Künftig sollen öffentliche Aufträge des Landes in bestimmten Branchen nur an Auftragnehmer vergeben werden dürfen, die sich verpflichten, mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zu zahlen.

Künftig sollen öffentliche Aufträge des Landes in bestimmten Branchen nur an Auftragnehmer vergeben werden dürfen, die sich verpflichten, mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zu zahlen. (Foto: © costasz/123RF.com)

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Landesregierung beschließt Tarifentgeltsicherungsgesetz

Handwerkspolitik

Die NRW-Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Tarifentgeltsicherung bei öffentlichen Vergaben des Landes beschlossen. In bestimmten Branchen dürfen öffentliche Aufträge nur an Auftragnehmer vergeben werden, die mindestens die Tarifentgelte zahlen.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vom Arbeits- und Wirtschaftsministerium erarbeiteten Gesetzentwurf zur Tarifentgeltsicherung bei öffentlichen Vergaben des Landes beschlossen. Künftig sollen öffentliche Aufträge des Landes in bestimmten Branchen nur an Auftragnehmer vergeben werden dürfen, die sich verpflichten, mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zu zahlen.

Gelten soll dies für Betriebe aus Branchen, in denen viele öffentliche Aufträge vergeben werden und bei denen davon auszugehen ist, dass es vermehrt zum Einsatz von untertariflich bezahlten Beschäftigten kommt. Dazu gehören auch Nach- und Verleihunternehmen, die mit den betroffenen Betrieben zusammenarbeiten.

Bürokratiearme Umsetzung geplant

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die neuen Regelungen für das Land NRW sowie für die seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften gelten. Für nordrhein-westfälische Städte, Kreise, Gemeinden und Kommunalverbände und die überwiegend von ihnen finanzierten oder ihrer Aufsicht unterliegenden Körperschaften verbleibt es bei den bisherigen Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben sollen für Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 Euro für Dienstleitungen und 100.000 Euro für Bauleistungen gelten. Die Landesregierung erwartet ein jährliches Auftragsvolumen des Landes von rund fünf Milliarden Euro. Die Umsetzung und die Kontrolle sollen bürokratiearm und digital erfolgen.

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Vergaberecht soll einfacher werden

Der Entwurf sieht vor, dass ein digitales Portal zur Verfügung gestellt wird, über welches die Betriebe sowie Nach- und Verleihunternehmen ihre Verpflichtungserklärung zur Zahlung der Mindestentgelte abgeben und Informationen sowie Unterstützungsangebote erhalten können. Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und der Deutschen Rentenversicherung Westfalen vor soll eine Prüfstelle eingerichtet werden. 

Parallel will die Landesregierung Vergaberecht vereinfachen. Sie will die mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan zur Verfügung stehenden Finanzmittel schneller in die öffentliche Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen investieren. In einem ersten Schritt werden dafür ab dem 1. Januar für die Kommunen im Bereich der Unterschwellenvergabeordnung die bisherigen landesrechtlichen Wertgrenzen vollständig entfallen.

Wertgrenzen steigen

Die Kommunen sollen so mehr Gestaltungsfreiheit unterhalb der EU-weit geltenden Schwellenwerte erhalten. Dies führe zu einer erheblichen Entlastung. In einem zweiten Schritt werden noch im Jahr 2026 die Wertgrenzen für Direktaufträge für Lieferungen und Dienstleistungen auf 50.000 Euro und für Bauleistungen auf 100.000 Euro angehoben und damit im Gleichlauf mit den Schwellenwerten des Tarifentgeltsicherungsgesetz ausgestaltet. 

Für rund 75 Prozent aller Vergaben auf Landesebene soll zukünftig kein förmliches Vergabeverfahren mehr durchzuführen sein. Der Gesetzentwurf geht nun in eine Verbändeanhörung, bevor das Vorhaben nach einer zweiten Kabinettbefassung beim Landtag eingebracht wird. Die neuen Regelungen sollen im Herbst 2026 in Kraft treten.

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Text: / handwerksblatt.de

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