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Krank sein heißt nur im Bett liegen? Nicht unbedingt. (Foto: © Blaj Gabriel/123RF.com)
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März 2026
Winterzeit ist Infektzeit und wer krank ist, soll sich erholen. Nicht immer ist strenge Bettruhe nötig. Was ist möglich und was darf der Chef erwarten? Eine Juristin erklärt die Rechtslage.
Der Winter hält sich hartnäckig im Land und viele Menschen haben grippale Infekte, sie schniefen und husten. An Arbeit ist da nicht zu denken. Wer sich krankschreiben lässt, sollte sich daher schonen und nichts tun, was die Genesung behindert. Sonst drohen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Welche das sind, erklärt Sabine Brandl, Juristin der Ergo Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Ein Arzt stellt mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) fest, dass jemand wegen Krankheit für einen bestimmten Zeitraum nicht arbeiten kann. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie das Haus nicht verlassen oder den ganzen Tag im Bett bleiben müssen. "Ausschlaggebend ist, welche Aktivitäten die Heilung der jeweiligen Krankheit unterstützen", erklärt Brandl. Und sie warnt: "Betätigt sich die betroffene Person in einer Art und Weise, die der Genesung abträglich sein kann, kann Ärger mit dem Arbeitgeber die Folge sein, bis hin zu Abmahnung und Kündigung."
Grundsätzlich dürfen Sie alles tun, was der Heilung guttut. Ein Spaziergang an der frischen Luft oder ein kleiner Einkauf fördern meist das Wohlbefinden. Auch leichte Bewegung kann hilfreich sein – etwa bei Rückenbeschwerden, wenn der Arzt dazu rät. Doch halten Sie sich immer an die ärztlichen Vorgaben: Wer Bettruhe verordnet bekommt, sollte diese auch ernst nehmen.
Problematisch wird es, wenn sich Ihre Aktivitäten negativ auf die Genesung auswirken. Wenn Sie sich zum Beispiel eine Hand gebrochen haben, können Sie keine handwerklichen Arbeiten verrichten, aber ein Restaurantbesuch schadet in der Regel nicht. Brandl betont: "Partynächte oder Alkoholkonsum sind jedoch regelmäßig als genesungswidrig einzustufen." Auch lange Kneipenabende, intensiver Sport oder schwere Gartenarbeit können die Heilung verzögern und später Probleme mit dem Arbeitgeber bringen.
Eine Reise während der Krankschreibung ist grundsätzlich möglich, wenn sie die Genesung unterstützt. Besonders bei psychischen Belastungen, Erschöpfung oder Burnout kann ein Ortswechsel helfen. Wichtig ist aber, dass Sie den Urlaub vorher mit Ihrer Arztpraxis absprechen. Wenn die Ärztin oder der Arzt bestätigt, dass die Reise der Gesundheit guttut, dürfen Sie sie antreten. Brandl ergänzt: "Reisen, die körperlich anstrengend sind und Stress erzeugen, können die Genesung verzögern."
Anders liegt der Fall, wenn Sie krank sind und trotzdem eine anstrengende Reise planen – etwa einen Skiurlaub bei Grippe. Dann drohen arbeitsrechtliche Folgen wie Gehaltskürzung, Abmahnung oder im Extremfall sogar Kündigung. "Daher empfiehlt es sich, im Krankheitsfall nur eine für die Genesung hilfreiche Reise anzutreten", rät Brandl. "Wer sicher gehen will, informiert den Arbeitgeber."
Eine Krankschreibung ist kein generelles Arbeitsverbot. Sie sagt nur voraus, dass Sie wahrscheinlich nicht arbeiten können. Wenn Sie sich früher wieder gesund fühlen, dürfen Sie auch ohne neue ärztliche Bescheinigung an den Arbeitsplatz zurückkehren – egal ob in der Werkstatt oder auf der Baustelle. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber Sie nach Hause schicken, wenn er glaubt, dass Sie noch nicht ganz genesen sind. Auch hier gilt: Ein offenes Gespräch hilft Missverständnisse zu vermeiden.
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