern stärken." Für Kunden, die nicht dem verpflichtenden Rollout unterfallen, will die Bundesregierung ein "Smart Meter Light" einführen. Damit sollen sie kostengünstig und cybersicher ihre Stromrechnung optimieren können.

Fachhandwerk einbeziehen

PositionspapierDer ZVEH hat ein Positionspapier zur Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts veröffentlicht.Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) begrüßt, dass der Rollout schon bis 2030 erfolgen soll. "Dass mehr als 90 Prozent der relevanten Messstellen nun schon 2030 und nicht erst 2032 mit Smart Metern ausgestattet sein sollen, kann aber nur ein erster Schritt sein, um Tempo beim Einbau intelligenter Messsysteme und Steuerungstechnik zu machen", erklärt ZVEH-Geschäftsführer Andreas Habermehl.

Der Verband empfiehlt, den Rollout an den Installations- und Inbetriebnahmeprozessen im Fachhandwerk auszurichten. In der Praxis sei es oft so, dass Kunden und Handwerker nach der Installation von Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeichern, Wärmepumpen oder Ladestationen keine Informationen von den Messstellenbetreibern erhielten, wann ein intelligentes Messsystem und die benötigte Steuerungstechnik verbaut würden.

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ZVEH schlägt gesetzliche Fristenregelungen vor

Dieses Problem könnte laut ZVEH durch "klare gesetzliche Fristenregelungen" gelöst werden. Noch sinnvoller wäre es, wenn installierende Betriebe die Installation von Messsystemen und Steuerungstechnik selbst vornehmen. Eine stärkere Einbindung der Fachhandwerke hätte den Vorteil, dass sie ihre Kunden kennen und mit den Begebenheiten vor Ort vertraut sind. Sie verfügten zudem über die technische Qualifikation und die entsprechende Erfahrung.

Allerdings müssten für eine bessere Einbindung Prozesse klarer definiert und Schnittstellen zwischen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Elektroinstallationsbetrieb praxistauglich ausgestaltet werden. "Gelingt das, kann der Smart-Meter-Rollout praxisnäher, schneller und kundenfreundlicher umgesetzt werden", sagt Habermehl.

"Smart Meter Light nicht praxistauglich"

Er sagt auch: "Die Verpflichtung, den Rollout im vorgegebenen Zeitraum umzusetzen, liegt jedoch grundsätzlich beim grundzuständigen Messstellenbetreiber." Der ZVEH schlägt deshalb vor, den Messstellenbetreibern Fristen vorzugeben, innerhalb derer intelligente Messsysteme und Steuerungstechnik nach der Installation von Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen oder Ladestationen bereitzustellen sind.

Der ZVEH lehnt eine Bestellpflicht, wie sie im Zuge der Änderung der "Bundesförderung Effiziente Gebäude" geplant ist, strikt ab. Diese sieht vor, nur noch Wärmepumpen zu fördern, für die vom Kunden bereits ein intelligentes Messsysteme inklusive Steuerungsbox beim Messstellenbetreiber beantragt wurde.

Die Einführung Smart Meter Light sei keine praxistaugliche Lösung. Sie förderten Doppelstrukturen erhöhten und die Komplexität des Rollout-Prozesses. Das gelte besonders dann, wenn sich die Anforderungen der Kunden ändern. In diesen Fällen müsste nachträglich auf eine vollwertige Lösung umgerüstet werden. "Dann fallen erneut Kosten für eine Installation sowie neue Abstimmungsprozesse an", so Habermehl.

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Text: / handwerksblatt.de

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