Vorerst keine Abgabe für Weihnachtsstollen
Das Bundesumweltministerium setzt die Umsetzung der vom Bundesumweltamt beschlossene Abgabepflicht für in Folie verpackte Christstollen vorerst aus.
Das Bundesumweltministerium hat angekündigt, dass die vom Bäckerhandwerk scharf kritisierte Abgabe auf in Folie verpackte Christstollen vorerst nicht erhoben werden soll. Das meldet das Sächsische Wirtschaftsministerium. Das Umweltbundesamt hatte zuvor entschieden, dass Stollen bis zu 750 Gramm in Folienverpackungen künftig unter das Einwegkunststofffondsgesetz fallen sollen. Damit wäre für die Verpackung eine Gebühr fällig und zudem wären damit zusätzliche Meldepflichten verbunden.
Bis zur Klärung von eingelegten Widersprüchen will das Umweltministerium keine Abgabenbescheide gegen die Widerspruchsführer verschicken beziehungsweise die Abgabepflicht nicht vollziehen. Eingesetzt dafür hat sich Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) bei einem Gespräch mit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). "Panter begrüßt den Aufschub: "Wir wollen unsere Umwelt schützen, aber mit Regelungen, die realistisch und praktisch umsetzbar sind. Die Folie um einen traditionellen 750-Gramm-Christstollen als abgabepflichtig entsprechend den Regelungen über Einwegkunststoffprodukte einzustufen, belastet ein herausragendes Handwerk."
Einen 750-Gramm-Stollen wie ein To-go-Produkt einzustufen, sei absurd. Panter weiter: "Die Bäckerinnen und Bäcker in unserem Land leisten Hervorragendes für Handwerk, Tradition und regionale Wertschöpfung. Sie jetzt mit neuen, praxisfernen Belastungen zu konfrontieren, wäre schlicht falsch. Dass es nun eine sorgfältige Prüfung gibt und keine vorschnellen Abgabenbescheide erlassen werden, ist ein richtiger und vernünftiger Schritt." Das Umweltbundesamt will die Begründungen der eingelegten Widersprüche intensiv prüfen und dazu auch den Vergleich mit Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten einbeziehen.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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