Zollbilanz 2025: Erfolgreicher Kampf gegen Schwarzarbeit
Rund 25.800 Arbeitgeber hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll 2025 überprüft. Der Gesamtschaden lag bei 675 Millionen Euro auf. Welche Branchen im Handwerk besonders im Fokus der Ermittler stehen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Offensiv gegen Schwarzarbeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist im Jahr 2025 erneut mit hoher Intensität gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen. Bundesweit leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner mehr als 52.100 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein (2024: rund 49.700) sowie rund 98.200 Strafverfahren (2024: rund 96.800).
Auch bei den abgeschlossenen Verfahren verzeichnete die FKS Zuwächse gegenüber dem Vorjahr: Rund 93.500 Strafverfahren (2024: 90.800) und 49.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: 46.500) wurden beendet.
Foto: © ZollIm vergangenen Jahr überprüften die Einsatzkräfte etwa 25.800 Arbeitgeber (2024: 25.300) und knapp 300.000 Personen. Die Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von insgesamt knapp 1.200 Jahren. Zudem wurde ein Gesamtschaden von rund 675 Millionen Euro aufgedeckt.
Die Summe setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie aus "sonstigen Schäden" zusammen, darunter insbesondere nicht gezahlte Mindestlöhne, ausstehende Urlaubskassenbeiträge und zu Unrecht erhaltene Sozialleistungen.
Nach Angaben der Generalzolldirektion bestätigen die Ergebnisse die strategische Ausrichtung hin zu einer risikoorientierteren Prüf- und Ermittlungstätigkeit. Die FKS nimmt verstärkt strukturelle und organisierte Formen der Schwarzarbeit in den Fokus. Im Jahr 2025 bearbeitete sie bundesweit mehr als 60 Verfahrenskomplexe im Bereich der Organisierten Kriminalität.
Die Prüfungen der FKS umfassen unter anderem
✔️ die ordnungsgemäße Anmeldung von Beschäftigten zur Sozialversicherung,
✔️ den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen,
✔️ das Vorliegen erforderlicher Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltstitel sowie
✔️ die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen.
Die Kontrollen erfolgen sowohl anlassbezogen als auch verdachtsunabhängig auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in besonders betroffenen Branchen. Auf Befragungen von Arbeitnehmern vor Ort folgen häufig umfangreiche Prüfungen von Geschäftsunterlagen und weitere Ermittlungen.
Darüber hinaus führte die FKS bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen durch. Diese konzentrierten sich unter anderem auf das Baugewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Sicherheitsgewerbe, die Friseur- und Kosmetikbranche sowie das Taxi- und Mietwagengewerbe.
Beispielsweise wurden im Bereich des Handwerks
➡️ 5.514 Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe geprüft und
➡️ 1.641 Friseur- und Kosmetiksalons,
➡️ 949 Gebäudereiniger,
➡️ 468 Arbeitgeber im Elektrohandwerk,
➡️ 264 Maler- und Lackierer,
➡️ 174 Dachdecker,
➡️ 96 Gerüstbauer,
➡️ 46 Wäschereien und Reinigungen und
➡️ 36 Steinmetze.
Quelle: Generalzolldirektion
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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