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HWK Münster | Oktober 2025
Energie: HBZ im H2PopUpLab Gelsenkirchen
Unter dem Motto "Energie trifft Zukunft – Dein Weg im Handwerk" informiert das HBZ im H2PopUpLab Gelsenkirchen über Chancen und Perspektiven im Handwerk.
Mit 8,50 Euro brutto die Stunde ist der Mindestlohn vor zehn Jahren gestartet. 2026 und 2027 steigt er in zwei Stufen. (Foto: © kehli/123RF.com)
Vorlesen:
Oktober 2025
Der gesetzliche Mindestlohn liegt im kommenden Jahr bei 13,60 Euro die Stunde. 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Insgesamt ist das eine Steigerung um fast 14 Prozent. Das hat auch Auswirkungen auf Minijobs.
Jetzt ist es amtlich: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro die Stunde. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen. Zum 1. Januar 2027 steigt er dann noch einmal - dann auf 14,60 Euro. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission. Der Mindestlohn steigt damit erst um 8,42 Prozent und 2027 um weitere 5,04 Prozent - insgesamt um 13,88 Prozent.
Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit zehn Jahren. Zur Einführung am 1. Januar 2015 betrug er 8,50 Euro brutto pro Stunde. Seit 1. Januar 2025 liegt er bei 12,82 Euro brutto. Die neue Erhöhung ist die bisher stärkste. Laut Statistischem Bundesamt würden etwa 6,6 Millionen Menschen mit Jobs im Niedriglohnbereich davon profitieren.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnet den Mindestlohn als "Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland". Mit der zweistufigen Anhebung würden Millionen Beschäftigte spürbar mehr für ihre Arbeit bekommen. "Und die Unternehmen können die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten."
Für Auszubildende gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht, für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung (sofern es keine tarifliche Regelung gibt). Die Mindestausbildungsvergütung wird 2026 ebenfalls angehoben. Mehr dazu lesen Sie hier
In vielen Branchen des Handwerks, insbesondere im Baugewerbe, gibt es verbindliche Mindestlöhne, die teilweise deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Dokumentationspflicht für ArbeitszeitenIn Branchen, die besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen sind, gelten Dokumentationspflichten für die Arbeitszeit (Beginn, Ende und Dauer), um sicherzustellen, dass der Mindestlohn tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird. Aktuell sind zum Beispiel das Baugewerbe, Gastgewerbe, der Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, die Gebäudereinigung, der Messebau und die Fleischwirtschaft betroffen. Im kommenden Jahr sollen ggf. Friseure und Kosmetiker dazukommen, die Fleischwirtschaft könnte rausgenommen werden.
Der höhere gesetzliche Mindestlohn hat auch Auswirkungen auf die Verdienstgrenze von Minijobbern. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt durch die Kopplung an den Mindestlohn von 556 Euro auf 603 Euro ab 2026 und 633 Euro ab 2027. "Damit können geringfügig Beschäftigte künftig mehr verdienen, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren", so die Minijob-Zentrale.
Die Minijob-Zentrale berät Arbeitgeber und Minijobber zu allen Fragen rund um die Anmeldung über das SV-Meldeportal, über Dokumentationspflichten und Verträge.
Hintergrund: Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze bei Minijobs dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt auch der maximal zulässige Monatsverdienst im Minijob.
Quelle: BMAS; DHB; Minijob-Zentrale
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