74. Hessischer Staatspreis für das Deutsche Kunsthandwerk
Kunsthandwerkerinnen und -handwerker aus der gesamten Bundesrepublik können sich bis zum 31. Oktober 2025 um den Hessischen Staatspreis für das Deutsche Kunsthandwerk 2026 bewerben.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Interessante Wettbewerbe für Handwerker
Das Kunsthandwerk fördern und zu besonderen Leistungen anspornen: 1951 vom damaligen hessischen Ministerpräsidenten Georg August Zinn ins Leben gerufen, zählt der Hessische Staatspreis für das Deutsche Kunsthandwerk heute zu einer der bedeutendsten Auszeichnungen für Kunsthandwerkerinnen und -handwerker in Deutschland.
Mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 13.000 Euro, welche vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum bereitgestellt werden, findet die Verleihung im Jahr 2026 zum 74. Mal statt. Der erste Preis ist mit 5.000 Euro dotiert, für den zweiten und dritten Platz gibt es 4.000 bzw. 3.000 Euro. Darüber hinaus wird ein Förderpreis in Höhe von 1.000 Euro verliehen. Alle Preisträgerinnen sowie -träger und Nominierten erhalten zudem eine Urkunde.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Der Preis richtet sich an Kunsthandwerkerinnen und -handwerker, Designerinnen und Designer sowie Gestalterinnen und Gestalter im Handwerk aus allen Materialbereichen, die in Deutschland leben, arbeiten und selbstständig professionell tätig sind. Für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem gestaltenden Handwerk, ein einschlägiges abgeschlossenes Studium an einer (Fach-)Hochschule oder eine über einen langen Zeitraum erworbene autodidaktische Berufsqualifikation nötig. Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, die den ersten Platz bereits in vergangenen Jahren gewonnen haben, können nach Ablauf von fünf Jahren erneut teilnehmen.
Im Fokus des Wettbewerbs stehen eigenständige Gestaltungsansätze, Innovation, Beherrschung von Material und Technik sowie ein überzeugendes Gesamtbild der Arbeiten. Die eingereichten Werke dürfen nicht älter als fünf Jahre und müssen selbst entworfen und gefertigt sein. Pro Person können bis zu drei Arbeiten angemeldet werden.
Bewerbung und Ablauf
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital (per E-Mail oder WeTransfer an info@bundesverband-kunsthandwerk.de) und ist bis zum 31. Oktober 2025 möglich.
Jetzt bewerben!Das Bewerbungsformular steht hier zum Download bereit. Je angemeldeter Arbeit können maximal zwei Abbildungen bzw. Fotos angefügt werden.Anschließend ermittelt die Jury aus allen Bewerberinnen und Bewerbern circa 25 Nominierte. Diese werden mit ihren Arbeiten zu einer Ausstellung auf der Messe Ambiente in Frankfurt vom 6. bis 10. Februar 2026 eingeladen, wo auch die Preisverleihung stattfindet. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden letztlich kurz vor Start der Messe am 5. Februar 2026 bestimmt.
Die Jury setzt sich zusammen aus …
- Alexandra Gerlach, Referentin Handwerk, Mittelstand, Handel, Wirtschaftsrecht im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum,
- Dr. Sabine Wilp, Präsidentin des Bundesverbandes Kunsthandwerk,
- Matthias Wagner K, Direktor des Museums Angewandte Kunst in Frankfurt,
- Peter-Philipp Schmitt, Redakteur der Frankfurter Allgemeine Zeitung
- und Glasgestalter Fabio Vogel, erster Preisträger im Jahr 2025.
Alle weiteren Informationen gibt es auf der Website des Bundesverbands Kunsthandwerk.
Quelle: Bundesverband Kunsthandwerk / Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumDHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Verena S. Ulbrich /
handwerksblatt.de
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