Aufstiegs-BAföG wird ausgebaut
Die Bundesregierung will das Aufstiegs-BAföG ausbauen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sieht Verbesserungsbedarf, vor allem bei Spezialisierungen und Bürokratie.
Die Bundesregierung das Aufstiegs-BAföG – auch bekannt als Meister-BAföG – ausbauen. Damit will sie Fortbildungsteilmehmer entlasten. Weitere Ziele der Reform sind weniger Bürokratie und passgenaue Unterstützung für das Handwerk und andere Berufsgruppen.
Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf für das Fünfte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes am 15. Juli 2026 unverändert beschlossen. Der Gesetzentwurf stärkt die höherqualifizierende Berufsbildung und senkt die Kosten für Fortbildungen. Die Reform soll am 1. August 2027 in Kraft treten.
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Seit 1996 gibt es das Aufstiegs-BAföG, auch bekannt als Meister-BAföG. Anspruch darauf haben alle, die sich auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter. Beispielsweise auf die Meisterprüfung im Handwerk. Insgesamt rund 700 Fortbildungsabschlüsse werden heute unterstützt. Der Antrag kann online erfolgen in dem Bundesland, in dem der Antragsteller oder die Antragstellerin wohnt.
Mit dem Meister-BAföG werden derzeit bis zu 75 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren im Fortbildungsbereich gefördert. 25 Prozent der Fortbildungskosten verbleiben jedoch bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Geplante Änderungen
Mit dem Entwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, das Aufstiegs-BAföG weiter auszubauen. Besonders sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen von Gebühren entlastet werden. Außerdem sollen Alleinerziehende mit Betreuungspflichten künftig noch besser finanziell unterstützt werden. Der Gesetzentwurf nimmt dabei zentrale Forderungen des Handwerks auf. Welche Maßnahmen im Detail geplant sind, lesen Sie > hier.
Kritikpunkte des Handwerks
Die vorgesehenen Änderungen stoßen beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) im Grundsatz auf Zustimmung, es blieben aber Föderungslücken. "Positiv zu bewerten ist, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen höheren Förderrahmen, ein größerer Darlehenserlass und der Verzicht auf die Anrechnung von Arbeitgeberleistungen die Förderung verbessern und Teilnehmerinnen und Teilnehmer von beruflichen Fortbildungen entlasten", erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. "Das stärkt die Meisterqualifizierung. Denn der Bedarf an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern ist groß."
Der ZDH kritisiert jedoch, dass der Gesetzentwurf hinter den zugesagten Leistungsverbesserungen aus dem Koalitionsvertrag zurückbleibt. So fehle eine Förderung für eine zweite Fortbildung auf derselben Stufe, obwohl solche Spezialisierungen in Betrieben wichtiger werden. Weiterhin müssten Fortbildungswillige einen erheblichen Teil der Weiterbildungskosten selbst tragen. Auch der bürokratische Aufwand bleibe hoch, ebenso vermisst der ZDH eine verlässliche und transparente Kontrolle der Antragsbearbeitung.
Der Handwerksverband kündigte an, diese Punkte im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks
Fragen zur beruflichen Aufstiegsförderung Beim Bundesbildungsministerium gibt es einen Fragen- und Antworten-Katalog zum Aufstiegs-BAföG. Außerdem mehrere Erklärfilme.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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