Die Sicherheitsbeauftragten achten zum Beispiel darauf, dass Schutzausrüstung vorhanden ist und getragen wird.

Die Sicherheitsbeauftragten achten zum Beispiel darauf, dass Schutzausrüstung vorhanden ist und getragen wird. (Foto: © thamkc/123RF.com)

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Regierung: Arbeitsschutz geht auch ohne Sicherheitsbeauftragte

Handwerkspolitik

Die Bundesregierung sieht den Arbeitsschutz in Betrieben auch dann als gesichert, wenn dort die Stellen der Sicherheitsbeauftragten gestrichen werden. Das plant sie nämlich in einem Konzept.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) will die Sicherheitsbeauftragten in Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern abschaffen. Das "Konzept zum effizienteren und bürokratieärmeren Arbeitsschutz" der Regierung sieht vor, dass Firmen erst ab 50 Mitarbeitern einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Sicherheitsbeauftragte stellen müssen. Zurzeit brauchen sie mindestens zwei. Letzteres wäre künftig erst ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fall.

Die Sicherheitsbeauftragten (SiBe) unterstützen den Arbeitgeber bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, helfen Kollegen und weisen auf Gefahren hin. Sie achten zum Beispiel darauf, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und dass die Kolleginnen und Kollegen ihre PSA  – etwa Schutzhelm, Gehörschutz und Arbeitsschuhe auf der Baustelle – auch tragen. Kleinere Betriebe können freiwillig einen SiBe benennen. 

Regierung sieht Arbeitgeber in der Verantwortung

Der Arbeitsschutz sei auch mit dem neuen Konzept immer noch gewährleistet, erklärte des Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die fragenden Abgeordneten kritisieren das Konzept der Regierung. Kritik gab es zudem von mehreren Seiten außerhalb des Bundestags, unter anderem von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die Bundesregierung antwortete darauf: "Das hohe Arbeitsschutzniveau bleibt dadurch gewahrt, dass die geplante Regelung vorsieht, dass die Erhöhung der Schwellenwerte abhängig von der Gefährdungslage sein wird. Im Falle von besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit ist unabhängig von der Betriebsgröße ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen. Zur Feststellung, ob in kleinen und mittleren Unternehmen ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, muss der Arbeitgeber alle potenziellen Gefährdungen umfassend prüfen, Risiken bewerten, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und diese regelmäßig evaluieren."

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Die bestehende Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung werde in den Mittelpunkt gestellt und für kleine und mittlere Unternehmen gefestigt, so die Regierung. Der Arbeitgeber werde weiterhin von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten im Arbeitsschutz beraten und unterstützt. Gleichzeitig werde die Eigenverantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz gestärkt.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Meldung 112/2026

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Text: / handwerksblatt.de

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