EU-Kommission will Umweltvorschriften vereinfachen
Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften vorgelegt. Das Handwerk sieht darin Licht und Schatten.
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Umweltprüfungen und Geodaten vorgelegt. Das Vereinfachungspaket besteht aus sechs Legislativvorschlägen. Sie will die Wirtschaft damit um rund eine Milliarde Euro jährlich entlasten. Zusammen mit den anderen Vereinfachungspaketen sollen durch die neuen Regeln Unternehmen knapp elf Milliarden Euro einsparen. Bis 2029 soll der Betrag auf über 37 Milliarden Euro steigen.
Kernelemente des Pakets:
- Optimierte Umweltprüfungen für die Erteilung von Genehmigungen,
- Vereinfachte Industrieemissionsnormen für Industrie und Landwirte,
- Effektivere digitale Lösungen für Gefahrstoffe in Produkten,
- Vereinfachte erweiterte Herstellerverantwortung,
- Erleichterter Zugang zu Geodaten.
Das Handwerk betrachtet die Pläne der Kommission mit gemischten Gefühlen. "Aus Handwerkssicht fällt die Bewertung des Umwelt-Omnibus gemischt aus. Positiv hervorzuheben ist der Vorschlag, Genehmigungsverfahren durch zeitlich gestraffte integrierte Umweltprüfungen zu beschleunigen", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
ZDH fordert Nachbesserungen beim EU-Verpackungsrecht
Die vorgesehenen Anpassungen im EU-Umweltrecht könnten laufende und geplante Verbesserungen im deutschen Bau- und Planungsrecht sinnvoll unterstützen, wie sie Bund und Länder jüngst in der "föderalen Modernisierungsagenda" skizziert haben. Voraussetzung sei, dass alle Ebenen ihre Beschleunigungsanstrengungen abgestimmt vorantreiben.
Der Plan, das EU-Verpackungsrecht nur über Vereinfachungen im Umsetzungsprozess zu verbessern, reiche allerdings nicht aus. Schwannecke: "Hier wären vielmehr grundlegende gesetzliche Anpassungen notwendig gewesen, um kleine und mittelständische Handwerksbetriebe von unverhältnismäßigen Dokumentations- und Nachweispflichten zu entlasten." Auch bei der erweiterten Herstellerverantwortung wären echte Erleichterungen durch Bagatellschwellen nötig. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren bestehe daher noch Nachbesserungsbedarf.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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