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Tarifabschluss: Mehr Lohn und ein Sommerausfallgeld für Gerüstbauer

Betriebsführung

Nach zwei Jahren gibt es im Gerüstbauer-Handwerk wieder einen Lohntarifvertrag. Neben einem Lohnplus und einer höheren Azubivergütung ab 1. November sieht er erstmals ein Sommerausfallgeld für Tage mit extremer Hitze vor.

Zwei Jahre lang gab es keinen Lohntarifvertrag für die rund 35.000 Beschäftigten Gerüstbauer-Handwerk. Jetzt gibt es eine Einigung der Tarifvertragsparteien - der Bundesverband Gerüstbau, die Bundessinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) - zur Ausbildungsvergütung, zum Lohntarif, zum Mindestlohn und zum neuen Sommerausfallgeld. Das sind die Eckpunkte:

Auszubildende bekommen ab November mehr Geld

Zum 1. November 2025 steigt die Ausbildungsvergütung im Gerüstbauer-Handwerk

✔ Im ersten Lehrjahr um 75 Euro auf 1.125 Euro an.

✔ Im zweiten Lehrjahr gibt es 1.300 Euro,

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✔ im dritten Lehrjahr sind das 1.550 Euro.

Der Tarifvertrag für die Ausbildungsvergütungen endet zum 31. Oktober 2027

Mindestlohn steigt 2026 und 2027

✔ Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 14,35 Euro.

✔ Zum 1. Januar 2027 erfolgt eine weitere Erhöhung auf dann 14,90 Euro.

Der Tarifvertrag für den Mindestlohn endet zum 31. Dezember 2027.

Lohntarif steigt in zwei Stufen 

Anders als bei den letzten Tarifverhandlungen 2023 konnte diesmal auch ein Abschluss beim Lohntarif erzielt werden, melden der Bundesinnungsverband des Gerüstbauer-Handwerks und der Bundesverband.

✔ Zum 1. November 2025 steigt der Ecklohn um 7,5 Prozent auf 19,25 Euro

✔ Zum 1. Oktober 2026 steigt der Ecklohn dann noch einmal um 4,4 Prozent auf dann 20,10 Euro.

✔ Bereits freiwillig gezahlte Lohnerhöhungen werden dabei angerechnet. 

Die Laufzeit des Tarifvertrags endet am 31. Oktober 2027.

Klimawandel bringt neues Sommerausfallgeld

Neu ist das tarifliche Sommerausfallgeld bei Extremwetter im Sommer - etwa eine große Hitzeperiode. "Ähnlich wie das Saison-Kurzarbeitergeld im Winter soll es den Arbeitnehmern eine finanzielle Absicherung bei extremen Wetterbedingungen in den Sommermonaten bieten und die Betriebe dadurch in dieser Hinsicht entlasten", so der Verband. 

Betriebe können ab 2026 zwischen 1. Mai und 31. August insgesamt 50 Stunden Sommerausfallgeld bei der Sozialkasse beantragen. Hierbei werden 75 Prozent Prozent des Stundenlohns erstattet, zudem gehen 32 Prozent der Sozialaufwendungen an die Betriebe. 

Wann extreme Wetterbedingungen vorliegen, orientiere sich an den üblichen Regeln des Rahmentarifvertrags zu den zwingenden Witterungsgründen und bleibe eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers.

Zusatzrente steigt um zehn Prozent

✔ Zudem wurde auch eine Erhöhung der Zusatzrente um zehn Prozent 

✔ sowie eine vereinfachte Berechnung des Lohnausgleichs für Teilzeitkräfte vereinbart.

Positives Fazit der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer

"Wir freuen uns sehr, dass die wir nach zwei Jahren wieder einen Lohntarifvertrag haben", sagt Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Bundesinnungsmeister und Verbandspräsident Marcus Nachbauer. Für die Gerüstbaubranche sei dieser Abschluss ein großer Gewinn, weil er nachhaltig die Attraktivität des Gewerks steigere. "In Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein entscheidendes Ergebnis."

Besonders positiv sei die Erhöhung der Ausbildungsvergütung: "Die Ausbildung zum Gerüstbauer gehört damit weiterhin zu den bestbezahlten Ausbildungen im Handwerk. Auch das ist ein wichtiges Argument bei der Gewinnung neuer Fachkräfte."

Die Gewerkschaft IG BAU spricht von einem sehr guten Tarifabschluss nach sachlichen und konstruktiven Verhandlungen. "Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis, damit haben die Beschäftigten wieder deutlich mehr im Portemonnaie. Und wir haben mit dem neuen Sommerausfallgeld einen echten Durchbruch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Gerüstbau-Handwerk erzielt. Der dramatische Klimawandel bringt es mit sich, dass es auch im Frühjahr und Sommer sehr gefährlich sein kann, draußen zu arbeiten", sagt Carsten Burckhardt, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU und Verhandlungsführer für die Gewerkschaft

Quelle: Bundesinnungsverband für das Gerüstbauer-Handwerk / Bundesverband Gerüstbau

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Text: / handwerksblatt.de

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