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HWK Trier | Januar 2026
Infoveranstaltung zu steuerlichen Änderungen
Ein kostenfreies Online-Seminar informiert über alle steuerlichen Änderungen, die zum Jahreswechsel 2025/26 in Kraft getreten sind oder noch anstehen.
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Betriebe können weiterhin bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten beziehen, längstens bis Ende 2026. Warum das Handwerk die Maßnahme kritisch sieht.
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bleibt vorerst bei 24 Monaten - längstens aber bis zum 31. Dezember 2026. Die Verlängerung hat das Bundeskabinett beschlossen. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, sollen dadurch die Möglichkeit haben, anstelle der regulären Bezugsdauer von zwölf Monaten bis zu zwei Jahre Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen. Die geltende Regelung wäre sonst zum Jahresende ausgelaufen. Ab 2027 soll wieder auf zwölf Monate umgestellt werden.
"Mit der Verlängerung geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken Planungssicherheit für die kommenden Monate. Wir schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre Einkommen", sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.
Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten könnten von den Betrieben etwa für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Bessere sich die Situation oder die Auftragslage, dann könnten die Betriebe die Auslastung kurzfristig wieder erhöhen, ohne neues Personal suchen und einarbeiten zu müssen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht die Maßnahme kritisch. Verluste von Arbeitsplätzen, insbesondere in der Industrie, könnten so verdeckt werden und die Arbeitslosenstatistik geschönt, so der Verband. "Das verursacht hohe Kosten für die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung und verzögert im Zweifelsfall die Integration in neue Beschäftigung." Auch notwendige betriebliche Anpassungsmaßnahmen im Rahmen des Strukturwandels würden dadurch im Zweifel verzögert.
Aus Sicht des ZDH wäre es sinnvoller, die Rahmenbedingungen für Betriebe und Arbeitnehmer durch niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zu verbessern. "Kurzarbeitergeld ist und bleibt ein gutes Instrument für vorübergehende konjunkturelle Herausforderungen. Es ist teuer und nicht sinnvoll, Kurzarbeitergeld über eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer als Instrument zur Abschwächung der Wirkungen des Strukturwandels auf die Beschäftigung einzusetzen."
✔️ Kinderlose Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettoentgelts.
✔️ Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent ihres ausgefallenen Nettoentgelts.
Antrag bei der Arbeitsagentur Beantragt wird Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit, wenn der Betriebe zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen die Arbeitszeit vorübergehend verringern muss.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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