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HWK des Saarlandes | September 2025
Sicherheit mit "Buchführung kompakt"
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September 2025
Nach zwei Jahren gibt es im Gerüstbauer-Handwerk wieder einen Lohntarifvertrag. Neben einem Lohnplus und einer höheren Azubivergütung ab 1. November sieht er erstmals ein Sommerausfallgeld für Tage mit extremer Hitze vor.
Zwei Jahre lang gab es keinen Lohntarifvertrag für die rund 35.000 Beschäftigten Gerüstbauer-Handwerk. Jetzt gibt es laut der Arbeitgeberseite eine Einigung der Tarifvertragsparteien zur Ausbildungsvergütung, zum Lohntarif, zum Mindestlohn und zum neuen Sommerausfallgeld. Das sind die Eckpunkte:
✔ Zum 1. November 2025 steigt die Ausbildungsvergütung im Gerüstbauer-Handwerk um 75 Euro auf 1.125 Euro an.
✔ Im zweiten Lehrjahr gibt es dann 1.300 Euro, im dritten 1.550 Euro.
Der Tarifvertrag für die Ausbildungsvergütungen endet zum 31. Oktober 2027
✔ Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 14,35 Euro.
✔ Zum 1. Januar 2027 erfolgt eine weitere Erhöhung auf dann 14,90 Euro.
Der Tarifvertrag für den Mindestlohn endet zum 31. Dezember 2027.
Anders als bei den letzten Tarifverhandlungen 2023 konnte diesmal auch ein Abschluss beim Lohntarif erzielt werden, melden der Bundesinnungsverband des Gerüstbauer-Handwerks und der Bundesverband.
✔ Zum 1. November 2025 steigt der Ecklohn um 7,5 Prozent Prozent auf 19,25 Euro.
✔ Zum 1. Oktober 2026 steigt der Ecklohn dann noch einmal um 4,4 Prozent auf dann 20,10 Euro.
✔ Bereits freiwillig gezahlte Lohnerhöhungen werden dabei angerechnet.
Die Laufzeit des Tarifvertrags endet am 31. Oktober 2027.
Neu ist das tarifliche Sommerausfallgeld bei Extremwetter im Sommer - etwa eine große Hitzeperiode. "Ähnlich wie das Saison-Kurzarbeitergeld im Winter soll es den Arbeitnehmern eine finanzielle Absicherung bei extremen Wetterbedingungen in den Sommermonaten bieten und die Betriebe dadurch in dieser Hinsicht entlasten", so der Verband.
Betriebe können ab 2026 zwischen 1. Mai und 31. August insgesamt 50 Stunden Sommerausfallgeld bei der Sozialkasse beantragen. Hierbei werden 75 Prozent Prozent des Stundenlohns erstattet, zudem gehen 32 Prozent der Sozialaufwendungen an die Betriebe.
Wann extreme Wetterbedingungen vorliegen, orientiere sich an den üblichen Regeln des Rahmentarifvertrags zu den zwingenden Witterungsgründen und bleibe eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers.
✔ Zudem wurde auch eine Erhöhung der Zusatzrente um zehn Prozent
✔ sowie eine vereinfachte Berechnung des Lohnausgleichs für Teilzeitkräfte vereinbart.
"Wir freuen uns sehr, dass die wir nach zwei Jahren wieder einen Lohntarifvertrag haben", sagt Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Bundesinnungsmeister und Verbandspräsident Marcus Nachbauer. Für die Gerüstbaubranche sei dieser Abschluss ein großer Gewinn, weil er nachhaltig die Attraktivität des Gewerks steigere. "In Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein entscheidendes Ergebnis."
Besonders positiv sei die Erhöhung der Ausbildungsvergütung: "Die Ausbildung zum Gerüstbauer gehört damit weiterhin zu den bestbezahlten Ausbildungen im Handwerk. Auch das ist ein wichtiges Argument bei der Gewinnung neuer Fachkräfte."
Quelle: Bundesinnungsverband für das Gerüstbauer-Handwerk / Bundesverband Gerüstbau
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