Faire Löhne - das zahlen längst nicht alle Friseure und Kosmetiker. Es gibt viele schwarze Schafe, die durch das neue Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz besser aufgespürt werden können.

Faire Löhne - das zahlen längst nicht alle Friseure und Kosmetiker. Es gibt viele schwarze Schafe, die durch das neue Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz besser aufgespürt werden können. (Foto: © LIV Friseure und Kosmetik Rheinland)

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Schwarzarbeitsbekämpfung: Das ändert sich für Friseure und Kosmetiker

Betriebsführung

Friseure haben lange dafür gekämpft: Sie und Kosmetiker sind bald stärker im Visier der Schwarzarbeitsfahnder beim Zoll. Was das für die Arbeitgeber und Mitarbeiter bedeutet.

Schwarzarbeit ist ein großes und wachsendes Problem im Friseurhandwerk zu dem auch Barbershops gehören. Da wird der Mindestlohn nicht bezahlt, Menschen werden illegal beschäftigt oder es gibt überhaupt keinen Meister im Salon. Der Bundestag hat Mitte Oktober das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Friseure, Barbershops, Kosmetiker und Nagelstudios werden dadurch in den Katalog der besonders von Schwarzarbeit und der illegaler Beschäftigung anfälligen Branchen - ähnlich wie die Baubranche oder die Gastronomie - aufgenommen.

Die Friseurbranche ist erleichtert. "Wir haben lange dafür gekämpft - jetzt ist es geschafft. Die Aufnahme des Friseurhandwerks in den Katalog der Schwarzarbeitsbranchen ist ein politischer Erfolg und ein klares Signal: Unsere Branche wird gehört und gesehen. Das Gesetz ist sicher kein einfacher Schritt für das Friseurhandwerk, aber ein dringend notwendiger, damit der Zoll künftig noch wirksamer für fairen Wettbewerb sorgen kann", schreibt Manuela Härtelt-Dören, Präsidentin des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks auf Instagram. Der Verband hat den Prozess vorangetrieben, denn die Branche leidet stark unter der illegal beziehungsweise schwarz arbeitenden "Konkurrenz". 

Klingbeil: "Es ist eine Frage der Gerechtigkeit"

"Es geht darum, dass diejenigen, die die Allgemeinheit ausnutzen, hart bestraft werden", sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bei seiner Rede im Bundestag. "Dieses Gesetz wird die Arbeit des Zolls und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit deutlich vereinfachen, verbessern und davon profitieren wir alle", betonte der Minister. 

Die Mehrheit der Unternehmen und Handwerksbetriebe im Land schaffe Arbeitsplätze und sichere sie, zahlt faire Löhne und sorgt mit Abgaben und Abgaben dafür, dass das System funktioniert. "Wir sehen aber, dass es Kriminelle gibt die Lücken im System ausnutzen. Die die Allgemeinheit betrügen, die Menschen ausbeuten, denen kriminelle Arbeitsbedingungen egal sind, und die damit nicht nur die eigene Sozialversicherung betrügen, sondern sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern." Diese sollen hart bestraft werden, so Klingbeil. "Es ist eine Frage der Gerechtigkeit". 

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Mit dem neuen Gesetz kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Friseursalons und Kosmetiker deutlich besser überprüfen. Aber der Friseurverband ist auch realistisch: "Das Gesetz allein wird Schwarzarbeit im Friseurhandwerk nicht vollständig eindämmen können. Deshalb bleiben wir dran", kündigt Manuela Härtelt-Dören an.

Das ändert sich

Neu für Arbeitnehmer: Die Angestellten müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Beispiel immer einen gültigen Personalausweis, Pass oder Passersatz mitführen und auf Verlangen den Zollbehörden vorlegen. Eine Kopie reicht nicht.

Neu für Arbeitgeber: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter künftig ab dem ersten Arbeitstag elektronisch bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS  das ganze Jahr über regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch.

Quelle: ZV Friseurhandwerk, Bundesministerium der Finanzen

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Text: / handwerksblatt.de

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